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  5. Nachversicherung Ref BW: DRV oder Versorgungswerk
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Antworten

 
Nachversicherung Ref BW: DRV oder Versorgungswerk
Gast
Unregistered
 
#11
03.12.2020, 19:15
Hat man eine Versorgungslücke, wenn man die Nachversicherung im Versorgungswerk vornimmt und nach dem Examen arbeitslos war? 

Die Agentur für Arbeit zahlt ja die Beiträge an die GRV.
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Gast aus Berlin
Unregistered
 
#12
03.12.2020, 20:02
(03.12.2020, 19:15)Gast schrieb:  Hat man eine Versorgungslücke, wenn man die Nachversicherung im Versorgungswerk vornimmt und nach dem Examen arbeitslos war? 

Die Agentur für Arbeit zahlt ja die Beiträge an die GRV.


Wenn du die 60 Monate in der DRV voll hast, bekommst du die Beiträge doch auch wieder raus. Wenn nicht lass doch mal prüfen, ob sich freiwillige Einzahlungen oder das Auszahlenlassen bisheriger Beiträge lohnen könnte.
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Gast123 /
Unregistered
 
#13
03.12.2020, 21:02
Kannst der Agentur für Arbeit auch sagen, dass sie ans Versorgungswerk nachzahlen sollen und nicht GRV. Läuft analog wie beim Ref.
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bona fides
Junior Member
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Beiträge: 44
Themen: 14
Registriert seit: May 2024
#14
09.01.2025, 12:33
(29.11.2020, 21:11)MarieGast schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe mein Ref dieses Jahr im April In BW beendet und arbeite seit Mai als Jurist im Unternehmen. Syndikuszulassung habe ich inzwischen auch. Aktuell befasse ich mich mit dem Versorgungswerk und der Befreiung von der DRV, bzw. genauer gesagt mit der Nachversicherung bzgl. Ref-Zeit. 

Konkret geht es um das Versorgungswerk BW.

Ich habe zwar schon recherchiert, was sinnvoller wäre: Nachversicherung des Refs im Versorgungswerk oder in der DRV. Bisher habe ich nur herausgefunden, dass wohl jedenfalls in NRW die Nachversicherung im Versorgungswerk nicht wirklich etwas bringt, bzw. Ggf. Unberücksichtigt bleibt, s. Auszug § 19 der Satzung:
(5) Führt die Berücksichtigung von Beiträgen, die durch Nachversicherung geleistet worden sind, zu einer geringeren Rente als diejenige, die sich ohne Berücksichtigung der Nachversicherung ergibt, so bleibt die Nachversicherung insgesamt außer Betracht.  


Für BW konnte ich jedoch nichts finden, auch aus der Satzung des Versorgungswerks werde ich nicht schlau.

Wäre daher dankbar über eure Erfahrungen hierzu. Kann es irgendwie nachteilig sein, die Nachversicherung im Versorgungswerk vorzunehmen, insbesondere mit Blick auf den persönlichen Quotienten für die Nachversicherungszeit?
Eine entsprechende Regelung wie in NRW (s.o.) habe ich in der Satzung nämlich nicht gefunden.

Viele Grüße 
Marie

Hi, hast du etwas dazu heraussgefunden beim VW oder anderswo? Ich verstehe die Satzung auch nicht.
Danke dir
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BW2024
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#15
15.01.2025, 22:07
Würde mich auch interessieren. 

Gibt es eigentlich feste Erfahrungswerte ab welchem Zeitraum sich ein einzahlen in die DRV noch lohnt um über die 5 Jahre zu kommen? Klar lohnt es sich bei 4 Jahre und 11 Monaten aber wie ist es beispielsweise bei 4 Jahre oder 3 Jahren? Ist das so individuell verschieden, dass man das nicht beurteilen kann?
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#16
15.01.2025, 22:20
(15.01.2025, 22:07)BW2024 schrieb:  Würde mich auch interessieren. 

Gibt es eigentlich feste Erfahrungswerte ab welchem Zeitraum sich ein einzahlen in die DRV noch lohnt um über die 5 Jahre zu kommen? Klar lohnt es sich bei 4 Jahre und 11 Monaten aber wie ist es beispielsweise bei 4 Jahre oder 3 Jahren? Ist das so individuell verschieden, dass man das nicht beurteilen kann?

Wenn du die Nachversicherung nach dem Ref meinst, lohnt es sich wahrscheinlich meistens, solange du damit über die 5 Jahre kommst, weil es wohl in den meisten Versorgungswerken entweder nichts bringt oder sich ggf. negativ auswirkt (ggf. bei deinem VW nachfragen).

Falls du im Übrigen meinst: Im Grunde hast du folgendes Problem mit zwei "Lösungen". Problem: Wenn du weniger als 60 Monate in die DRV gezahlt hast, dann hast du etwas gezahlt, ohne dass dir daraus ein Anspruch erwächst - wie verlorenes Geld. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du zahlst freiwillig noch so viel ein, dass du auf die entsprechenden Monate kommst oder du kannst dir die bislang von dir gezahlten Beiträge über ein Formular auszahlen lassen. Das betrifft jedoch ausschließlich die Arbeitnehmerbeiträge! Die Arbeitgeberbeiträge, die bleiben dir dann trotzdem "verloren". Es gab dazu mal in einem Forum eine Diskussion: Grundsätzlich kann sich bei Auszahlen (wenn auch unter Berücksichtigung der Nachversicherung keine 5 Jahre überschritten werden; schließlich setzt das eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vor dem Ref voraus) der Vorteil ergeben, dass du das Geld, was du wieder erhälst anlegen kannst und dieser Betrag mit sich akkumulierenden Zineszins am Ende wohl deutlich mehr sein wird als den Rentenanspruch, den du erwerben wirst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2025, 22:21 von RefNdsOL.)
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BW2024
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Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2024
#17
16.01.2025, 14:17
Super, danke dir für die ausführliche Antwort!
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