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  5. Nds.: Verbesserungsversuch April
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Nds.: Verbesserungsversuch April
knorki
Unregistered
 
#1
03.03.2020, 12:15
Hallo,

ich habe mich für den Verbesserungsversuch im April angemeldet, fange aber an, es zu bereuen. Während des (Teilzeit-)Arbeitens zu lernen hat halt leider doch nicht geklappt, kann mich dazu einfach kaum noch motivieren. Zudem kamen leider persönliche Probleme hinzu.

Weiß jemand, ob es möglich wäre (ohne, dass ich schon wüsste, ob ich das überhaupt wollte), nun doch im darauffolgenden Durchgang zu schreiben?

Danke im Voraus
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Gast
Unregistered
 
#2
03.03.2020, 12:24
In NRW nicht möglich
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Gast
Unregistered
 
#3
04.03.2020, 08:56
blick ins Gesetz hilft. Übrigens auch im Examen
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Wiederholer_April/Juli
Unregistered
 
#4
04.03.2020, 20:37
(04.03.2020, 08:56)Gast schrieb:  blick ins Gesetz hilft. Übrigens auch im Examen

Ahja. Was findest du dazu denn in § 19 NJAG? Nichts? Richtig. Ich vermute, dass es nicht funktioniert, kann dir aber leider auch keine Begründung nennen.

Meine Frage ist nun genau das Gegenteil, ich stell sie aber dennoch mal hier:

Ich habe bislang die 400 Euro gezahlt und möchte im April schreiben. Vor paar Wochen wurde mir von einer (für die Einteilung aber unzuständigen) Frau beim LJPA mitgeteilt, dass ich für den April-Durchgang ihrer Erfahrung nach aber schon zu spät dran wäre (dass es überhaupt möglich ist, dass man in den übernächsten Durchgang eingeteilt wird steht übrigens weder im Gesetz noch irgendwo auf deren Seite) und wohl erst in den Juli-Durchgang kommen werde. Die dafür zuständige Frau am OLG erreiche ich seit Tagen nicht.

Hat man nicht einen Anspruch darauf, in den zeitlich nächstmöglichen Durchgang eingeteilt zu werden? Sprich, wenn ausreichend Zeit (um die Klausur-Sachverhalte zu kopieren) ist und noch Plätze im Klausurschreib-Raum frei sind, können die einen dann willkürlich weiterschieben?
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knorki
Unregistered
 
#5
06.03.2020, 15:59
Danke für die teils netten Antworten und teils unnötige Klugscheißerei. Wo steht das im Gesetz denn?

Hab beim OLG angerufen und bin tatsächlich auch erst im Juli dran. Da das ja in meinem Sinne ist, war das Thema für mich durch.

Ich glaube offen gesagt nicht, dass man einen Anspruch drauf hat. Organisation ist ja deren Aufgabenbereich. Aber ich würde an deiner Stelle definitiv anrufen und einfach mal nachfragen, ob man da noch was machen kann.
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Verbesserer Hessen
Unregistered
 
#6
07.03.2020, 21:07
Hallo,

also bei uns in Hessen hat man keinen Anspruch auf einen Wunschtermin. Man muss den nehmen, den man bekommt..

Schreibe jetzt kommenden Montag wieder und kann deine Motivationsprobleme sehr gut nachvollziehen. Hätte auch nie gedacht, dass es mit dem Aufraffen so schwer wird. War ne richtige Qual die letzten Wochen. Hätte ich den nächsten Termin genommen, hätte ich aber die selben Probleme denke ich.

Kann einfach die ganzen Lernunterlagen nicht mehr sehen.
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GastHE
Unregistered
 
#7
07.03.2020, 21:13
(07.03.2020, 21:07)Verbesserer Hessen schrieb:  Hallo,

also bei uns in Hessen hat man keinen Anspruch auf einen Wunschtermin. Man muss den nehmen, den man bekommt..

Schreibe jetzt kommenden Montag wieder und kann deine Motivationsprobleme sehr gut nachvollziehen. Hätte auch nie gedacht, dass es mit dem Aufraffen so schwer wird. War ne richtige Qual die letzten Wochen. Hätte ich den nächsten Termin genommen, hätte ich aber die selben Probleme denke ich.

Kann einfach die ganzen Lernunterlagen nicht mehr sehen.


Aber bei uns ist zumindest klar geregelt, wann man schreiben muss, wenn man zu einem bestimmten Zeitraum den Antrag stellt. Und je nachdem kann man dann zumindest zwischen zwei Terminen wählen - sprich den Antrag früher oder später stellen. 

Ich bin auch am Montag dabei und fiebere dem Ende entgegen :D
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NRW
Unregistered
 
#8
20.03.2020, 11:39
Was ist eigentlich mit den Verbesserern und der Verschiebungen wg corona? Bei den regulären kandidaten verlängert sich das Ref um einen Monat, deswegen schreiben sie im folgenden Monat (soweit da im jeweiligen Bundesland überhaupt Klausuren stattfinden), aber was ist dann mit uns? Lg
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