16.11.2025, 17:25
Regelmäßig wird der Wunsch geäußert, Kopien aus der Akte zu fertigen und zu übersenden
Fraglich ist, ob und ggfs. in welcher Anzahl von Kopien dafür keine Kosten erhoben
werden brauchen (Stichwort: Verwaltunasaufwand). Das HVwKostG gibt darüber aber leider irgendwie keine richtige Auskunft.
Fraglich ist, ob und ggfs. in welcher Anzahl von Kopien dafür keine Kosten erhoben
werden brauchen (Stichwort: Verwaltunasaufwand). Das HVwKostG gibt darüber aber leider irgendwie keine richtige Auskunft.
20.11.2025, 19:51
Nach der Hessischen AllgVwKostO kosten Kopien 20 ct pro seite


