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  5. Vermögensschadenhaftpflicht
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Vermögensschadenhaftpflicht
Edding400
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Themen: 3
Registriert seit: Jan 2023
#1
10.08.2025, 12:17
Hallo,

ich frage mich gerade ob ich als Angestellte im öD eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen soll. Hat jemand Erfahrung dazu und wenn ja, bei welchem Versicherer seid ihr? Mir kommt die Versicherungssumme auch relativ gering vor
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Praktiker
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#2
10.08.2025, 13:18
Das haben wir schon mehrfach gehabt. Quintessenz: das Risiko ist sehr gering. Genau deshalb sind auch die Beiträge sehr gering. Deshalb kann man das auch machen. Wenn Du privat bei der Debeka bist, kannst Du Amtshaftung einfach dazubuchen. Und die gefühlt 2 Euro von der Steuer absetzen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2025, 13:18 von Praktiker.)
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Edding400
Junior Member
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Beiträge: 14
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2023
#3
10.08.2025, 13:24
(10.08.2025, 13:18)Praktiker schrieb:  Das haben wir schon mehrfach gehabt. Quintessenz: das Risiko ist sehr gering. Genau deshalb sind auch die Beiträge sehr gering. Deshalb kann man das auch machen. Wenn Du privat bei der Debeka bist, kannst Du Amtshaftung einfach dazubuchen. Und die gefühlt 2 Euro von der Steuer absetzen.
Ich bin derzeit nur angestellt und müsste daher eine extra Versicherung abschließen. Auch wenn das Risiko gering ist, weißt du, welche Versicherungssumme zB bei der DEBEKA versichert ist?
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NRW556
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Registriert seit: Mar 2024
#4
10.08.2025, 13:48
(10.08.2025, 12:17)Edding400 schrieb:  Hallo,

ich frage mich gerade ob ich als Angestellte im öD eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen soll. Hat jemand Erfahrung dazu und wenn ja, bei welchem Versicherer seid ihr? Mir kommt die Versicherungssumme auch relativ gering vor

Nein. Deine Privathaftpflicht sollte deine Dienst/Amtshaftpflicht eingeschlossen haben. 
Vermögensschadenhaftpflicht ist für RAe oder Makler oder Pflicht
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Edding400
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Beiträge: 14
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2023
#5
10.08.2025, 16:07
(10.08.2025, 13:48)NRW556 schrieb:  
(10.08.2025, 12:17)Edding400 schrieb:  Hallo,

ich frage mich gerade ob ich als Angestellte im öD eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen soll. Hat jemand Erfahrung dazu und wenn ja, bei welchem Versicherer seid ihr? Mir kommt die Versicherungssumme auch relativ gering vor

Nein. Deine Privathaftpflicht sollte deine Dienst/Amtshaftpflicht eingeschlossen haben. 
Vermögensschadenhaftpflicht ist für RAe oder Makler oder Pflicht

Also du meinst keine extra Vermögensschadenhaftpflicht abschließen?
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Praktiker
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Beiträge: 2.053
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
10.08.2025, 19:36
Die Amtshaftung hat einen haftungsrechtlichen Beamtenbegriff, der vom statusrechtlichen abweicht. Auch Angestellte sind Beamte in diesem Sinne, wenn sie hoheitlich handeln. Die Bezeichnungen gehen da bei den Versicherern etwas durcheinander. Es ist ein Vermögensschaden, der durch Handeln im öffentlichen Dienst verursacht werden kann, beispielsweise durch Amtshaftung. Frag den Versicherer, er weiß schon, was gemeint ist.
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Burchard von Worms
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Beiträge: 27
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#7
10.08.2025, 21:43
Ist nicht ganz das passende für TE als Angestellte im öD, aber würde mich gerade zufällig interessieren: Der Deutsche Richterbund bietet ja für seine Mitglieder ein Versicherungspaket an. Hat sich schonmal jemand näher damit befasst, ob das was taugt?
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NRW556
Member
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Beiträge: 64
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#8
11.08.2025, 12:42
(10.08.2025, 16:07)Edding400 schrieb:  
(10.08.2025, 13:48)NRW556 schrieb:  
(10.08.2025, 12:17)Edding400 schrieb:  Hallo,

ich frage mich gerade ob ich als Angestellte im öD eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen soll. Hat jemand Erfahrung dazu und wenn ja, bei welchem Versicherer seid ihr? Mir kommt die Versicherungssumme auch relativ gering vor

Nein. Deine Privathaftpflicht sollte deine Dienst/Amtshaftpflicht eingeschlossen haben. 
Vermögensschadenhaftpflicht ist für RAe oder Makler oder Pflicht

Also du meinst keine extra Vermögensschadenhaftpflicht abschließen?

Ich denke das brauchst du nicht. VHVs sind wie gesagt für diejenigen gedacht, die mit fremden Vermögen hantieren bzw. dem Vermögen leicht Schaden zufügen, wie eben RAe oder Makler. 

Die normale PHV deckt grundsätzlich Sach- und Personenschäden ab( und unechte Vermögensschäden ) Du aber als Beamter im Haftungsrechtlichen Sinn u.U "anders" und wohlmöglich auch weiter haftest, bieten die Gesellschaften spezialtarife an, die extra auf diese Amtshaftpflicht zugeschnitten sind, diese also miteinschließen.

Such dir doch eine Privathaftpflichtversicherung aus, die die Dienst-/Amtshaftpflicht miteinschließt. Das wird logischerweise ein bisschen teurer als die Standardhaftpflicht, aber auch nicht die Welt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.08.2025, 12:51 von NRW556.)
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