01.01.2025, 19:11
Hallo zusammen, weiß jemand, was mit bereits genehmigtem Urlaub passiert, wenn man als Proberichter die Station wechselt (in BaWü)? Muss man den nochmal neu genehmigen lassen bei der neuen Station oder bleibt es dabei, weil es ja derselbe Dienstherr ist?
01.01.2025, 21:43
Letzteres ist jedenfalls üblich. Trotzdem kommt es vermutlich besser an, wenn man etwas zurückhaltend auftritt und sagt, dass man dummerweise schon Urlaub und gebucht hat...
01.01.2025, 21:44
In NRW kein Problem, einmal genehmigt ist genehmigt. Für Bawü kann ich nichts sagen, kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass es anders läuft. Urlaub ist ja oft schon gebucht bevor man weiß, dass man wechselt
01.01.2025, 23:36
Nach welcher Rechtsgrundlage sollte denn der genehmigte Urlaub entzogen werden? In deiner Personalakte ist er ja drin ;)
02.01.2025, 01:21
(01.01.2025, 23:36)DRi1 schrieb: Nach welcher Rechtsgrundlage sollte denn der genehmigte Urlaub entzogen werden? In deiner Personalakte ist er ja drin ;)
Natürlich kann bewilligter Urlaub aus dienstlichen Gründen widerrufen werden, in Nordrhein-Westfalen etwa nach § 40 FrUrlV, der für Richter entsprechend gilt. Andere Länder und der Bund haben vergleichbare Vorschriften. Kommt in der Praxis sicherlich eher selten vor.
Hier der Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anz...3171562132
02.01.2025, 07:20
Okay, danke euch.
02.01.2025, 07:58
(02.01.2025, 01:21)Lucille schrieb:(01.01.2025, 23:36)DRi1 schrieb: Nach welcher Rechtsgrundlage sollte denn der genehmigte Urlaub entzogen werden? In deiner Personalakte ist er ja drin ;)
Natürlich kann bewilligter Urlaub aus dienstlichen Gründen widerrufen werden, in Nordrhein-Westfalen etwa nach § 40 FrUrlV, der für Richter entsprechend gilt. Andere Länder und der Bund haben vergleichbare Vorschriften. Kommt in der Praxis sicherlich eher selten vor.
Hier der Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anz...3171562132
Dass das überhaupt möglich ist, ist klar, aber durch die Vertretungsregelungen im GVP ist eben auch keine Situation bloß durch Wechsel der ProRi Station (erst recht als Regelfall) wirklich denkbar, in der bei einem Stationswechsel der AUSNAHMSWEISE mögliche Widerruf denkbar wäre.
Aber ja, ich habe natürlich von RGL gesprochen, good point ;)