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Anspruchsgrundlage Zivilrecht
Gast
Unregistered
 
#1
30.05.2020, 16:21
Hallo,

könnte mir bitte jemand einen kleinen Tipp geben?

Folgender SV:

Zwei Firmen, A und B, werden durch ein Unternehmen U beauftragt, eine Funkmast aufzustellen. A soll den Mast aufstellen und mit Stahlseilen und Erdankern befestigen. B soll die Erdarbeiten ausführen (Erdreich ausheben und wieder mit Erde befüllen). Nach Fertigstellung der Arbeiten, jedoch vor Abnahme des Werkes neigt sich der Mast durch einen Sturm zur Seite. A geht von einen Konstruktionsfehler aus, da sein Mitarbeiter M in der Vergangenheit öfters unachtsam war. Zur Mangelbeseitigung hebt A das Erdreich aus (Aufwand 15.000 Euro). Nachdem er damit fertig war, stellt sich heraus, dass die Stahlseile und Erdanker teilweise gerissen waren, da B das Erdreich nicht ordnungsgemäß verdichtet hat. A erneuerte daraufhin die Erdanker und Stahlseile (Kosten 3.000 Euro). Anschließend hat A das Loch ordnungsgemäß gefüllt und verdichtet. (Kosten 20.000 Euro) B hat sich noch bevor A die Nachbesserungsarbeiten begonnen hat gegenüber A bereit erklärt, die Arbeiten selber auszuführen. Er hätte dies noch günstiger tun können. U verlangt nun Schadensersatz, tritt alle Ansprüche jedoch an A ab.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind nicht zu prüfen.
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Gast
Unregistered
 
#2
13.06.2020, 09:45
(30.05.2020, 16:21)Gast schrieb:  Hallo,

könnte mir bitte jemand einen kleinen Tipp geben?

Folgender SV:

Zwei Firmen, A und B, werden durch ein Unternehmen U beauftragt, eine Funkmast aufzustellen. A soll den Mast aufstellen und mit Stahlseilen und Erdankern befestigen. B soll die Erdarbeiten ausführen (Erdreich ausheben und wieder mit Erde befüllen). Nach Fertigstellung der Arbeiten, jedoch vor Abnahme des Werkes neigt sich der Mast durch einen Sturm zur Seite. A geht von einen Konstruktionsfehler aus, da sein Mitarbeiter M in der Vergangenheit öfters unachtsam war. Zur Mangelbeseitigung hebt A das Erdreich aus (Aufwand 15.000 Euro). Nachdem er damit fertig war, stellt sich heraus, dass die Stahlseile und Erdanker teilweise gerissen waren, da B das Erdreich nicht ordnungsgemäß verdichtet hat. A erneuerte daraufhin die Erdanker und Stahlseile (Kosten 3.000 Euro). Anschließend hat A das Loch ordnungsgemäß gefüllt und verdichtet. (Kosten 20.000 Euro) B hat sich noch bevor A die Nachbesserungsarbeiten begonnen hat gegenüber A bereit erklärt, die Arbeiten selber auszuführen. Er hätte dies noch günstiger tun können. U verlangt nun Schadensersatz, tritt alle Ansprüche jedoch an A ab.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind nicht zu prüfen.


Hallo,

ich würde an folgende Ansprüche denken:

Aufwendungsersatz wegen berechtigter GoA (§§ 677, 683, 670 BGB)

Aufgedrängte Bereicherung

Ansprüche aus abgetretenem Recht (§§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 398 S. 2 BGB; § 280 Abs. 1 BGB, 398 S. 2 BGB)

Drittschadensliquidation

Ausgleichsansprüche gem. § 426 Abs. 1 BGB

Vielleicht hilft dir das weiter.
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