22.01.2026, 19:00
Eine Frage an die Richter:innen in der Runde: Wie genau läuft das ab, wenn man als Berufseinsteigerin in Teilzeit starten möchte (zB wegen Kindererziehung)? Wird man bereits im Vorstellungsgespräch danach gefragt oder bekommt man noch die Chance dazu, wenn man die Einstellungszusage bereits hat?
Einen grundsätzlichen Anspruch hat man ja, aber bei dem aktuellen Arbeitsmarkt frage ich mich schon, ob ein Teilzeitwunsch - zumindest inoffiziell - eine Art Ausschlusskriterium ist. Ansonsten wäre es ja auch noch möglich, in Vollzeit anzufangen und dann in Teilzeit zu wechseln.
Wie würdet ihr Vorgehen?
Einen grundsätzlichen Anspruch hat man ja, aber bei dem aktuellen Arbeitsmarkt frage ich mich schon, ob ein Teilzeitwunsch - zumindest inoffiziell - eine Art Ausschlusskriterium ist. Ansonsten wäre es ja auch noch möglich, in Vollzeit anzufangen und dann in Teilzeit zu wechseln.
Wie würdet ihr Vorgehen?
22.01.2026, 20:51
Ich wurde in Niedersachsen erst nach meiner Einstellung dazu gefragt. Im Einstellungsinterview war das gar kein Thema.
22.01.2026, 21:03
Bei mir war es in NRW genauso. Im Vorstellungsgespräch war es kein Thema und ich habe den Teilzeitwunsch dann erst nach der Zusage thematisiert. Das war kein Problem.
Ich arbeite jetzt seit etwa einem Jahr. Wenn Du also noch Erfahrungen brauchst, wie es mit Teilzeit generell klappt, gib gerne Bescheid.
Ich arbeite jetzt seit etwa einem Jahr. Wenn Du also noch Erfahrungen brauchst, wie es mit Teilzeit generell klappt, gib gerne Bescheid.


