22.05.2019, 16:40
Hallo,
ich schreibe im Dezember den schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens und gerade steht die Anmeldung fürs 2. Staatsexamen an.
Ich bin im Ref in BW und da wir infolge einer Änderung unserer Ausbildungsordnung nun mit dem Antrag auf Zulassung zum 2. Staatsexamen sowohl den Aktenvortrag als auch den Schwerpunkt für die mündliche Prüfung festlegen müssen, stehe ich vor der Frage wie ich hier am besten vorgehe.
Da mein universitärer Schwerpunkt mit keinem der im Ref angebotenen Schwerpunkte zusammenhängt, werde ich jedenfalls einen SP wählen müssen, bei dem ich quasi bei „Null“ einsteige.
Da ich in Bezug auf den Aktenvortrag zum Öffentlichen Recht tendiere, habe ich mir schon überlegt, den SP Verwaltung zu wählen um mich so mehr oder weniger zumindest auf nur ein Rechtsgebiet (=ÖR) für die mündliche Prüfung vorbereiten zu müssen.
Nun frage ich mich aber, wie sich die Wahl des SP im Rahmen des Refs auf die spätere Berufswahl auswirkt?
Eine spätere Tätigkeit auf dem Gebiet des ÖR/VerwR schließe ich für mich aus. Mein Ziel ist es, als RA oder in der Rechtsabteilung in einem Unternehmen zu arbeiten, sodass ein verwaltungsrechtlicher SP diesbezüglich wohl nicht sinnvoll ist.
Vor diesem Hintergrund hatte ich auch bereits den SP Arbeit im Kopf, allerdings würde dies wohl einen großen zusätzlichen Vorbereitungsaufwand für die mündliche Prüfung mit sich bringen und mangels fundierter arbeitsrechtlicher Vorkenntnisse traue ich mir den SP auch nicht unbedingt zu.
Hat von euch jemand Erfahrung in der Wahl des SP und könnte mir daher Auskunft darüber geben, inwieweit der SP im Rahmen des Refs Auswirkungen auf die spätere Berufswahl hat?
Auch bin ich über jede Erfahrung/Meinung bezüglich einer taktvollen Wahl des Aktenvortrags und SP dankbar.
Viele Grüße
Lana
ich schreibe im Dezember den schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens und gerade steht die Anmeldung fürs 2. Staatsexamen an.
Ich bin im Ref in BW und da wir infolge einer Änderung unserer Ausbildungsordnung nun mit dem Antrag auf Zulassung zum 2. Staatsexamen sowohl den Aktenvortrag als auch den Schwerpunkt für die mündliche Prüfung festlegen müssen, stehe ich vor der Frage wie ich hier am besten vorgehe.
Da mein universitärer Schwerpunkt mit keinem der im Ref angebotenen Schwerpunkte zusammenhängt, werde ich jedenfalls einen SP wählen müssen, bei dem ich quasi bei „Null“ einsteige.
Da ich in Bezug auf den Aktenvortrag zum Öffentlichen Recht tendiere, habe ich mir schon überlegt, den SP Verwaltung zu wählen um mich so mehr oder weniger zumindest auf nur ein Rechtsgebiet (=ÖR) für die mündliche Prüfung vorbereiten zu müssen.
Nun frage ich mich aber, wie sich die Wahl des SP im Rahmen des Refs auf die spätere Berufswahl auswirkt?
Eine spätere Tätigkeit auf dem Gebiet des ÖR/VerwR schließe ich für mich aus. Mein Ziel ist es, als RA oder in der Rechtsabteilung in einem Unternehmen zu arbeiten, sodass ein verwaltungsrechtlicher SP diesbezüglich wohl nicht sinnvoll ist.
Vor diesem Hintergrund hatte ich auch bereits den SP Arbeit im Kopf, allerdings würde dies wohl einen großen zusätzlichen Vorbereitungsaufwand für die mündliche Prüfung mit sich bringen und mangels fundierter arbeitsrechtlicher Vorkenntnisse traue ich mir den SP auch nicht unbedingt zu.
Hat von euch jemand Erfahrung in der Wahl des SP und könnte mir daher Auskunft darüber geben, inwieweit der SP im Rahmen des Refs Auswirkungen auf die spätere Berufswahl hat?
Auch bin ich über jede Erfahrung/Meinung bezüglich einer taktvollen Wahl des Aktenvortrags und SP dankbar.
Viele Grüße
Lana