23.05.2022, 11:51
Hallo allerseits!
Ich werde das Referendariat (NRW) wohl für ein halbes Jahr pausieren müssen. Hat jemand Erfahrung bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt? Grundsätzlich ist es ja so, dass man 15h pro Woche dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung stehen" muss. Wie aber reagieren die Arbeitsämter, wenn völlig klar ist, u.U. sogar bereits schriftlich bestätigt ist, dass man nach 6 Monaten wieder die Referendarstätigkeit aufnimmt? Wird man für diese Zeit im Wesentlichen in Ruhe gelassen oder sieht das stressiger aus? Wäre hier für Erfahrungsberichte dankbar!
P.S.: Es wäre auch interessant zu erfahren, ob die Entlassung auf eigenen Antrag immer als Eigenkündigung eingestuft wird oder ob u.U. persönliche Gründe oder die sichere Wiedereinstellung bereits nach 6 Monaten hieran etwas ändern.
Ich werde das Referendariat (NRW) wohl für ein halbes Jahr pausieren müssen. Hat jemand Erfahrung bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt? Grundsätzlich ist es ja so, dass man 15h pro Woche dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung stehen" muss. Wie aber reagieren die Arbeitsämter, wenn völlig klar ist, u.U. sogar bereits schriftlich bestätigt ist, dass man nach 6 Monaten wieder die Referendarstätigkeit aufnimmt? Wird man für diese Zeit im Wesentlichen in Ruhe gelassen oder sieht das stressiger aus? Wäre hier für Erfahrungsberichte dankbar!
P.S.: Es wäre auch interessant zu erfahren, ob die Entlassung auf eigenen Antrag immer als Eigenkündigung eingestuft wird oder ob u.U. persönliche Gründe oder die sichere Wiedereinstellung bereits nach 6 Monaten hieran etwas ändern.
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
23.05.2022, 12:46
Wenn du kein ALG beantragst, werden die doch auch nicht nerven.
Soweit du nur Anspruch auf Hartz IV hast, wurden die Sanktionen ja größtenteils gestrichen.
Soweit du nur Anspruch auf Hartz IV hast, wurden die Sanktionen ja größtenteils gestrichen.
23.05.2022, 14:14
Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
23.05.2022, 14:24
(23.05.2022, 14:14)Gast schrieb: Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Hi. Danke für deine Erfahrungen! Ich würde tatsächlich auch direkt nach 6 Monaten wieder einsteigen und hoffe daher auf ähnliches Verständnis. ALG I würde ich auch beantragen, da es sonst wirtschaftlich knapp werden könnte. Hast du denn damals eine 12-wöchige Sperre bekommen, weil deine Entlassung als Eigenkündigung gewertet wurde? Oder hast du für die vollen 6 Monate ALG 1 bekommen?
23.05.2022, 14:29
(23.05.2022, 14:24)Gast7500 schrieb:(23.05.2022, 14:14)Gast schrieb: Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Hi. Danke für deine Erfahrungen! Ich würde tatsächlich auch direkt nach 6 Monaten wieder einsteigen und hoffe daher auf ähnliches Verständnis. ALG I würde ich auch beantragen, da es sonst wirtschaftlich knapp werden könnte. Hast du denn damals eine 12-wöchige Sperre bekommen, weil deine Entlassung als Eigenkündigung gewertet wurde? Oder hast du für die vollen 6 Monate ALG 1 bekommen?
Kommst du denn überhaupt auf den Anspruch? Muss man dafür nicht ne bestimmte Zeit lang gearbeitet haben?
Also ich bin damals aus der Jusitz raus, mein Entlassungsantrag wurde (wenn ich ehrlich bin ja auch richtigerweise) als Eigenkündigung gesehen.
24.05.2022, 11:57
(23.05.2022, 14:29)DMOWMYH schrieb:(23.05.2022, 14:24)Gast7500 schrieb:(23.05.2022, 14:14)Gast schrieb: Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Hi. Danke für deine Erfahrungen! Ich würde tatsächlich auch direkt nach 6 Monaten wieder einsteigen und hoffe daher auf ähnliches Verständnis. ALG I würde ich auch beantragen, da es sonst wirtschaftlich knapp werden könnte. Hast du denn damals eine 12-wöchige Sperre bekommen, weil deine Entlassung als Eigenkündigung gewertet wurde? Oder hast du für die vollen 6 Monate ALG 1 bekommen?
Kommst du denn überhaupt auf den Anspruch? Muss man dafür nicht ne bestimmte Zeit lang gearbeitet haben?
Also ich bin damals aus der Jusitz raus, mein Entlassungsantrag wurde (wenn ich ehrlich bin ja auch richtigerweise) als Eigenkündigung gesehen.
Ja, den Anspruch dürfte ich haben. Bin im zweiten Ref-Jahr und deshalb innerhalb der letzten 30 Monate mehr als 12 Monate beschäftigt gewesen. Dass das als Eigenkündigung gewertet wird, hatte ich schon vermutet. Ich habe nur schon von Fällen gehört, in welchen - warum auch immer - durchgängig für das halbe Jahr ALG gezahlt wurde.
Es wäre interessant, noch weitere Erfahrungsberichte zu lesen!

24.05.2022, 15:40
(24.05.2022, 11:57)Gast7500 schrieb:(23.05.2022, 14:29)DMOWMYH schrieb:(23.05.2022, 14:24)Gast7500 schrieb:(23.05.2022, 14:14)Gast schrieb: Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Hi. Danke für deine Erfahrungen! Ich würde tatsächlich auch direkt nach 6 Monaten wieder einsteigen und hoffe daher auf ähnliches Verständnis. ALG I würde ich auch beantragen, da es sonst wirtschaftlich knapp werden könnte. Hast du denn damals eine 12-wöchige Sperre bekommen, weil deine Entlassung als Eigenkündigung gewertet wurde? Oder hast du für die vollen 6 Monate ALG 1 bekommen?
Kommst du denn überhaupt auf den Anspruch? Muss man dafür nicht ne bestimmte Zeit lang gearbeitet haben?
Also ich bin damals aus der Jusitz raus, mein Entlassungsantrag wurde (wenn ich ehrlich bin ja auch richtigerweise) als Eigenkündigung gesehen.
Ja, den Anspruch dürfte ich haben. Bin im zweiten Ref-Jahr und deshalb innerhalb der letzten 30 Monate mehr als 12 Monate beschäftigt gewesen. Dass das als Eigenkündigung gewertet wird, hatte ich schon vermutet. Ich habe nur schon von Fällen gehört, in welchen - warum auch immer - durchgängig für das halbe Jahr ALG gezahlt wurde.
Es wäre interessant, noch weitere Erfahrungsberichte zu lesen!
Die Sperre greift nicht, wenn du einen wichtigen Grund für die Eigenkündigung hast, § 159 SGB III.
Evtl hast du ja einen ;)
25.05.2022, 14:27
(23.05.2022, 14:24)Gast7500 schrieb:(23.05.2022, 14:14)Gast schrieb: Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Hi. Danke für deine Erfahrungen! Ich würde tatsächlich auch direkt nach 6 Monaten wieder einsteigen und hoffe daher auf ähnliches Verständnis. ALG I würde ich auch beantragen, da es sonst wirtschaftlich knapp werden könnte. Hast du denn damals eine 12-wöchige Sperre bekommen, weil deine Entlassung als Eigenkündigung gewertet wurde? Oder hast du für die vollen 6 Monate ALG 1 bekommen?
Das war bei mir keine "Entlassung" sondern mein Dienstverhältnis wurde nur ruhend gestellt, da ich aufgrund von Krankheit das Examen verschieben musste. Nach Ablauf der 6 Monate ist es automatisch wieder aufgelebt. Eine Sperrzeit gab es keine, das es nicht von mir verschuldet war.
20.07.2023, 19:12
Nach welchen Normen richtet sich das Ruhen des Referendarsverhältnis?
21.07.2023, 14:35
(23.05.2022, 14:24)Gast7500 schrieb:(23.05.2022, 14:14)Gast schrieb: Ich musste mein Referendariat ebenfalls für ein halbes Jahr unterbrechen. Wenn das Ref nur ruht und später weitergeht kriegst du für die Zeit ALG I (sofern du die übrigen Voraussetzungen erfüllst).
Meine Sachbearbeiterin hat mich damals nicht mit Jobangeboten behelligt, weil ohnehin klar war, dass es nach ein paar Monaten ja weiter geht. Ob das bei dir auch so sein wird, kann ich nicht sagen, aber ich vermute es. Für die kurze Zeit macht es auch kaum Sinn, Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Hi. Danke für deine Erfahrungen! Ich würde tatsächlich auch direkt nach 6 Monaten wieder einsteigen und hoffe daher auf ähnliches Verständnis. ALG I würde ich auch beantragen, da es sonst wirtschaftlich knapp werden könnte. Hast du denn damals eine 12-wöchige Sperre bekommen, weil deine Entlassung als Eigenkündigung gewertet wurde? Oder hast du für die vollen 6 Monate ALG 1 bekommen?
Du kannst dann auch Wohngeld beantragen, um das ALG I aufzustocken, je nachdem wie gering das ausfällt.