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  5. Nur als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der GK arbeiten
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Nur als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der GK arbeiten
sebastian.hh
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#1
30.04.2024, 11:45
Hallo,

ich habe eine kurze Frage an die erfahrenen Leute unter euch. Bitte entschuldigt im Vorwege schon mal die vielleicht naive Frage.

Nach dem Ref könnte ich mir durchaus eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Großkanzlei vorstellen ( die Anforderungen hierfür hätte ich wohl).
2 - 3 mal die Woche wäre ok. Kann mir derzeit einfach keine Tätigkeit als zugelassener Anwalt vorstellen, insbesondere nicht in Vollzeit.
Meint ihr, dass das vielleicht etwas komisch wäre "nur" als WM zu arbeiten? Könnte man so eine Arbeit über Jahre hinweg ausüben? 
Ich meine, normalerweise sind solche Tätigkeiten ja nur als Zwischenzeit gedacht....
Von der Kohl her wäre das ok für mich.

Was meint Ihr?
Grüße,
Sebastian
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guga
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Beiträge: 1.361
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#2
30.04.2024, 11:52
Lüg halt und sag du machst eine Diss oder LLM in 1-2 Jahre und sparst Geld.
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sebastian.hh
Junior Member
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Beiträge: 3
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Registriert seit: Apr 2024
#3
30.04.2024, 12:15
Haha, und ne´Habilitation auch noch. Aber sagen die sich nicht nach einer Zeit: reicht jetzt - next! ?
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guga
Posting Freak
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Beiträge: 1.361
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#4
30.04.2024, 12:20
Grundlos dauerhaft als WiMi wird schwer, daher Diss oder LLM nennen, dann kannst das 1-3 Jahre machen.
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Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 652
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#5
30.04.2024, 12:39
(30.04.2024, 12:15)sebastian.hh schrieb:  Haha, und ne´Habilitation auch noch. Aber sagen die sich nicht nach einer Zeit: reicht jetzt - next! ?

Hauptproblem ist, dass du ohne Anlass nur eine bestimmte Zeit befristet beschäftigt sein darfst. Und die meisten GKs vermeiden es, unbefristet WiMi-Verträge auszugeben. 

Und abgesehen davon, wer will nach fünf Jahren noch WiMi in einer GK sein? Wenn du eine eher entspanntere jur. Arbeit möchtest, kannst du einfach Inhouse gehen.
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sebastian.hh
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#6
30.04.2024, 13:22
(30.04.2024, 12:39)Patenter Gast schrieb:  
(30.04.2024, 12:15)sebastian.hh schrieb:  Haha, und ne´Habilitation auch noch. Aber sagen die sich nicht nach einer Zeit: reicht jetzt - next! ?

Hauptproblem ist, dass du ohne Anlass nur eine bestimmte Zeit befristet beschäftigt sein darfst. Und die meisten GKs vermeiden es, unbefristet WiMi-Verträge auszugeben. 

Und abgesehen davon, wer will nach fünf Jahren noch WiMi in einer GK sein? Wenn du eine eher entspanntere jur. Arbeit möchtest, kannst du einfach Inhouse gehen.
Ok, interessanter Gedanke, wusste nicht, dass die Verträge immer befristet sind.
Ich lese oft was von 2 Wochentagen etc., damit ist aber jetzt nicht gemeint, dass man per Werkvertrag oder auf Honorarbasis arbeitet oder? Wir reden schon von einem (befristeten) Dienstvertrag?
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Friedman
Member
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Beiträge: 145
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#7
30.04.2024, 14:00
Habe mir das übergangsweise auch mal überlegt, um die Zeit bis zum Diensteintritt zu überbrücken. Bei HM wäre das gegangen, aber die wollten schon ganz genau wissen, wieso man denn freiwillig nur als wissenschaftlicher Mitarbeiter und nicht als Anwalt dort tätig sein wollte.
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gintonic
Junior Member
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Beiträge: 33
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2023
#8
01.05.2024, 17:11
Ich denke auch, dass man dafür einen Grund haben sollte. Ob der jetzt tatsächlich zutrifft oder nicht, ist ja eine andere Sache. So spontan würde ich sagen, dass ein (ggf. fiktives) Promotionsvorhaben das Einfachste ist. Das kann man dann auch über eine längere Zeit ziehen. Alternativ als Grund vielleicht Reinschnuppern in ein neues Rechtsgebiet oder generell in die Großkanzleiwelt, wenn man damit vorher noch nicht so viel zu tun hatte. Sparen für einen LL.M. finde ich als Grund nicht so überzeugend, weil man dafür ja auch gleich als Associate einsteigen könnte und sich dann freistellen lassen könnte. Das wird aber bestimmt je nach Kanzlei unterschiedlich gehandhabt.
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lexus
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 4
Registriert seit: Apr 2024
#9
02.05.2024, 08:58
(30.04.2024, 12:39)Patenter Gast schrieb:  
(30.04.2024, 12:15)sebastian.hh schrieb:  Haha, und ne´Habilitation auch noch. Aber sagen die sich nicht nach einer Zeit: reicht jetzt - next! ?

Hauptproblem ist, dass du ohne Anlass nur eine bestimmte Zeit befristet beschäftigt sein darfst. Und die meisten GKs vermeiden es, unbefristet WiMi-Verträge auszugeben. 

Und abgesehen davon, wer will nach fünf Jahren noch WiMi in einer GK sein? Wenn du eine eher entspanntere jur. Arbeit möchtest, kannst du einfach Inhouse gehen.
Für mich ist zum Beispiel völlig klar, dass ich lieber zwei oder drei Jobs habe als einen. Oder verschiedene Rechtsgebiete wenigstens. Da ich Behördenstrukturen wahnsinnig abschreckend finde, wäre GK WiMi + X in anderem Bereich oder 3 Monate GK drei Monate Y usf. tatsächlich das coolste überhaupt.
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GKSucher77
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Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: May 2025
#10
31.05.2025, 18:04
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.05.2025, 22:24 von GKSucher77.)
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