02.07.2020, 10:31
Hallo in die Runde,
hat jemand Erfahrung damit, sich vor dem Beginn des Referendariats arbeitslos zu melden, wenn man bereits gearbeitet hat?
Mein Vertrag ist befristet (und wird nicht verlängert), der in Frage kommende Ref-Beginn wäre zwei bis vier Monate später.
Vorteile einer Arbeitslosmeldung wären die Beitrage zur Sozial- und Rentenversicherung.
Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich ohnehin weiß, dass es zwei bis vier Monate später ins Ref geht.
Vielen Dank und beste Grüße!
hat jemand Erfahrung damit, sich vor dem Beginn des Referendariats arbeitslos zu melden, wenn man bereits gearbeitet hat?
Mein Vertrag ist befristet (und wird nicht verlängert), der in Frage kommende Ref-Beginn wäre zwei bis vier Monate später.
Vorteile einer Arbeitslosmeldung wären die Beitrage zur Sozial- und Rentenversicherung.
Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich ohnehin weiß, dass es zwei bis vier Monate später ins Ref geht.
Vielen Dank und beste Grüße!
02.07.2020, 10:37
(02.07.2020, 10:31)rusa schrieb: Hallo in die Runde,
hat jemand Erfahrung damit, sich vor dem Beginn des Referendariats arbeitslos zu melden, wenn man bereits gearbeitet hat?
Mein Vertrag ist befristet (und wird nicht verlängert), der in Frage kommende Ref-Beginn wäre zwei bis vier Monate später.
Vorteile einer Arbeitslosmeldung wären die Beitrage zur Sozial- und Rentenversicherung.
Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich ohnehin weiß, dass es zwei bis vier Monate später ins Ref geht.
Vielen Dank und beste Grüße!
Ich habe das selbst nicht gemacht, aber klar geht das! Wenn du in die AV lang genug eingezahlt hast, dann besteht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Selbst wenn das am Ende nur ein Tag wäre. Gerade mit Blick auf die Versicherungen ist das auch sehr sinnvoll.
Allerdings besteht bei dir natürlich ohne Zusage keine Garantie auf den gewünschten Ref-Beginn. Daher solltest du deinem Sachbearbeiter (sofern es ihn interessiert) erklären, was du vor hast und dass du deshalb an einer anderen Stelle nicht interessiert bist. So lässt er sich dann eventuell mit Aufforderungen zur Bewerbung in Ruhe. Bzw für das Ref bewirbst du dich ja auch.
Du kannst dich übrigens jetzt schon online arbeitssuchend zum entsprechenden Termin melden. Bzw bist verpflichtet das 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu machen bzw spätestens ab Kenntnis von der Beendigung des AV.
02.07.2020, 11:03
(02.07.2020, 10:31)rusa schrieb: Hallo in die Runde,
hat jemand Erfahrung damit, sich vor dem Beginn des Referendariats arbeitslos zu melden, wenn man bereits gearbeitet hat?
Mein Vertrag ist befristet (und wird nicht verlängert), der in Frage kommende Ref-Beginn wäre zwei bis vier Monate später.
Vorteile einer Arbeitslosmeldung wären die Beitrage zur Sozial- und Rentenversicherung.
Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt möglich ist, wenn ich ohnehin weiß, dass es zwei bis vier Monate später ins Ref geht.
Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo,
Bei mir ist das aktuell genau der Fall. Ich habe dem Sachbearbeiter geschildert, dass ich mich für das Referendariat bewerbe. Ihm war das sehr recht, er hatte dann während der laufenden Bewerbungsfrist nochmal kurz angerufen und seither werde ich in Ruhe gelassen, ich muss keine Bewerbungen nachweisen etc. Ich denke er ist froh, dass er einen Fall hat, der früher oder später von alleine aus seiner Statistik fällt - aktuell wäre es vermutlich auch sinnlos die Leute zu Bewerbungen zu zwingen, da es gar nicht genügend Stellen gibt.
Viele Grüße
02.07.2020, 11:12
Super, genau das wollte ich wissen. Grazie!