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Ref Brandenburg November 2024
Lina98
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2024
#1
10.09.2024, 12:45
Hallo zusammen,

ich habe mich für das Referendariat in Brandenburg beworben und wurde in Cottbus angenommen, würde allerdings lieber nach Frankfurt Oder.

Weiß jemand, wie das ist, wenn ich jetzt den Platz in Cottbus ablehne. Könnte ich über das Nachrückverfahren theoretisch noch im November in Frankfurt Oder reinkommen? Oder war es das dann für diesen Einstellungstermin und ich muss bis Februar/Mai warten?

Danke für Eure Hilfe!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2024, 13:41 von Lina98.)
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 482
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
10.09.2024, 13:46
Technisch betrachtet wirst du im Ref in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis eingestellt, das aber nicht etwa zu Gericht X besteht, sondern zum Land. Das heißt ein Einstellungsangebot heißt eine Einstellung zum Land. Eine Ablehnung einer angebotenen Einstellung führt damit in der Regel zum Ausscheiden aus dieser Einstellungsrunde, schließlich hat man ein Einstellungsangebot erhalten. Nachrückverfahren sind für die Kandidaten vorgesehen, denen trotz Bewerbung aus Kapazitätsgründen zunächst kein Platz angeboten werden konnte, nun aber aufgrund von Absagen anderer Kandidaten noch ein Platz freigeworden ist; mithin diese Kandidaten nachrücken.

Für die Frage, ob ggf. nachträglich noch eine Änderung des zugewiesenen Ortes möglich ist, ist bei der Einstellungsbehörde (idR OLG) zu erfragen; nur die wird deiner "Beschwer" auch abhelfen können - alles andere hilft nicht.
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Yjglu
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2024
#3
12.09.2024, 18:11
Ruf mal bei den beiden Damen dort an. Die sind sehr sehr freundlich und bemüht. 
Meines Wissens ist es in der Tat so, dass du dann für diesen Durchgang raus bist. 
Ich bin selbst im August gestartet und pendel nach Neuruppin, genau weil ich Sorge hatte, am Ende in Cottbus zugewiesen zu werden
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