23.09.2026, 16:37
Hallo, habe mich jetzt angemeldet für das Referendariat in Niedersachsen und versuche die Literatur zusammenzustellen.
Gibt für die ominöse "Relationsklausur" aber anscheinend keinerlei Inhalte in Form von Skripten von Alpmann oder Kaiser, um sich selbst darauf vorzubereiten. Wie soll man da jetzt bitte vorgehen, gibt es wirklich nur die paar Seiten aus dem Anders/Gehle? Bei Alpmann kann man sich maximal die Lösungen der vorhandenen Klausuren kaufen, aber das ist wahrscheinlich ziemlich dämlich sich die zu spoilern, nur um die Methodik zu verstehen.
Vielen Dank für alle Hinweise.
Gibt für die ominöse "Relationsklausur" aber anscheinend keinerlei Inhalte in Form von Skripten von Alpmann oder Kaiser, um sich selbst darauf vorzubereiten. Wie soll man da jetzt bitte vorgehen, gibt es wirklich nur die paar Seiten aus dem Anders/Gehle? Bei Alpmann kann man sich maximal die Lösungen der vorhandenen Klausuren kaufen, aber das ist wahrscheinlich ziemlich dämlich sich die zu spoilern, nur um die Methodik zu verstehen.
Vielen Dank für alle Hinweise.
23.09.2026, 17:26
Du lernst die Methodik in der Einführungsphase der AG die ersten Wochen. Du schreibst 2 Klausuren in der AG dazu und kannst im Klausurenkurs die ZG mitschreiben. Das sollte grundsätzlich reichen. Das Prinzip ist schließlich identisch.
23.09.2026, 19:54
(23.09.2026, 17:26)RefNdsOL schrieb: Du lernst die Methodik in der Einführungsphase der AG die ersten Wochen. Du schreibst 2 Klausuren in der AG dazu und kannst im Klausurenkurs die ZG mitschreiben. Das sollte grundsätzlich reichen. Das Prinzip ist schließlich identisch.
Ok vielen Dank erstmal, wollte mich eigentlich nicht auf die "staatliche Ausbildung" verlassen, in dem Fall aber wohl alternativlos.
Sind denn dann Ausführungen zur Relationstechnik bei der Anwaltsklausur weitestgehend auf dieses Gerichtsgutachten übertragbar?
23.09.2026, 20:12
(23.09.2026, 19:54)DerExperte schrieb:(23.09.2026, 17:26)RefNdsOL schrieb: Du lernst die Methodik in der Einführungsphase der AG die ersten Wochen. Du schreibst 2 Klausuren in der AG dazu und kannst im Klausurenkurs die ZG mitschreiben. Das sollte grundsätzlich reichen. Das Prinzip ist schließlich identisch.
Ok vielen Dank erstmal, wollte mich eigentlich nicht auf die "staatliche Ausbildung" verlassen, in dem Fall aber wohl alternativlos.
Sind denn dann Ausführungen zur Relationstechnik bei der Anwaltsklausur weitestgehend auf dieses Gerichtsgutachten übertragbar?
Die Relationstechnik ist - wie der Name sagt - eine Technik. Sie beschränkt sich nicht auf auf eine bestimmte Perspektive. Sofern also in der Anwaltsklausur Tatsachen streitig sind und man daher ein zweischichtiges Gutachten anfertigt (so bei uns üblich), erfolgt dies genau wie der ZG Klausur auch. Teilwise kann es insofern Unterscheide geben, dass man in der ZG-Klausur versucht möglichst alle Rechtsfragen in die Klägerstation zu nehmen einschließlich aller vom Beklagten erhobenen Einreden iSd ZPO, da jedenfalls die Erklärung der Einrede selbst - soweit sie erforderlich ist, grds. nur bei Einreden iSd BGB - regelmäßig unstreitig sein wird und daher in der Klägerstation behandelt werden kann. In der Beklagtenstation behandelt man daher oftmals wirklich ausschließlich abweichenden Tatsachenvortrag.
In der Anwaltsklausur hingegen kann man teilweise strikter trennen und die Einreden des Beklagten auch in dessen Station behandeln. Mit der Zeit entwickelt man dafür m.E. aber ein Gefühl wie das gut funktioniert. Das Klausurenschreiben ist ausdrücklich zu empfehlen, gerade weil der Klausurenkurs der OLGe mit recht aktuellen (1-2 Jahre alten) Originalklausuren erfolgt.









