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  5. Wahlfach (SA)
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Wahlfach (SA)
KeinGast
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#1
19.03.2023, 18:34
Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade dabei zu entscheiden, wo genau es für mich hingehen soll fürs Ref. Dabei hab ich bei Sachsen-Anhalt gesehen, dass im Examen zwei Klausuren im Wahlfach geschrieben werden? Hat einer von euch da ein bisschen mehr Ahnung und kann mir sagen, ob das heißt, dass man sich frei entscheiden kann, ob man zB zwei weitere Klausuren im Strafrecht schreibt- was für einige ja ein enormer Vorteil sein kann - oder ob das Prüfungsamt das einfach nach seinem Willen entscheidet und man als Ref entsprechend angepasst sein muss? 

Herzlichen Dank! :)
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LSAREF
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2022
#2
19.03.2023, 21:44
Da unterliegst du einer Fehlinformation.

In LSA wird folgendes geschrieben:
2 ZR (4)
2 SR
2 ÖR
2 Anwaltsklausuren (immer ZR)
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#TeamForum
Administratoren
*******
Beiträge: 437
Themen: 163
Registriert seit: Aug 2012
#3
20.03.2023, 00:26
(19.03.2023, 21:44)LSAREF schrieb:  Da unterliegst du einer Fehlinformation.

In LSA wird folgendes geschrieben:
2 ZR (4)
2 SR
2 ÖR
2 Anwaltsklausuren (immer ZR)

§ 47 JAPrO
 
Es sind anzufertigen:
1.
zwei Aufgaben aus dem Zivilrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus gerichtlicher Sicht,
2.
zwei Aufgaben aus dem Strafrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus staatsanwaltschaftlicher Sicht,
3.
zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus behördlicher Sicht,
4.
zwei Aufgaben mit anwaltlicher Aufgabenstellung aus den Rechtsgebieten der Nummern 1. bis 3.

Also Laut Prüfungsordnung nicht zwingend aus dem Zivilrecht.
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KeinGast
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#4
20.03.2023, 22:27
Da hatte ich dann wohl etwas missverstanden. Vielen Dank euch!
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