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  5. sVV: Zeugen bereits zum ersten Verhandlungstermin?
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sVV: Zeugen bereits zum ersten Verhandlungstermin?
Leo@ius
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2022
#1
01.07.2024, 18:36
Hallo zusammen,

ich mache an einem AG Zivil und gehe standardmäßig ins schriftliche Vorverfahren. In den Akten, die ich von meiner Vorgängerin übernommen habe, sehe ich häufig, dass dort bereits zum ersten Verhandlungstermin Zeugen geladen wurden.

Wie handhabt ihr das bei euch? Welche Vor- und Nachteile gibt es da?

Spontan fällt mir ein: Kürzere Verfahrensdauer, mehr freie Termine (da man ggf. keinen weiteren Termin für die BA braucht). Aber möglicherweise geringere Vergleichsbereitschaft, da die Kosten für die Zeugen dann ja nicht mehr „gespart“ werden, wenn diese schon zum ersten Termin da sind. Und die Akte muss bereits bei Terminierung vollständig durchdrungen sein (ärgerlich, wenn dann kurz vorm Termin doch noch die Klagerücknahme oder ein außergerichtlicher Vergleich kommt). 

Bin auf eure Meinung hierzu gespannt.
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BlnUser
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#2
01.07.2024, 19:49
Ich lade in der Regel keine Zeugen vor dem ersten Termin (auch AG). Am LG scheint das nachvollziehbar anders zu sein, aber die Gründe, warum es am AG nicht sinnvoll ist, hast du ja auch schon aufgezählt.
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Anka
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2024
#3
01.07.2024, 20:21
Ich lade in Verkehrsunfallsachen oft Zeugen zum ersten Termin, da meiner Erfahrung nach die Vergleichsaussichten gering sind und gern komplett entgegengesetzt vorgetragen wird (wenn nicht direkt gezahlt wird). So manchen Vergleich habe ich auch erst nach Zeugenvernehmung geschlossen (ob nun im
ersten oder zweiten Termin). Und auch in anderen Verfahren kommt es vor, wenn ich meine, dass ansonsten ohnehin ein weiterer Termin notwendig wäre.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2024, 20:28 von Anka.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.974
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
01.07.2024, 22:43
Am LG habe ich fast immer frühen ersten Termin bestimmt - und zwar wirklich früh, unter 6 Wochen. Da ist es zeitlich nur sehr selten machbar, noch Zeugen zu laden. Ausnahme in der Tat ab und zu Verkehrsunfallsachen: da muss man sie oft ohnehin nur pro forma vernehmen, Klarheit bringt erst das Gutachten, also lieber gleich erledigen.

Nach schriftlichem Vorverfahren werden natürlich alle Zeugen geladen, um wie vom Gesetz vorgesehen die Sache in einem Termin entscheidungsreif zu bekommen. Aber, wie gesagt, das haben wir nur selten gemacht, etwas in Arzthaftungssachen.
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Leo@ius
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2022
#5
02.07.2024, 10:41
Okay, Verkehrsunfallsachen direkt mit Zeugen klingen einleuchtend. Wieso wird aber am LG im sVV grds direkt mit Zeugen verhandelt? § 272 Abs. 1 ZPO gilt am AG ja auch, ist jedoch nur als Soll-Vorschrift ausgestaltet.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.974
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
02.07.2024, 12:29
(02.07.2024, 10:41)Leo@ius schrieb:  Okay, Verkehrsunfallsachen direkt mit Zeugen klingen einleuchtend. Wieso wird aber am LG im sVV grds direkt mit Zeugen verhandelt? § 272 Abs. 1 ZPO gilt am AG ja auch, ist jedoch nur als Soll-Vorschrift ausgestaltet.

Ob das am LG immer so ist, will ich nicht behaupten. Ich habe es gemacht, weil im schriftlichen Vorverfahren alles geschrieben und alle Hinweise erteilt sind, sodass nichts mehr zu verhandeln wäre. Vergleichsvorschlag schickt man auch schriftlich raus vorher. Warum sich also sinnlos treffen? Kostet nur Zeit. Beispielsweise in Arzthaftungssachen hat man sogar vor dem Termin einen Beweisbeschluss gemacht und ein Gutachten vorliegen - natürlich holt man dann Sachverständigen und Zeugen zum Termin und zieht das durch bis zur Entscheidungsreife. Ausnahme wären extrem wirre Verfahren, die schlecht geführt wurden, sodass die Akte dick und unverständlich geworden ist - dann mag es sich lohnen, die Parteien herzuholen und mündlich zu klären, worum es überhaupt geht und was weiter werden soll.

Edit: Hier wird teils beklagt, dass man zwei Sitzungstage in der Woche brauche. Andererseits werden Termine gemacht, in denen die Sache nicht entscheidungsreif werden kann. Sowas kommt von sowas. Und noch eine Ergänzung: wenn es doch nicht an einem Termin klappt, dann wird nicht etwas irgendwann ein weiterer von Amts wegen bestimmt. Sondern man klärt im Termin, wann die Anwälte Zeit haben, bestimmt sofort im Termin einen Termin zur Fortsetzung der Beweisaufnahme und mündlichen Verhandlung und lädt sofort den fehlenden Zeugen. Akte weniger in die Hand nehmen, weniger Umlauf, baldiger nächster Termin und keine Verlegungsanträge. Es gibt so viele Möglichkeiten, sich im Einklang mit der ZPO Arbeit zu sparen und das Verfahren zu beschleunigen!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2024, 12:36 von Praktiker.)
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