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Promotion verfehlt als Berufsqualifikation"?
franzgast
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#11
25.12.2024, 15:33
Ich finde an der Ausgangsthese vom TE viel zustimmungswürdiges. Für die Praxis sollte der Dr.-Titel eigentlich eine viel geringere Rolle spielen, als er das zurzeit tut. Ist halt leider immer noch "das Aushängeschild", mit dem sich man einen (vermeintlichen) wissenschaftlichen Anstrich geben kann und daher auch für Praktiker attraktiv. Tatsächlich unterscheidet sich die wissenschaftliche Methodik aber deutlich von der rechtspraktischen, wie TE zutreffend herausgestellt hat. Promovieren sollte man eigentlich aus wissenschaftlicher Neugier und bestenfalls sogar mit dem Anspruch, auch etwas zur Wissenschaft beizutragen. 150 Seiten Rechtsprechung und Literatur zusammenzutragen und mit einer halbgaren Stellungnahme zu würzen, nur damit das Ganze von zwei Profs durchgewunken wird und als Copyshop-Druck in den Magazinen der heimischen Unibib vergammelt, hat damit nix zu tun. In der Zeit könnte man tatsächlich auch als Praktiker etwas sinnvolles tun, z.B. eben nen fachlich einschlägigen LL.M. oder Fachanwaltstitel. Aufgrund der letztgenannten Möglichkeiten sehe ich aber ehrlich gesagt keine Notwendigkeit für das vom TE vorgeschlagene Berufsdoktorat. Der Dr. ist eine wissenschaftliche Qualifikation - und das sollte er auch bleiben.
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