15.10.2025, 19:26
Hallo,
ich hätte gerne etwas input bezüglich der Wahlstation.
Ich bin mittlerweile sehr sicher, dass Justiz das richtige ist. Ich fand die ersten drei Stationen gut, die Anwaltstation bislang kastrophal. Für die (ordentliche) biete sich bekanntlich das OLG als Wahlstation an und das stell ich mir auch durchaus spannend vor. Andererseits finde ich thematisch (insb. öffentliches Dienstrecht, Staatsrecht, Haushaltsrecht) und von der wohl tiefergründigen Arbeitsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit spannend. Bei uns kann man nur in der Wahlstation ans VG. Zudem wurde hier als wir in der Verwaltungsstation einen Sitzungstag am VG besucht haben mitgeteilt, dass wenn man seine Wahlstation dort verbringt, es quasi sicher ist, dass man bei der Bewerbung auch an das VG kommt und dort später seine Planstelle hat. Ein nicht unattraktives Argument, gleichzeitig ist die Stellensituation am VG natürlich wiederum ganz anders als in der ordentlichen.
OLG soll bekanntlich gut sein, zum einen für den Einblick ins Berufungsrecht und ggf. auch in die Arbeit eines Kollegialspruchkörpers (war in der Zivilstation am AG) und weil das natürlich die Einstellungsbehörde für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist. Gleichzeitig war ich mit der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft zufrieden und habe dort wohl auch einen guten Eindruck bei der AL hinterlassen (so mir AL das mitgeteilt, Empfehlung usw). Das macht das Ganze natürlich nicht einfacher.
Kurz um: VG, einfach um es mal etwas kennenlernen zu können oder lieber OLG für die besseren Kontakte, Position für Bewerbung o.ä.?
GenStA kommt zwar auch in Betracht, soll aber wohl eher unspannend sein, insbesondere ist dieses OLG keines iSd § 120 GVG.
ich hätte gerne etwas input bezüglich der Wahlstation.
Ich bin mittlerweile sehr sicher, dass Justiz das richtige ist. Ich fand die ersten drei Stationen gut, die Anwaltstation bislang kastrophal. Für die (ordentliche) biete sich bekanntlich das OLG als Wahlstation an und das stell ich mir auch durchaus spannend vor. Andererseits finde ich thematisch (insb. öffentliches Dienstrecht, Staatsrecht, Haushaltsrecht) und von der wohl tiefergründigen Arbeitsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit spannend. Bei uns kann man nur in der Wahlstation ans VG. Zudem wurde hier als wir in der Verwaltungsstation einen Sitzungstag am VG besucht haben mitgeteilt, dass wenn man seine Wahlstation dort verbringt, es quasi sicher ist, dass man bei der Bewerbung auch an das VG kommt und dort später seine Planstelle hat. Ein nicht unattraktives Argument, gleichzeitig ist die Stellensituation am VG natürlich wiederum ganz anders als in der ordentlichen.
OLG soll bekanntlich gut sein, zum einen für den Einblick ins Berufungsrecht und ggf. auch in die Arbeit eines Kollegialspruchkörpers (war in der Zivilstation am AG) und weil das natürlich die Einstellungsbehörde für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist. Gleichzeitig war ich mit der Arbeit bei der Staatsanwaltschaft zufrieden und habe dort wohl auch einen guten Eindruck bei der AL hinterlassen (so mir AL das mitgeteilt, Empfehlung usw). Das macht das Ganze natürlich nicht einfacher.
Kurz um: VG, einfach um es mal etwas kennenlernen zu können oder lieber OLG für die besseren Kontakte, Position für Bewerbung o.ä.?
GenStA kommt zwar auch in Betracht, soll aber wohl eher unspannend sein, insbesondere ist dieses OLG keines iSd § 120 GVG.
16.10.2025, 23:00
Hi,
ich habe ebenfalls in Niedersachsen mein Ref absolviert und kann deine Gedankengänge sehr gut nachvollziehen. Lange Zeit habe ich auch zum Richteramt/Staatsanwalt tendiert. Ich war auch unter anderem Justizassistent. Habe meine Wahlstation aber dann doch in einem Unternehmen gemacht, weil mir damals dieser Blickwinkel noch gefehlt hat und es hat mir dann so gut gefallen, dass ich letztlich dort geblieben bin.
Von uns wurden damals ausgewählte Referendare zum Kennenlernen vom OLG eingeladen und dort ist man in den Austausch mit Richtern, den Personalreferenten der GenStA und des OLG getreten. Es waren aber auch Verwaltungsrichter und Staatsanwälte dabei.
Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist eine Wahlstation beim OLG sehr hilfreich und wird bei einer Bewerbung stark gewürdigt. Ich habe viel positives über die dortige Wahlstation gehört. Auch dort geht man vertieft Rechtsfragen nach.
Die Staatsanwaltschaft ist leider sehr stark durch Fließbandarbeit geprägt. Eine Station bei der GenStA ist sicherlich von Vorteil, aber auch kein muss. Da du in Niedersachsen in der Zeit als Proberichter ohnehin beide Ämter durchlaufen musst und dich am Ende entscheiden kannst, würde ich dir eher das OLG nahelegen. Hier könntest du auch in einen Strafsenat.
ich habe ebenfalls in Niedersachsen mein Ref absolviert und kann deine Gedankengänge sehr gut nachvollziehen. Lange Zeit habe ich auch zum Richteramt/Staatsanwalt tendiert. Ich war auch unter anderem Justizassistent. Habe meine Wahlstation aber dann doch in einem Unternehmen gemacht, weil mir damals dieser Blickwinkel noch gefehlt hat und es hat mir dann so gut gefallen, dass ich letztlich dort geblieben bin.
Von uns wurden damals ausgewählte Referendare zum Kennenlernen vom OLG eingeladen und dort ist man in den Austausch mit Richtern, den Personalreferenten der GenStA und des OLG getreten. Es waren aber auch Verwaltungsrichter und Staatsanwälte dabei.
Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist eine Wahlstation beim OLG sehr hilfreich und wird bei einer Bewerbung stark gewürdigt. Ich habe viel positives über die dortige Wahlstation gehört. Auch dort geht man vertieft Rechtsfragen nach.
Die Staatsanwaltschaft ist leider sehr stark durch Fließbandarbeit geprägt. Eine Station bei der GenStA ist sicherlich von Vorteil, aber auch kein muss. Da du in Niedersachsen in der Zeit als Proberichter ohnehin beide Ämter durchlaufen musst und dich am Ende entscheiden kannst, würde ich dir eher das OLG nahelegen. Hier könntest du auch in einen Strafsenat.
Das du mit einer Wahlstation beim VG auch zwingend beim VG landest, ist mir nicht geläufig und kann ich mir nicht vorstellen. Es wird sicherlich positiv gewertet, allerdings ist der Kampf um die dortigen Plätze auch sehr hart. Ohne 2 x zweistellige Ergebnisse hat man hier keine Chance. Tendenziell benötigt man hier auch eher min. ein "gut". Das VG lässt sich auch gerne Zeit mit dem Einstellen. Eine aus meiner Ref-Gruppe hat 2 x gut und ist nach Monaten des Wartens auf eine Zusage in einer Großkanzlei glücklich geworden.
17.10.2025, 06:15
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort, auch zur externen Wahrnehmung der Station. Ist dir zufällig bekannt wie man die Station am OLG einfädelt? Wendet man sich dazu an die dort ansässige Refabteilung? Bei meinem OLG gibt es - anders als beim OLG Celle - keine entsprechende Information dazu.
17.10.2025, 17:38
Gibt es ggf. noch jemanden, der etwas beisteuern kann. Gerne auch ggf. zu Notenerwartungen der VG in Niedersachsen, offiziell ja 1x vb (hätte ich durch das 1., dann das 2. mind. 8 wie für die ordentliche auch für VG?) und der mysteriöse Ausbildungsbezug zum öffentlichen Recht. Heißt das zwingend ÖR-Schwerpunkt im Studium oder könnte somit die Station schon genügen?
Würde die ordentliche im Zweifel einem eine VG-Station statt OLG übel nehmen, streng genommen ist es auch eine Identifikation mit der Justiz? Wenn mich recht entsinne, ist der JungeMitTaubenei RiVG in Niedersachsen. Ich hoffe, dass er oder ein anderer das hier liest.
Würde die ordentliche im Zweifel einem eine VG-Station statt OLG übel nehmen, streng genommen ist es auch eine Identifikation mit der Justiz? Wenn mich recht entsinne, ist der JungeMitTaubenei RiVG in Niedersachsen. Ich hoffe, dass er oder ein anderer das hier liest.
17.10.2025, 21:31
Wenn du mich schon so explizit ansprichst .. ;)
Nach meiner (begrenzten) Erfahrung:
Wahlstation am VG kann sehr cool sein; es hängt letztlich immer am Ausbilder, aber vor allem was man selbst daraus macht und ggf. auch einfordert. Ich lasse Refis gerne auch mal in die Dezernatsarbeit reinschauen und bei Wunsch mehrere Sitzungen leiten. Wer sich fürs VG interessiert, sollte mE sich auch mal mit Asyl befassen in der Wahlstation, sonst ist das vllt eine Überraschung. Nicht jeder kommt mit diesen Fällen klar.
Notenanforderungen sind (in der Praxis) nicht klar umrissen. Es stimmt, dass teilweise Kand mit 2x hohem VB gewartet, wir haben aber auch Kand mit 2x 8.xx in der Gerichtsbarkeit. Es kommt neben der Vita auch immer auf Standort und Bedarf an. Tendenziell kommt man in OL und STD eher rein als H, GÖ & BS. Aber das ist auch mehr Hörensagen.
Eine Wahlstation am VG ist gern gesehen, aber kein Dealbreaker - trust me ;) gleiches gilt für den Uni-Schwerpunkt. Ich hatte was zivilrechtliches. Wurde dazu gefragt beim Einstellungsgespräch, aber da kam es wohl nur auf eine schlüssige Antwort an.
Üblicherweise wird man genau 3 Jahre nach Einstellung am Gericht seiner Probezeit verplant, aber das ist keine Garantie, wie immer gesagt wird (mir ist aber nix gegenteiliges bekannt, ggf. dauert es mal 2 Monate länger weil eine Beurteilung wo rumliegt).
Kurzum: Wer den Richterjob mag & sich für Verwaltungsrecht begeistern kann, kann hier eine (für sich) erfüllende Arbeit leisten. Klar, hier ist auch nicht alle Eitel Sonnenschein, aber das ist eigentlich nirgendwo so ;)
Und vllt auch noch wichtig: nicht jeder Fall am VG enthält das ganz große ungelöste Problem; insofern ist auch effektive Arbeit wichtig. Es gibt aber immer wieder Fälle, die echt knifflig sind & für die man hier - anders als man es teilweise aus anderen Gerichtsbarkeiten hört -die Zeit nimmt. Hat alles Für & Wider (gab ja auch schon echt spannende Threads dazu), aber mir gefällt dieser Mix sehr.
Bei weiteren Fragen gerne melden!
Nach meiner (begrenzten) Erfahrung:
Wahlstation am VG kann sehr cool sein; es hängt letztlich immer am Ausbilder, aber vor allem was man selbst daraus macht und ggf. auch einfordert. Ich lasse Refis gerne auch mal in die Dezernatsarbeit reinschauen und bei Wunsch mehrere Sitzungen leiten. Wer sich fürs VG interessiert, sollte mE sich auch mal mit Asyl befassen in der Wahlstation, sonst ist das vllt eine Überraschung. Nicht jeder kommt mit diesen Fällen klar.
Notenanforderungen sind (in der Praxis) nicht klar umrissen. Es stimmt, dass teilweise Kand mit 2x hohem VB gewartet, wir haben aber auch Kand mit 2x 8.xx in der Gerichtsbarkeit. Es kommt neben der Vita auch immer auf Standort und Bedarf an. Tendenziell kommt man in OL und STD eher rein als H, GÖ & BS. Aber das ist auch mehr Hörensagen.
Eine Wahlstation am VG ist gern gesehen, aber kein Dealbreaker - trust me ;) gleiches gilt für den Uni-Schwerpunkt. Ich hatte was zivilrechtliches. Wurde dazu gefragt beim Einstellungsgespräch, aber da kam es wohl nur auf eine schlüssige Antwort an.
Üblicherweise wird man genau 3 Jahre nach Einstellung am Gericht seiner Probezeit verplant, aber das ist keine Garantie, wie immer gesagt wird (mir ist aber nix gegenteiliges bekannt, ggf. dauert es mal 2 Monate länger weil eine Beurteilung wo rumliegt).
Kurzum: Wer den Richterjob mag & sich für Verwaltungsrecht begeistern kann, kann hier eine (für sich) erfüllende Arbeit leisten. Klar, hier ist auch nicht alle Eitel Sonnenschein, aber das ist eigentlich nirgendwo so ;)
Und vllt auch noch wichtig: nicht jeder Fall am VG enthält das ganz große ungelöste Problem; insofern ist auch effektive Arbeit wichtig. Es gibt aber immer wieder Fälle, die echt knifflig sind & für die man hier - anders als man es teilweise aus anderen Gerichtsbarkeiten hört -die Zeit nimmt. Hat alles Für & Wider (gab ja auch schon echt spannende Threads dazu), aber mir gefällt dieser Mix sehr.
Bei weiteren Fragen gerne melden!
17.10.2025, 22:11
Ich weiß leider nicht mehr, wie man die Wahlstation beim OLG einfädeln kann. Falls es bei deinem OLG keinen direkten Ansprechpartner gibt, ist womöglich die Referendarabteilung die richtige Anlaufstelle.
Wenn du deine Wahlstation beim VG absolvierst, wird dir das bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestimmt nicht negativ ausgelegt. Wichtig ist ein generelles Interesse an der Justiz und das zeigst du auch mit deiner Wahlstation beim VG. Falls du tatsächlich mit einer späteren Tätigkeitgkeit als Verwaltungsrichter liebäugelst, dürfte dir die dortige Wahlstation sicherlich ein gewisser Türöffner sein.
Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage steigen bei der Justiz auch die Notenanforderungen. Daher würde ich davon ausgehen, dass die Notenanforderungen beim VG höher sind als noch vor einigen Jahren.
Wenn du deine Wahlstation beim VG absolvierst, wird dir das bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestimmt nicht negativ ausgelegt. Wichtig ist ein generelles Interesse an der Justiz und das zeigst du auch mit deiner Wahlstation beim VG. Falls du tatsächlich mit einer späteren Tätigkeitgkeit als Verwaltungsrichter liebäugelst, dürfte dir die dortige Wahlstation sicherlich ein gewisser Türöffner sein.
Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage steigen bei der Justiz auch die Notenanforderungen. Daher würde ich davon ausgehen, dass die Notenanforderungen beim VG höher sind als noch vor einigen Jahren.
18.10.2025, 18:21
Danke euch beiden nochmal für die Antworten.
@JungemitTaubenei, danke, für den Einblick. Für mich ist insbesondere das VG OS von Interesse. Da befürchte ich auch eine stärkere Konkurrenz (?).
Das wurde uns bei einem VG Besuch der AG genau so berichtet, dass in der Regel nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt, an dem VG, an dem man auch als Proberichter ist. Selbst bei einer leichten Abweichung davon ist das ja doch relativ fix.
Die Möglichkeit der Sitzungsleitung wäre in der Tat spannend, schon allein, weil ich in der Zivilstation bei kaum einer Verhandlung war, erst recht gab es nicht die Möglichkeit der Sitzungsleitung oder Durchführung der Beweisaufnahme.
War für dich denn direkt klar Verwaltungsgericht klar oder hattest du auch Gedanken bzgl. der ordentlichen?
Meine AG-Note ist eher mittelmäßig (problematisch?), Station (im Zuwendungsrecht) lief hervorragend.
Ist die Wahlstation denn eher als sekundärer Faktor ein Bonus, wenn die Note schon passt oder kann das auch insofern einen Bonus bringen? Wird denn grundsätzlich eingestellt; anders als bei der ordentlichen gibt es ja keine richtige Ausschreibung, sondern mehr die allgemeine Information nur auf der Seite des OVG bzw. dem Justizportal.
Genügt, dass mich die Rechtsgebiete, die unmittelbar in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen interessieren und die "Funktion" der Verwaltungsgerichte?
Für Asylrecht kann ich das tatsächlich nicht wirklich sagen. Da hat man ja in der Ausbildung überhaupt keinen Bezug zu.
@JungemitTaubenei, danke, für den Einblick. Für mich ist insbesondere das VG OS von Interesse. Da befürchte ich auch eine stärkere Konkurrenz (?).
Das wurde uns bei einem VG Besuch der AG genau so berichtet, dass in der Regel nach drei Jahren die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt, an dem VG, an dem man auch als Proberichter ist. Selbst bei einer leichten Abweichung davon ist das ja doch relativ fix.
Die Möglichkeit der Sitzungsleitung wäre in der Tat spannend, schon allein, weil ich in der Zivilstation bei kaum einer Verhandlung war, erst recht gab es nicht die Möglichkeit der Sitzungsleitung oder Durchführung der Beweisaufnahme.
War für dich denn direkt klar Verwaltungsgericht klar oder hattest du auch Gedanken bzgl. der ordentlichen?
Meine AG-Note ist eher mittelmäßig (problematisch?), Station (im Zuwendungsrecht) lief hervorragend.
Ist die Wahlstation denn eher als sekundärer Faktor ein Bonus, wenn die Note schon passt oder kann das auch insofern einen Bonus bringen? Wird denn grundsätzlich eingestellt; anders als bei der ordentlichen gibt es ja keine richtige Ausschreibung, sondern mehr die allgemeine Information nur auf der Seite des OVG bzw. dem Justizportal.
Genügt, dass mich die Rechtsgebiete, die unmittelbar in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fallen interessieren und die "Funktion" der Verwaltungsgerichte?
Für Asylrecht kann ich das tatsächlich nicht wirklich sagen. Da hat man ja in der Ausbildung überhaupt keinen Bezug zu.
18.10.2025, 20:48
Für mich war das eher schnell klar, dass ich zum VG wollte. Fand (und finde) den Richterberuf toll, so wie ich ihn am AG in der 1. Station kennengelernt habe. Nur auf die „Maschinerie“ (ketzerisch gesprochen) der ordentlichen hatte ich keine große Lust. Da mich fachlich ohnehin Verwaltungsrecht begeistert hat, war das dann der logische Schluss. Ich hatte aber zum Glück schon in der Verwaltungsstation einiges mit dem VG zu tun & habe da erste kleine Einblicke bekommen.
Persönlich finde ich, sollte man die Wahlstation nicht zwingend an der möglichen späteren Berufswahl ausrichten, sondern an seinen Interessen oder was einen reizt (Ausland, spannendes Unternehmen, Bundesgericht etc.). Das kann ja aber auch das VG sein, weil man davon in NDS wenig im Ref mitbekommt.
Sitzungsleitung ist ziemlich sicher in der Wahlstation am VG drin, kenne keine Kolleg:innen, die das pauschal verneinen. Eher müssen die Refis ggf liebevoll dazu bewegt werden ;)
Zur Einstellungspraxis kann ich nichts seriöses sagen. Mir scheint es aber, dass derzeit in Wellen eingestellt wird, abhängig vom politischen „Druck“, aber auch den finanziellen Mitteln. Ich arbeite an einem größeren VG, wir bekommen gefühlt seit 2-3 Jahren 5 neue Kolleg:innen im Jahr, teilweise aber eben 3-4 auf einen Schlag.
Auch zur Bedeutsamkeit der Wahlstation gibt es nichts belastbares von mir. Das OVG sagte schon damals (wurde unter einem anderem Präsidenten eingestellt), dass das „gern gesehen“ sei. Denke aber eher, dass wenn du 9,xx im zweiten mitbringst und nicht beim VG warst, das kein Dealbreaker ist, hingegen du mit „nur“ 7,xx und Wahlstation lange wartest. Ähnlich mit den AG/Stationsnoten. Solange die nicht <7P sind, ist das eher egal, wenn die Examensnote passt. Wichtig dürfte sein, dass du in der Bewerbung und im Gespräch ein ehrliches Interesse für Amt und Rechtsgebiet (breit: Verwaltungsrecht) transportierst und Lebenslaufentscheidungen reflektiert beantworten kannst.
Sobald du deine (schriftliche) Note hast, kann man immer mal beim Personaldezernenten des OVG anrufen & sich erkundigen. Ich hab damals zumindest gesagt bekommen wie es mit dem Wunschstandort und etwaiger Wartezeit aussieht.
Zur Beliebtheit des VG OS weiß ich nichts konkretes, vermute es aber „in der Mitte“. Für NDS eher abseits, gibt aber immer wieder Bewerber aus Ost-NRW (mit mir war damals eine beim Gespräch zB).
Achja und Asylrecht: Niemand erwartet irgendwas an Wissen oder gar Interesse (den meisten Kollegen ist es eher eine Last)! Ich meinte eher, dass man sich das mal anschauen sollte bevor man VG-Richter wird, weil es (teilweise) einen ganz anderen Fokus (Tatsachenermittlung und Überzeugungsgewinnung) hat als der Rest. Zudem muss man uU auch mal eine junge Frau aus Guinea befragen, wie das denn genau mit der vorgetragenen FGM (Genitalverstümmelung) ist oder wie genau das mit dem Angriff der Taliban auf das Familienhaus war.
Persönlich finde ich, sollte man die Wahlstation nicht zwingend an der möglichen späteren Berufswahl ausrichten, sondern an seinen Interessen oder was einen reizt (Ausland, spannendes Unternehmen, Bundesgericht etc.). Das kann ja aber auch das VG sein, weil man davon in NDS wenig im Ref mitbekommt.
Sitzungsleitung ist ziemlich sicher in der Wahlstation am VG drin, kenne keine Kolleg:innen, die das pauschal verneinen. Eher müssen die Refis ggf liebevoll dazu bewegt werden ;)
Zur Einstellungspraxis kann ich nichts seriöses sagen. Mir scheint es aber, dass derzeit in Wellen eingestellt wird, abhängig vom politischen „Druck“, aber auch den finanziellen Mitteln. Ich arbeite an einem größeren VG, wir bekommen gefühlt seit 2-3 Jahren 5 neue Kolleg:innen im Jahr, teilweise aber eben 3-4 auf einen Schlag.
Auch zur Bedeutsamkeit der Wahlstation gibt es nichts belastbares von mir. Das OVG sagte schon damals (wurde unter einem anderem Präsidenten eingestellt), dass das „gern gesehen“ sei. Denke aber eher, dass wenn du 9,xx im zweiten mitbringst und nicht beim VG warst, das kein Dealbreaker ist, hingegen du mit „nur“ 7,xx und Wahlstation lange wartest. Ähnlich mit den AG/Stationsnoten. Solange die nicht <7P sind, ist das eher egal, wenn die Examensnote passt. Wichtig dürfte sein, dass du in der Bewerbung und im Gespräch ein ehrliches Interesse für Amt und Rechtsgebiet (breit: Verwaltungsrecht) transportierst und Lebenslaufentscheidungen reflektiert beantworten kannst.
Sobald du deine (schriftliche) Note hast, kann man immer mal beim Personaldezernenten des OVG anrufen & sich erkundigen. Ich hab damals zumindest gesagt bekommen wie es mit dem Wunschstandort und etwaiger Wartezeit aussieht.
Zur Beliebtheit des VG OS weiß ich nichts konkretes, vermute es aber „in der Mitte“. Für NDS eher abseits, gibt aber immer wieder Bewerber aus Ost-NRW (mit mir war damals eine beim Gespräch zB).
Achja und Asylrecht: Niemand erwartet irgendwas an Wissen oder gar Interesse (den meisten Kollegen ist es eher eine Last)! Ich meinte eher, dass man sich das mal anschauen sollte bevor man VG-Richter wird, weil es (teilweise) einen ganz anderen Fokus (Tatsachenermittlung und Überzeugungsgewinnung) hat als der Rest. Zudem muss man uU auch mal eine junge Frau aus Guinea befragen, wie das denn genau mit der vorgetragenen FGM (Genitalverstümmelung) ist oder wie genau das mit dem Angriff der Taliban auf das Familienhaus war.



