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Bewerbung zwischen Notenbekanntgabe und mündlicher Prüfung?
Berufsanfänger
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#1
23.12.2024, 23:39
Hallo zusammen,

ich hab vor kurzem die Noten der Aufsichtsarbeiten meines 2. Examens bekommen. Es ist ganz gut gelaufen, ich kratze an den 9 Punkten. Mit der mündlichen Prüfung werde ich wahrscheinlich das VB erreichen.

Meine Wahlstation mache ich momentan in einer mittelständischen Kanzlei. Die werden mir in den nächsten Wochen sehr wahrscheinlich ein Angebot für den Berufseinstieg machen.

Jetzt stelle ich mir folgende Frage: Ich würde mich - alleine schon um eine Verhandlungs- und Vergleichsgrundlage zu haben - gerne noch in anderen Kanzleien bewerben, die für mich attraktiv sind. Soll ich das jetzt mit den Noten aus den Aufsichtsarbeiten schon tun?

Ich zögere aus zwei Gründen:

1. Sollte ich das VB letztlich noch erreichen, werden die Kanzleien sehen, dass ich das nur durch die mündliche geschafft hab. Ich hab zwar ein paar echt gute Klausuren geschrieben, aber auch weniger gute (5 und 6 Punkte).

2. Sollte ich jetzt dort abgelehnt werden, weil noch kein endgültiges Zeugnis vorliegt, befürchte ich, dass ich für die Zukunft erst einmal „verbraucht“ bin und mich dort nicht mehr bewerben muss.

Andererseits sehe ich mich fast schon gezwungen, mich jetzt schon anderweitig zu bewerben. Sollte die Kanzlei, in der ich momentan die Wahlstation mache, mir ein Angebot machen, werden die sicherlich nicht ewig auf meine Rückmeldung warten? Mir wurde schon gesagt, dass das Gespräch auf jeden Fall vor dem mündlichen stattfinden soll.

Wie würdet ihr an meiner Stelle verfahren?

Danke im Voraus.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2024, 23:39 von Berufsanfänger.)
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
LawyerTN
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2024
#2
24.12.2024, 01:12
Viel zu verlieren hast du eigentlich nicht. Wenn du dich direkt mit einer Endnote von 9,x bewerben würdest, könnten sich die Kanzleien auch denken, dass du schriftlich womöglich knapp unter VB geblieben bist. Und Kanzleien, die dich grundsätzlich interessant finden, werden dir im Zweifel anbieten, dein Endzeugnis noch nachzureichen oder dich erneut zu bewerben.
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 81
Themen: 1
Registriert seit: May 2022
#3
24.12.2024, 09:45
Ich würde mich an deiner Stelle bewerben. Knapp unter 9 schriftlich ist doch schon top! Wenn mal 5 oder 6 dastehen, muss es auch mal gut zweistellig sein, um deinen Schnitt zu schaffen ;) 

Außerdem weiß doch jeder, dass man mit der Mündlichen noch was rausholen kann. Was zählt ist die Gesamtnote, nicht die Note im Schriftlichen.
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