19.06.2020, 13:38
(19.06.2020, 13:30)GastHE schrieb:Also ich hab mir darüber nie Gedanken gemacht bis gerade und inzwischen drei Examen ohne Beanstandungen mit den jeweils aktuellen gebundenen Ausgaben von Schönfelder & Co bestritten. Und bei uns hat die Aufsicht regelmäßig mal einen Blick rein geworfen.(19.06.2020, 13:20)Gast schrieb: Weil bei gebundenen Ausgaben häufig in der Einführung materielles Wissen steht.... Man schaue nur in das BGB von dtv.
Naja, als Alternative zur Loseblattsammlung war ja der gebundene Schönfelder gemeint.