03.10.2024, 17:26
Ich bin neu angestellter Rechtsanwalt und frage mich gerade, wie ich das mit den Beiträgen zum Versorgungswerk und der Befreiung von der DRV handhaben soll. Meine Nachversicherung wurde jetzt zugunsten der DRV durchgeführt. Ich habe auch ehrlich gesagt den Plan, 2-3 Jahre als angestellter Anwalt zu arbeiten und dann ggf. was anderes zu machen - und wenn ich das richtig verstanden hab, können die Anwartschaften aus dem Versorgungswerk nicht auf die DRV übertragen werden. Macht es also in dem Fall Sinn, sich nicht von der DRV befreien zu lassen? Dann zahle ich in der Zeit ja doppelt... danke für eure Hilfe & Erfahrungen!