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Staatsanwaltschaft
JAR
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2024
#1
23.04.2024, 14:25
Hallo, 

ich arbeite „eigentlich“ als RAin und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach der Elternzeit kann ich nicht in meinen alten Job zurückkehren. Ich überlege daher, mich bei der StA zu bewerben. Die StA war schon immer mein Traum, nur leider habe ich mich für „Karriere in der freien Wirtschaft“ entschieden. 

Nun zu meiner Frage: 
Wegen meines Kindes könnte ich vorerst nur in Teilzeit arbeiten. Meinte ihr das wäre ein Einstellungshindernis? Sollte ich abwarten und mich erst bewerben, wenn ich eine Vollzeitstelle füllen könnte? 

Über Erfahrungsberichte\ - Tipps wäre ich sehr dankbar. 

Merci
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
FlächenStA
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2023
#2
23.04.2024, 14:45
Wie so oft, kommt drauf an. Je nach Bundesland/örtlicher StA mehr oder weniger gerne gesehen. Theoretisch aber wohl überall möglich.

Zu Beginn der Tätigkeit wird auch eine Teilzeitstelle realistisch dennoch einen höheren zeitlichen Aufwand (während der Einarbeitungsphase) benötigen.
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 439
Themen: 6
Registriert seit: Apr 2023
#3
23.04.2024, 18:06
(23.04.2024, 14:25)JAR schrieb:  Hallo, 

ich arbeite „eigentlich“ als RAin und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach der Elternzeit kann ich nicht in meinen alten Job zurückkehren. Ich überlege daher, mich bei der StA zu bewerben. Die StA war schon immer mein Traum, nur leider habe ich mich für „Karriere in der freien Wirtschaft“ entschieden. 

Nun zu meiner Frage: 
Wegen meines Kindes könnte ich vorerst nur in Teilzeit arbeiten. Meinte ihr das wäre ein Einstellungshindernis? Sollte ich abwarten und mich erst bewerben, wenn ich eine Vollzeitstelle füllen könnte? 

Über Erfahrungsberichte\ - Tipps wäre ich sehr dankbar. 

Merci

Die Frage die du dir vor allem stellen solltest ist, was du unter Teilzeit verstehst und wie du planst diese bei der StA einzuhalten. Gerade am Anfang ist es sehr viel Arbeit und Teilzeit heißt bei der StA nur, dass du weniger Akten bekommst, nicht das du nur 20h oder so da bist.
Und zu den generellen Arbeitsverhältnissen bei der StA kannst du ja mal Frau Brorhilker fragen ^^
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2024, 18:08 von Homer S..)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.100
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
23.04.2024, 20:07
Beamtenrechtlich ist das überhaupt kein Problem. Ob es "gern gesehen" ist, weiß ich nicht - Teilzeit ist im öffentlichen Dienst aber sehr weit verbreitet. Einzelheiten hängen natürlich immer an Bundesland und konkreter Behörde, die "generellen Arbeitsbedingungen" im Schnitt oder krasse Einzelfälle helfen da wenig weiter. 
Ich kann nur sagen, dass die Justiz natürlich Interesse an "gestandenen" Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft hat. Ich war sehr gerne Staatsanwalt.
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#5
25.04.2024, 11:34
Ein Einstieg in Teilzeit ist kein Problem. Jeder rechnet ohnehin damit, dass sich Kolleginnen in der Probezeit (auch das ist kein Problem!!) oder kurz danach in Elternzeit und danach Teilzeit verabschieden ;) das ist doch alles völlig normal.
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