28.07.2024, 18:38
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungswerte in wie weit Berufserfahrung beim Wechsel in die Justiz angerechnet wird? Konkret geht es um NRW und R Besoldung.
Im Gesetz heißt es dazu nur kann angerechnet werden, wenn förderlich.
Wie wird das praktisch gehandhabt ?
Ich war insgesamt 4 Jahre als Anwalt bzw Snyidkus tätig, werden die Zeiten angerechnet ?
Danke
hat jemand Erfahrungswerte in wie weit Berufserfahrung beim Wechsel in die Justiz angerechnet wird? Konkret geht es um NRW und R Besoldung.
Im Gesetz heißt es dazu nur kann angerechnet werden, wenn förderlich.
Wie wird das praktisch gehandhabt ?
Ich war insgesamt 4 Jahre als Anwalt bzw Snyidkus tätig, werden die Zeiten angerechnet ?
Danke
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
28.07.2024, 21:12
Meine Kollegen, die gewechselt sind, meinten, dass RA Tätigkeiten 1 zu 1 angerechnet wurden.
29.07.2024, 12:29
(28.07.2024, 18:38)Dell2022 schrieb: Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungswerte in wie weit Berufserfahrung beim Wechsel in die Justiz angerechnet wird? Konkret geht es um NRW und R Besoldung.
Im Gesetz heißt es dazu nur kann angerechnet werden, wenn förderlich.
Wie wird das praktisch gehandhabt ?
Ich war insgesamt 4 Jahre als Anwalt bzw Snyidkus tätig, werden die Zeiten angerechnet ?
Danke
Für NRW konkret kann ich nicht sprechen, aber Tätigkeit als RA und Syndikus sollten überall 1:1 angerechnet werden.
In Berlin werden z.B. alle juristischen Tätigkeiten nach dem 2. Examen, die mindestens halbtags ausgeführt wurden, voll angerechnet (z.B. Wimi in Kanzleien nach dem 2. Examen).
29.07.2024, 12:38
In NRW meiner Erfahrung nach gar kein Problem. Bei mir und allen mit denen ich gesprochen habe wurde alles über 50%-Stelle eins zu eins angerechnet.