Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
05.11.2023, 02:04
Auch als Amtsrichter sind Sonderverwendungen natürlich möglich und üblich: Sowohl in den Justizministerien als auch beispielsweise als Wiss. Mitarbeiter am BGH oder Bundesverfassungsgericht.
05.11.2023, 11:42
Mich interessiert nicht die Möglichkeit, sondern die Planbarkeit. Abordnungen an BVerfG und BGH dürften wohl eher selten sein, weil es dort so wenige Stellen gibt und die auch noch nach Länderproporzen o.ä. vergeben werden dürften.
Bei Ministerien etc. mag das ganz anders sein. Deswegen ja die Frage, ob und wie man das planen oder zumindest positiv beeinflussen kann.
Ich finde die Arbeit am AG z.B. echt wichtig, könnte mir das aber für 35 Jahre Berufstätigkeit gar nicht vorstellen. Zumal vielleicht in einer kleineren Stadt, wo man die Betroffenen vielleicht noch über drei Ecken kennt und die Sachen dann emotional werden (im Ref fand ich z.B. die Zivilstation recht anstrengend, weil die Naturalparteien tw. hofflungslos überfordert oder einfach irrational waren). Aber vielleicht ist es am Ende doch einfach eine Typenfrage, ob einen Justiz oder freie Wirtschaft ansprechen.
Bei Ministerien etc. mag das ganz anders sein. Deswegen ja die Frage, ob und wie man das planen oder zumindest positiv beeinflussen kann.
Ich finde die Arbeit am AG z.B. echt wichtig, könnte mir das aber für 35 Jahre Berufstätigkeit gar nicht vorstellen. Zumal vielleicht in einer kleineren Stadt, wo man die Betroffenen vielleicht noch über drei Ecken kennt und die Sachen dann emotional werden (im Ref fand ich z.B. die Zivilstation recht anstrengend, weil die Naturalparteien tw. hofflungslos überfordert oder einfach irrational waren). Aber vielleicht ist es am Ende doch einfach eine Typenfrage, ob einen Justiz oder freie Wirtschaft ansprechen.
05.11.2023, 14:21
Welche Planbarkeit (für die Karriere) versprichst du dir denn in der freien Wirtschaft? Ich kenne sehr viele GK Anwälte usw., und Planbarkeit ist genau das, was da gerade nicht gegeben ist.
Positiv beeinflussen kann man alles wie immer: Interesse an Sonderausgaben frühzeitig bekunden und auf Ausschreibungen von Abordnungen melden und gleichzeitig mit fachlicher Arbeit auffallen. Ebensowenig wie in einer Kanzlei kommt man rein mit stiller fachlicher Arbeit weiter, wenn man irgendwas möchte. Es ist eben viel Eigeninitiative gefragt.
Positiv beeinflussen kann man alles wie immer: Interesse an Sonderausgaben frühzeitig bekunden und auf Ausschreibungen von Abordnungen melden und gleichzeitig mit fachlicher Arbeit auffallen. Ebensowenig wie in einer Kanzlei kommt man rein mit stiller fachlicher Arbeit weiter, wenn man irgendwas möchte. Es ist eben viel Eigeninitiative gefragt.
05.11.2023, 14:22
(05.11.2023, 11:42)Berichterstatterin schrieb: Mich interessiert nicht die Möglichkeit, sondern die Planbarkeit. Abordnungen an BVerfG und BGH dürften wohl eher selten sein, weil es dort so wenige Stellen gibt und die auch noch nach Länderproporzen o.ä. vergeben werden dürften.
Bei Ministerien etc. mag das ganz anders sein. Deswegen ja die Frage, ob und wie man das planen oder zumindest positiv beeinflussen kann.
Ich finde die Arbeit am AG z.B. echt wichtig, könnte mir das aber für 35 Jahre Berufstätigkeit gar nicht vorstellen. Zumal vielleicht in einer kleineren Stadt, wo man die Betroffenen vielleicht noch über drei Ecken kennt und die Sachen dann emotional werden (im Ref fand ich z.B. die Zivilstation recht anstrengend, weil die Naturalparteien tw. hofflungslos überfordert oder einfach irrational waren). Aber vielleicht ist es am Ende doch einfach eine Typenfrage, ob einen Justiz oder freie Wirtschaft ansprechen.
Das Problem mit Sonderverwendungen ist nahezu überall in der (Justiz-)Verwaltung mittlerweile, dass viele nicht mehr ausgeschrieben werden. Also das jeweilige Ministerium gibt die in den nachgeordneten Bereich und die jeweiligen Gerichte verschicken die einfach nicht weiter um nicht noch mehr Personal zu verlieren. Deswegen muss man sich überall irgendwie vernetzen und dann über Eigeninitiative ggf. mal was ansprechen wenn sich die Gelegenheit ergibt. Tätigkeiten an der JAK oder so sind dafür gute Startpunkte.
05.11.2023, 15:31
(05.11.2023, 14:21)1Ri schrieb: Welche Planbarkeit (für die Karriere) versprichst du dir denn in der freien Wirtschaft? Ich kenne sehr viele GK Anwälte usw., und Planbarkeit ist genau das, was da gerade nicht gegeben ist.
Positiv beeinflussen kann man alles wie immer: Interesse an Sonderausgaben frühzeitig bekunden und auf Ausschreibungen von Abordnungen melden und gleichzeitig mit fachlicher Arbeit auffallen. Ebensowenig wie in einer Kanzlei kommt man rein mit stiller fachlicher Arbeit weiter, wenn man irgendwas möchte. Es ist eben viel Eigeninitiative gefragt.
Die mangelnde Planbarkeit entspricht ehrlich gesagt - bis auf Partner-Level - nicht meiner Erfahrung (12+ Berufserfahrung mit Inhouse-Exit ). Ich hatte immer den Eindruck, dass klar war, welche nächsten Karriere-Schritte anstehen und was dafür von mir gefordert wird. Ich hatte auch einige exzellente Fortbildungen (fachfremd) über meine Arbeitgeber, von denen ich bis heute profitiere...
Vielleicht hatte ich aber auch nur Glück mit den Partnern/Teams
05.11.2023, 19:40
(05.11.2023, 11:42)Berichterstatterin schrieb: Mich interessiert nicht die Möglichkeit, sondern die Planbarkeit. Abordnungen an BVerfG und BGH dürften wohl eher selten sein, weil es dort so wenige Stellen gibt und die auch noch nach Länderproporzen o.ä. vergeben werden dürften.
Bei Ministerien etc. mag das ganz anders sein. Deswegen ja die Frage, ob und wie man das planen oder zumindest positiv beeinflussen kann.
Ich finde die Arbeit am AG z.B. echt wichtig, könnte mir das aber für 35 Jahre Berufstätigkeit gar nicht vorstellen. Zumal vielleicht in einer kleineren Stadt, wo man die Betroffenen vielleicht noch über drei Ecken kennt und die Sachen dann emotional werden (im Ref fand ich z.B. die Zivilstation recht anstrengend, weil die Naturalparteien tw. hofflungslos überfordert oder einfach irrational waren). Aber vielleicht ist es am Ende doch einfach eine Typenfrage, ob einen Justiz oder freie Wirtschaft ansprechen.
Abordnungen an Obergerichte kommen verhältnismäßig häufig vor. Die dauern regelmäßig zwei bis drei Jahre und dann kommt der/die Nächste. Es haben auch nicht unbedingt besonders viele Leute Lust dazu. Man muss halt früh genug gegenüber dem Dienstherren klar machen, dass man Interesse hat und muss dann natürlich auch entsprechende Leistungen bringen. Nicht selten scheitert es an letzterem, weil Fremd- und Eigenwahrnehmung auseinanderfallen.