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Meinungsstreitigkeiten als Unterschied zwischen den Examen?
Gast
Unregistered
 
#1
10.11.2020, 18:12
Manche behaupten hier gerne, ein großer Unterschied zwischen erstem und zweitem Examen sei, dass es bei letzterem nicht auf Meinungsstreitigkeiten ankäme. Ehrlich gesagt verstehe ich aber nicht einal wirklich, was damit gemeint sein soll.

Ich war im ersten Examen gut, habe dort aber so gut wie nie geschrieben, "eine Ansicht sagt... die andere Ansicht...". Sondern stattdessen habe ich ein konkretes Problem im Sachverhalt argumentativ gelöst (natürlich vor allem dann, wenn ich wusste, dass es in der Wissenschaft oder Rechtsprechung umstritten ist). Etwa im Sinne von: "Problematisch ist hier aber, ob auch ein .... vorliegt. Dafür spricht zwar der Wortlaut der Norm, denn... Andererseits deutet die Systematik darauf hin, dass... insgesamt ist davon auszugehen, dass...". Wenn jemand aber stattdessen einfach stumpf irgendwelche "Streits" abgespult hat, wundert es mich wenig, wenn er im ersten Examen eher nicht so gut war, vielleicht abgesehen vom Strafrecht.

Das Problematisieren von Tatbestandsmerkmalen, welche im konkreten Fall relevant sind, ist aber doch im zweiten Examen ähnlich wichtig wie im ersten. Auch im zweiten Examen würde man doch etwa diskutieren, ob ein unbestimmter Rechtsbegriff im ÖR nun eher vorliegt oder nicht.

Deshalb verstehe ich es nicht wirklich, wenn behauptet wird, es käme nicht auf Streits an.
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Gast
Unregistered
 
#2
10.11.2020, 18:36
(10.11.2020, 18:12)Gast schrieb:  Ich war im ersten Examen gut, habe dort aber so gut wie nie geschrieben, "eine Ansicht sagt... die andere Ansicht...". Sondern stattdessen habe ich ein konkretes Problem im Sachverhalt argumentativ gelöst (natürlich vor allem dann, wenn ich wusste, dass es in der Wissenschaft oder Rechtsprechung umstritten ist).

Das habe ich ganz genau so gemacht, auch wie du es im weiteren Verlauf beschreibst. Und damit bin ich auch sehr gut gefahren. Wer einfach einen Streit abspult, der läuft auch Gefahr, zu früh nach dem Obersatz auf den Streit zu springen, statt erstmal "selber" beim Versuch der Subsumtion oder bei einer "Ergebniskorrektur" auf das Problem zu stoßen und dieses zu erklären (dafür gibt es meinem Eindruck nach die eigentlichen Punkte).

Es ist auch eigentlich notwendig, das so zu machen, da zumindest in meinen Klausuren einige unbekannte Probeleme gefragt waren. Denen kann man sich dann nur von Wortlaut und Systematik aus nähern und dabei Argumente liefern. Wer nur Streits auswendig gelernt hatte, der ist bei diesen Klausuren baden gegangen.

Ausnahmen natürlich da, wo sich in der Literatur oder zwischen Rechtsprchung und Literatur wirklich zwei deutliche und klar abgrenzbare "Lager" herausgebildet haben, die für ihre jewweilige Ansicht auch noch einen bekannten und schneidigen Namen haben. Das ist aber eigentlich nur sehr selten der Fall. Bei mir war es ein Problem in der StrafR-Klausur (aberratio ictus) und das war es dann.
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Antwort
Unregistered
 
#3
10.11.2020, 19:44
Wer in einem Urteil schreibt "Fraglich ist" oder "Problematisch könnte sein", der dürfte mitunter nicht verstanden haben, was er da eigentlich gerade tut.
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Gast33
Unregistered
 
#4
10.11.2020, 19:46
Meinungsstreitigkeiten sind mir im zweiten Examen noch nicht untergekommen. Da zählt ohnehin nur die Rechtsprechung.
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