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Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe
GastNRW2023
Junior Member
**
Beiträge: 41
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2023
#1
05.11.2023, 21:19
Finde die Systematik der Rechtsbehelfe im Klauselerteilungsverfahren schon echt schwer. Geht es euch auch so?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2023, 21:19 von GastNRW2023.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.956
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
05.11.2023, 21:45
Nein ;)

Vielleicht hilft Dir Folgendes:

Es sind zwei Ziele zu unterscheiden: Beanstandung als rechtswidrig oder Eröffnung eines neuen Erkenntnis- d.h. Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können. Also: nein - oder: ja, aber...

Und das jeweils spiegelbildlich für Gläubiger und Schuldner. Also:


Gläubiger (gegen Versagung) || Schuldner (gegen Erteilung)

sof. Beschwerde [u.a.]  || Klauselerinnerung => rügt Rechtswidrigkeit
Klauselerteilungsklage || Klauselgegenklage => neues Erkenntnisverfahren

Ist das so verständlich? Geht hier grafisch leider nicht so gut...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2023, 07:15 von Praktiker.)
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Lost_inPages
Senior Member
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Beiträge: 312
Themen: 74
Registriert seit: Mar 2023
#3
05.11.2023, 21:59
müsste man nicht zunächst auch unterscheiden, ob eine Klauselerteilung im formalisierten Verfahren möglich ist (also dass die Vsstz der §§ 726, 727 ZPO mittels öffentlicher Urkunde bewiesen werden können) oder der Titelgläubiger direkt die Klauselerteilungsklage erheben muss (weil er keine öffentliche Urkunde über die zu beweisende Tatsache besitzt)?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.956
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
06.11.2023, 00:11
(05.11.2023, 21:59)Lost_inPages schrieb:  müsste man nicht zunächst auch unterscheiden, ob eine Klauselerteilung im formalisierten Verfahren möglich ist (also dass die Vsstz der §§ 726, 727 ZPO mittels öffentlicher Urkunde bewiesen werden können) oder der Titelgläubiger direkt die Klauselerteilungsklage erheben muss (weil er keine öffentliche Urkunde über die zu beweisende Tatsache besitzt)?


Das ist genau das, was ich gemeint habe:

Beanstandung als rechtswidrig (weil die Klausel zu Unrecht verweigert wurde) oder Eröffnung eines neuen Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können (weil z.B. keine öffentliche Urkunde). Also: nein - oder: ja, aber...
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GastNRW2023
Junior Member
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Beiträge: 41
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2023
#5
07.11.2023, 21:50
Danke euch. Ich werde mich nochmal da reinarbeiten müssen  Upside_down
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