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  5. Stationsvergütung aus dem Ausland in NRW
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Stationsvergütung aus dem Ausland in NRW
stone
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 5
Registriert seit: Jan 2023
#1
13.06.2023, 09:16
Hallo,

ich informiere mich gerade über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern betreffend die Referendarausbildung. Ich spiele auch mit dem Gedanken, dass Referendariat in NRW zu machen. Mir ist die Regelung bekannt, wonach 25% der Stationsvergütung vorab auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird und so die Sozialabgaben und Nachversicherung pauschal finanziert wird.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn ich in der Wahlstation ins Ausland gehe und bei einer ausländischen Kanzlei beschäftigt und vergütet werde, soll laut Merkblatt des OLG Köln dennoch die Stationsvergütung ans Landesamt für Besoldung überwiesen werden, damit diese die Sozialabgaben (und Steuern?) abführen kann.

Dass auch ausländisches Einkommen der Sozialversicherungspflicht im Inland unterliegt, habe ich verstanden. Mein Problem liegt in Bezug auf die Steuern.

Andere Bundesländer weisen darauf hin, dass ausländische Vergütung in Deutschland steuerfrei (aber Progressionsvorbehalt) seien, dafür aber im Land der Tätigkeit eine Steuerpflicht bestehe.

Wenn ich z.B. in der Wahlstation in den USA bin und dort von einer amerikanischen Kanzlei bezahlt werde, möchte die USA ja auch Ihre Einkommensteuer haben. Auf der Internetseite in NRW finde ich keine Infos darüber, wie in diesem Fall verfahren wird. Das Landesamt kann ja wohl kaum das Einkommen dann nochmal vollwertig nach deutschem Recht als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen.

Beispiel: Ich bekäme eine Vergütung von 5.000 € pro Monat von der Kanzlei. Dann wäre meine Unterhaltsbeihilfe auf 0 € reduziert (zunächst über die pauschale Anrechnung von 25% und danach weil das 1,5 fache überschritten ist). Das Landesamt würde mir also nur die 5.000 € (brutto) bescheinigen. Davon gehen dann die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ab. Wird der Rest dann Netto ausbezahlt, weil die 5.000 € allein von einem ausländischen Arbeitgeber stammen oder führt das Landesamt in diesem Fall auch deutsche Lohnsteuer ans Finanzamt ab?


Kann vielleicht jemand, der in NRW in dieser Situation (hohe Stationsvergütung im Ausland) war, mir sagen, wie das Landesamt damit umgegangen ist?

Schon einmal Danke!

LG David
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
13.06.2023, 09:52
(13.06.2023, 09:16)stone schrieb:  Hallo,

ich informiere mich gerade über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern betreffend die Referendarausbildung. Ich spiele auch mit dem Gedanken, dass Referendariat in NRW zu machen. Mir ist die Regelung bekannt, wonach 25% der Stationsvergütung vorab auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird und so die Sozialabgaben und Nachversicherung pauschal finanziert wird.

Was ich aber nicht verstehe: Wenn ich in der Wahlstation ins Ausland gehe und bei einer ausländischen Kanzlei beschäftigt und vergütet werde, soll laut Merkblatt des OLG Köln dennoch die Stationsvergütung ans Landesamt für Besoldung überwiesen werden, damit diese die Sozialabgaben (und Steuern?) abführen kann.

Dass auch ausländisches Einkommen der Sozialversicherungspflicht im Inland unterliegt, habe ich verstanden. Mein Problem liegt in Bezug auf die Steuern.

Andere Bundesländer weisen darauf hin, dass ausländische Vergütung in Deutschland steuerfrei (aber Progressionsvorbehalt) seien, dafür aber im Land der Tätigkeit eine Steuerpflicht bestehe.

Wenn ich z.B. in der Wahlstation in den USA bin und dort von einer amerikanischen Kanzlei bezahlt werde, möchte die USA ja auch Ihre Einkommensteuer haben. Auf der Internetseite in NRW finde ich keine Infos darüber, wie in diesem Fall verfahren wird. Das Landesamt kann ja wohl kaum das Einkommen dann nochmal vollwertig nach deutschem Recht als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen.

Beispiel: Ich bekäme eine Vergütung von 5.000 € pro Monat von der Kanzlei. Dann wäre meine Unterhaltsbeihilfe auf 0 € reduziert (zunächst über die pauschale Anrechnung von 25% und danach weil das 1,5 fache überschritten ist). Das Landesamt würde mir also nur die 5.000 € (brutto) bescheinigen. Davon gehen dann die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ab. Wird der Rest dann Netto ausbezahlt, weil die 5.000 € allein von einem ausländischen Arbeitgeber stammen oder führt das Landesamt in diesem Fall auch deutsche Lohnsteuer ans Finanzamt ab?


Kann vielleicht jemand, der in NRW in dieser Situation (hohe Stationsvergütung im Ausland) war, mir sagen, wie das Landesamt damit umgegangen ist?

Schon einmal Danke!

LG David


Das wird dir verlässlich nur ein StB sagen können. Wenn du einen Wohnsitz D hast, bist du grds unbeschrankt stpfl. Dann gilt das Welteinkommensprinzip. Kann dann grds sein, dass du zwei Mal Steuern zahlen musst. Es gibt aber Doppelbesteuerungsabkommen. Wie das hier aussieht, keine Ahnung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2023, 09:53 von Drin.)
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