03.06.2020, 21:18
Ich denke, hier wird teilweise übertrieben. Ja, Steuerrecht braucht man schon auch, aber letztlich nicht so tiefgehend wie ein Steuerrechtler. Im Zweifel hast du so einen auch in der Kanzlei und ihr könnt doppelt abrechnen. Wirtschaftsstrafrecht ist allgemeines strafrecht mit neuen Tatbeständen und größeren summen. Und natürlich künftig viel mehr Beteiligung der Unternehmen. Man kann aber in alles reinwachsen, so haben es die meisten gestandenen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler auch gemacht.
Und übrigens: wenn eine Anzeige auf "Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" lautet, dann sind ca. 70% Steuerstrafrecht, sofern Du nicht in einer boutique bist.
Und übrigens: wenn eine Anzeige auf "Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" lautet, dann sind ca. 70% Steuerstrafrecht, sofern Du nicht in einer boutique bist.
03.06.2020, 22:03
(03.06.2020, 21:18)Gast schrieb: Ich denke, hier wird teilweise übertrieben. Ja, Steuerrecht braucht man schon auch, aber letztlich nicht so tiefgehend wie ein Steuerrechtler. Im Zweifel hast du so einen auch in der Kanzlei und ihr könnt doppelt abrechnen. Wirtschaftsstrafrecht ist allgemeines strafrecht mit neuen Tatbeständen und größeren summen. Und natürlich künftig viel mehr Beteiligung der Unternehmen. Man kann aber in alles reinwachsen, so haben es die meisten gestandenen Wirtschafts- und Steuerstrafrechtler auch gemacht.
Und übrigens: wenn eine Anzeige auf "Wirtschafts- und Steuerstrafrecht" lautet, dann sind ca. 70% Steuerstrafrecht, sofern Du nicht in einer boutique bist.
Also mein Einblick in einer der führenden Einheiten kann die Quote nicht bestätigen. Aber das ist sicher sehr unterschiedlich...
Häufig geht es neben der reinen strafrechtlichen Abarbeitung um die komplexen Nebenfolgen, die man immer in Blick haben muss und oft gravierender sein können. Man denke an das Verbot der GmbH-Geschäftsführung, Widerruf der Approbation, gewerberechtliche Zuverlässigkeit oder sonstigen berufsbezogenen Zulassungen (= Existenzvernichtung), Jagdschein oder Fahrerlaubnis; aber auch Folgen im Vergaberecht bei Voreintragungen im Gewerbezentralregister (hier werden auch schon gewisse OWis eingetragen).
Heißt: Man muss immer über den Tellerrand blicken. Nur, weil man zB eine „günstige“ Lösung (Einstellung gg. Auflage, Strafbefehl?) in einer Strafsache gefunden hat, kann die Sache anderswo noch erheblicher wieder auftauchen.
Ich finde, dass dies die Sache erst richtig spannend macht. Man muss viel im Blick halten.