01.12.2024, 18:12
Hallo, ich hab hier schon des Öfteren gesehen, dass dieses Thema angerissen worden ist, eine eindeutige Antwort habe ich aber leider bislang nicht gefunden..
Daher wollte ich‘s nochmal probieren.
Meine Situation ist die, dass ich mich bei der Justiz (Bayern) beworben habe und sehr schnell zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden bin. Nun habe ich mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen und festgestellt, dass ich aktuell erst mal als Anwältin Erfahrung sammeln würde und die Justiz erst zu einem späteren Zeitpunkt (in 2-3 Jahren) in Betracht ziehen würde.
Weiß jemand von euch, ob ich auf einer „schwarzen Liste“ o.Ä. lande, wenn ich das Gespräch noch absage?
Wäre um jeden Tipp dankbar 🙏🏻
Daher wollte ich‘s nochmal probieren.
Meine Situation ist die, dass ich mich bei der Justiz (Bayern) beworben habe und sehr schnell zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden bin. Nun habe ich mir das ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen und festgestellt, dass ich aktuell erst mal als Anwältin Erfahrung sammeln würde und die Justiz erst zu einem späteren Zeitpunkt (in 2-3 Jahren) in Betracht ziehen würde.
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Wäre um jeden Tipp dankbar 🙏🏻
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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01.12.2024, 20:21
Das kann ich mir schon deshalb nicht vorstellen, weil du ja auch bei einer erneuten Bewerbung in x Jahren den Bewerbungsverfahrensanspruch hast. Wenn sie dich dann bei entsprechenden Noten, die du ja wohl zu haben scheinst, nicht mal einladen, machen sie sich mMn ziemlich angreifbar.