27.01.2026, 13:29
Hallo zusammen,
übersehe ich etwas oder spricht etwas dagegen Kommentare aus der Bib (in der aktuellen Auflage) für das Examen zu nutzen (Markierungen zuläsig, insofern geringeres Risiko diesbezüglich)?
Aus privaten Gründen habe ich es zugegeben versäumt mich rechtzeitig um ein anderes Angebot zu bemühen und das ist mir nun eingefallen. Leih-Kommentare aus der Bib habe ich auch während des Refs benutzt.
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27.01.2026, 20:01
Habe ich im Januar gemacht. In NRW machen das viele Referendare. Sehe da kein Problem.
27.01.2026, 20:08
(27.01.2026, 13:29)RefNdsOL schrieb: Hallo zusammen,
übersehe ich etwas oder spricht etwas dagegen Kommentare aus der Bib (in der aktuellen Auflage) für das Examen zu nutzen (Markierungen zuläsig, insofern geringeres Risiko diesbezüglich)?
Aus privaten Gründen habe ich es zugegeben versäumt mich rechtzeitig um ein anderes Angebot zu bemühen und das ist mir nun eingefallen. Leih-Kommentare aus der Bib habe ich auch während des Refs benutzt.
Musst abwägen, ob du bei Kommentare so auf die Markierungen angewiesen bist. Ich persönlich finde Markierungen bei Gesetze wichtig, aber in Kommentare nicht unbedingt Im Putzo die Tenorierungen sind übrigens auch unterstrichen und am Ende hat man eh keinen Einfluss was nun dran kommt
28.01.2026, 14:11
(27.01.2026, 20:08)JurisRef schrieb:(27.01.2026, 13:29)RefNdsOL schrieb: Hallo zusammen,
übersehe ich etwas oder spricht etwas dagegen Kommentare aus der Bib (in der aktuellen Auflage) für das Examen zu nutzen (Markierungen zuläsig, insofern geringeres Risiko diesbezüglich)?
Aus privaten Gründen habe ich es zugegeben versäumt mich rechtzeitig um ein anderes Angebot zu bemühen und das ist mir nun eingefallen. Leih-Kommentare aus der Bib habe ich auch während des Refs benutzt.
Musst abwägen, ob du bei Kommentare so auf die Markierungen angewiesen bist. Ich persönlich finde Markierungen bei Gesetze wichtig, aber in Kommentare nicht unbedingt Im Putzo die Tenorierungen sind übrigens auch unterstrichen und am Ende hat man eh keinen Einfluss was nun dran kommt
Ne ich meinte mehr, dass es dann nicht katastrophal ist, wenn da ne Markierung von irgendeinem Vornutzer drin sein sollte. Ich finde auch Markierungen vor allem im Gesetz praktisch.
Mir ging es mehr um prüfungsrechtlich, aber diese Aufkleber von der Bib sind ja letztlich nichts täuschendes oder ähnliches. So ist es tatsächlich sogar quasi kostenfrei.


