17.06.2023, 21:04
Hallo zusammen,
soweit ich weiß, ist es grundsätzlich möglich, in Bayern sofort als Richter am Verwaltungsgericht eingesetzt zu werden. In der Regel ist es wohl so, dass nach einer gewissen Zeit an ein Landratsamt oder ins Ministerium wechselt. Ich frage mich konkret, ob es auch möglich ist, am Verwaltungsgericht zu bleiben oder ist das nicht möglich? Wie sind da eure Erfahrungen?
Außerdem frage ich mich, welche Noten ich mitbringen müsste, um direkt ans Verwaltungsgericht zu kommen. Stellt auch das Innenministerium nur auf die Note aus dem zweiten Staatsexamen ab?
soweit ich weiß, ist es grundsätzlich möglich, in Bayern sofort als Richter am Verwaltungsgericht eingesetzt zu werden. In der Regel ist es wohl so, dass nach einer gewissen Zeit an ein Landratsamt oder ins Ministerium wechselt. Ich frage mich konkret, ob es auch möglich ist, am Verwaltungsgericht zu bleiben oder ist das nicht möglich? Wie sind da eure Erfahrungen?
Außerdem frage ich mich, welche Noten ich mitbringen müsste, um direkt ans Verwaltungsgericht zu kommen. Stellt auch das Innenministerium nur auf die Note aus dem zweiten Staatsexamen ab?
18.06.2023, 12:24
Hallo,
also die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört in Bayern zur Innenverwaltung, so dass du über das Innenministerium eingestellt wirst, wobei die Notenanforderungen grundsätzlich bei 7,5 P im 2. Ex. liegen. Da für den Einsatz als Verwaltungsrichter "besondere Qualifikationen" gefordert werden liegt die Mindestnote jedoch auch dort wohl mindestens bei 8 P im 2. Ex. Gerade in Ballungsräumen können die Notenanforderungen noch einmal steigen. Ich kenne persönlich nur Leute mit 9,5 + im 2. Ex., die in München Verwaltungsrichter sind, was nicht heißt, dass bei konkreten Stellenbedarf auch darunter was geht.
Im Übrigen kannst du direkt als Richter auf Probe eingestellt werden, wirst aber selbst bei erstmaliger Richterverwendung nach einigen Jahren erstmal wieder an ein Ministerium oder sonstige Behörde abgeordnet. Danach besteht dann die Möglichkeit als Richter auf Lebenszeit ernannt zu werden. Also kurz gesagt, du wirst nicht direkt nach der Probezeit Lebenszeitrichter, wie es bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Fall ist.
LG
also die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört in Bayern zur Innenverwaltung, so dass du über das Innenministerium eingestellt wirst, wobei die Notenanforderungen grundsätzlich bei 7,5 P im 2. Ex. liegen. Da für den Einsatz als Verwaltungsrichter "besondere Qualifikationen" gefordert werden liegt die Mindestnote jedoch auch dort wohl mindestens bei 8 P im 2. Ex. Gerade in Ballungsräumen können die Notenanforderungen noch einmal steigen. Ich kenne persönlich nur Leute mit 9,5 + im 2. Ex., die in München Verwaltungsrichter sind, was nicht heißt, dass bei konkreten Stellenbedarf auch darunter was geht.
Im Übrigen kannst du direkt als Richter auf Probe eingestellt werden, wirst aber selbst bei erstmaliger Richterverwendung nach einigen Jahren erstmal wieder an ein Ministerium oder sonstige Behörde abgeordnet. Danach besteht dann die Möglichkeit als Richter auf Lebenszeit ernannt zu werden. Also kurz gesagt, du wirst nicht direkt nach der Probezeit Lebenszeitrichter, wie es bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Fall ist.
LG
18.06.2023, 12:58
Danke für diese super informative und nette Antwort! :)
Weißt du auch, wie lange man dann am Ministerium bzw. einer anderen Behörde bleiben "muss", um wieder zurück ans Verwaltungsgericht zu kommen? Das ist natürlich auch immer abhängig von Planstellen, ich weiß ... Aber wie sind da so ungefähr die "Richtwerte"?
Liebe Grüße zurück
Weißt du auch, wie lange man dann am Ministerium bzw. einer anderen Behörde bleiben "muss", um wieder zurück ans Verwaltungsgericht zu kommen? Das ist natürlich auch immer abhängig von Planstellen, ich weiß ... Aber wie sind da so ungefähr die "Richtwerte"?
Liebe Grüße zurück
19.06.2023, 09:37
Ich hatte selbst kurze Zeit damit geliebäugelt, Verwaltungrichter in Bayern zu werden. Beim Vorstellungsgespräch in München war die Verweildauer im "Außendienst" auch Thema. Man sagte mir, dass - je nach Stellensituation - es schon gerne einmal mehrere Jahre sein können, bis man wieder zurückdarf. Und sicher ist das keinesfalls. Ich schätze, dass Du mit mindestens 5 Jahren rechnen musst.
19.06.2023, 11:57
In der "reinen" Innenverwaltung ist die Mindestverbleibzeit auf einer Stelle 2 Jahre.
Wobei die 4-5 Jahre, wie mein Vorredner schon geschrieben hat, für mich nicht unrealistisch erscheinen. Ich bin jedoch selbst nicht Verwaltungsrichter und kann daher nur von Kollegen berichten.
Die Krux an der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll sein, dass es eben weniger Verwaltungsgerichte gibt, als Gerichte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und daher auch weniger Stellen. Daher werden die Kandidaten auch für verschiedene Verwendungen vorgesehen und zu Ministerien oder sonstigen Behörden geschoben, bevor man an einem Verwaltungsgericht als Lebenszeitrichter ernannt wird, wenn man es überhaupt wird. Der Wortlaut der Stellenbeschreibung lautet auch "bei guter Qualifikation einen Wechsel zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit".
Man ist also erstmal in der Innenverwaltung und kann dann wechseln oder (da sind mir persönliche Beispiele bekannt) ist erstmal Richter auf Probe/Zeit und geht dann danach ins Ministerium und kann dann unter Umständen wieder in die Verwaltungsgerichtsbarkeit je nach Stellen etc. Ob die Amtsbezeichnung auch im Ministerium "Richter" bleibt oder ob man wieder "normaler" Beamter ist, kann ich dir nicht sagen.
Wenn du nur Richter sein willst, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit wohl der sicherere Hafen. Andererseits kannst du auch schneller in die "normale" Verwaltung ohne neue Bewerbung etc., falls dir die Richtertätigkeit doch nicht taugt. :D
Vielleicht solltest du einfach mal die Personalverantwortliche im Innenministerium anrufen. Sie kann dir mit Sicherheit detailliertere Informationen geben.
https://www.stmi.bayern.de/min/ausbildun...php#link_1
Wobei die 4-5 Jahre, wie mein Vorredner schon geschrieben hat, für mich nicht unrealistisch erscheinen. Ich bin jedoch selbst nicht Verwaltungsrichter und kann daher nur von Kollegen berichten.
Die Krux an der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll sein, dass es eben weniger Verwaltungsgerichte gibt, als Gerichte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und daher auch weniger Stellen. Daher werden die Kandidaten auch für verschiedene Verwendungen vorgesehen und zu Ministerien oder sonstigen Behörden geschoben, bevor man an einem Verwaltungsgericht als Lebenszeitrichter ernannt wird, wenn man es überhaupt wird. Der Wortlaut der Stellenbeschreibung lautet auch "bei guter Qualifikation einen Wechsel zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit".
Man ist also erstmal in der Innenverwaltung und kann dann wechseln oder (da sind mir persönliche Beispiele bekannt) ist erstmal Richter auf Probe/Zeit und geht dann danach ins Ministerium und kann dann unter Umständen wieder in die Verwaltungsgerichtsbarkeit je nach Stellen etc. Ob die Amtsbezeichnung auch im Ministerium "Richter" bleibt oder ob man wieder "normaler" Beamter ist, kann ich dir nicht sagen.
Wenn du nur Richter sein willst, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit wohl der sicherere Hafen. Andererseits kannst du auch schneller in die "normale" Verwaltung ohne neue Bewerbung etc., falls dir die Richtertätigkeit doch nicht taugt. :D
Vielleicht solltest du einfach mal die Personalverantwortliche im Innenministerium anrufen. Sie kann dir mit Sicherheit detailliertere Informationen geben.
https://www.stmi.bayern.de/min/ausbildun...php#link_1
19.06.2023, 14:13
Das hilft alles schon mal ungemein weiter! Ganz lieben Dank an alle! :)