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Ehrenamt und Richterstelle = Konflikt? / "write a prisoner"
hyaene_mit_hut
Senior Member
****
Beiträge: 403
Themen: 24
Registriert seit: Jan 2024
#1
15.09.2025, 13:22
Gibt es ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht mit einer Richterstelle vereinbar sind? Falls ja - welche?

Womöglich sehe ich mal wieder Probleme, wo keine sind. Vielleicht sind sie aber auch da und tatsächlich größer, als ich denke, deshalb die Frage an die Berufserfahrenen (und alle anderen, die es wissen könnten). 

Ich bin gerne gemeinnützig engagiert. Beim weißen Ring bzw der Opferhilfe allgemein sehe ich keinen Interessenkonflikt, der entstehen könnte, genauso wenig wie mit der Demenzstation, mit denen ich bastle oder spiele.
Wie aber ist das mit dem Projekt "write a prisoner"? Ich denke da schon ein, zwei Jahre drüber nach, und würde das gerne beginnen. Kann das in irgendeiner Weise negativ gewertet werden, wenn ich mich für eine Richterinnenstelle im Sozialrecht bewerbe? Ist es "nicht koscher", privat Kontakt zu Verbrechern zu haben, auch wenn ein ganzer Ozean und ein anderes Justizsystem dahinter steht? (Geht mir hauptsächlich um lebenslange oder death row Insassen, immer in den USA.)
Solche Briefkontakte tragen eine gewisse Verantwortung, finde ich, weswegen ich sie nicht gerne zeitnah wieder aufgeben möchte, wenn ich eine entsprechende Stelle bekommen könnte. Andererseits kann ich natürlich auch keine Stelle ausschlagen, weil ich einen Brief pro Woche schreibe. 

Vielleicht ist die Besorgnis komplett an den Haaren herbeigezogen. In meinem Umfeld gibt es soweit keine (fertigen) Jurist:innen, die dahingehend Erfahrung haben könnten, deswegen frage ich euch.
Danke für eure Kommentare!
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.138
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
15.09.2025, 23:50
Ist fernliegend, insbesondere bei Sozialrecht und USA.

Ungeschickt wäre ein Hobby, bei dem man dauernd befangen ist. Ist im Beispiel kaum denkbar.

Es gab ja den Kollegen, der öffentlich mit T-Shirt posierte, das fehlenden Willen zu sachgerechter Entscheidung angelegte. Das ist ja in Deinem Fall anders, da geht es um Resozialisierung und sozialen Vollzug, und nicht einmal öffentlich. In BW hat es sogar Tradition, dass Strafrichter sich in Bewährungshilfe usw. engagieren. Also wirklich kein Problem.
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Greif
Member
***
Beiträge: 164
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#3
16.09.2025, 10:50
Sehe ich auch so. 

Unpassend (lies: unpraktikabel, nicht aber untersagt/verboten) wäre es m.E. allenfalls dann, wenn du als Strafrichter erst jemanden zu einer Freiheitsstrafe verknackst und dann bei derselben Person bspw. als Ehrenamtlicher in der Straffälligenhilfe wieder anklopfst - aber das hast du ja ohnehin nicht vor.
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