15.01.2023, 23:42
Hey, ich hätte mal eine Frage zu einem Urteil, welches ich schreiben soll und wo ich nicht weiterkomme. Vielleicht ist ja jemand so lieb und kann mir helfen :)
Es geht um einen Fall, bei dem jemand im Rahmen einer Auseinandersetzung mehrmals geschubst und wohl gedroht wurde und daraufhin der daraufhin Angstzustände erlitt und in psychologischer Behandlung musste. Die ganzen Schäden werden substantiiert durch ärztliche und psychologische Befunde dargelegt. Die Beklagtenseite bestreitet die ganzen Schäden mit Nichtwissen.
Das Bestreiten mit Nichtwissen sollte doch zulässig sein. Dadurch wären die Schäden dann streitig und es bedürfte einer Beweisaufnahme? Eine solche ist nicht erfolgt. Es gibt aber auch kein Beweisangebot, soweit ich das sehe und auch kein richterlichen Hinweis. Die Lösung kann ja aber nicht richtig sein? Erscheint mir unwahrscheinlich, dass die Anwälte das verkennen und auch der Richter keinen Hinweis erteilt.
Daher bin ich jetzt etwas ratlos, wie ich damit umgehen soll...
Es geht um einen Fall, bei dem jemand im Rahmen einer Auseinandersetzung mehrmals geschubst und wohl gedroht wurde und daraufhin der daraufhin Angstzustände erlitt und in psychologischer Behandlung musste. Die ganzen Schäden werden substantiiert durch ärztliche und psychologische Befunde dargelegt. Die Beklagtenseite bestreitet die ganzen Schäden mit Nichtwissen.
Das Bestreiten mit Nichtwissen sollte doch zulässig sein. Dadurch wären die Schäden dann streitig und es bedürfte einer Beweisaufnahme? Eine solche ist nicht erfolgt. Es gibt aber auch kein Beweisangebot, soweit ich das sehe und auch kein richterlichen Hinweis. Die Lösung kann ja aber nicht richtig sein? Erscheint mir unwahrscheinlich, dass die Anwälte das verkennen und auch der Richter keinen Hinweis erteilt.
Daher bin ich jetzt etwas ratlos, wie ich damit umgehen soll...
16.01.2023, 20:28
(15.01.2023, 23:42)bibtiger schrieb: Hey, ich hätte mal eine Frage zu einem Urteil, welches ich schreiben soll und wo ich nicht weiterkomme. Vielleicht ist ja jemand so lieb und kann mir helfen :)
Es geht um einen Fall, bei dem jemand im Rahmen einer Auseinandersetzung mehrmals geschubst und wohl gedroht wurde und daraufhin der daraufhin Angstzustände erlitt und in psychologischer Behandlung musste. Die ganzen Schäden werden substantiiert durch ärztliche und psychologische Befunde dargelegt. Die Beklagtenseite bestreitet die ganzen Schäden mit Nichtwissen.
Das Bestreiten mit Nichtwissen sollte doch zulässig sein. Dadurch wären die Schäden dann streitig und es bedürfte einer Beweisaufnahme? Eine solche ist nicht erfolgt. Es gibt aber auch kein Beweisangebot, soweit ich das sehe und auch kein richterlichen Hinweis. Die Lösung kann ja aber nicht richtig sein? Erscheint mir unwahrscheinlich, dass die Anwälte das verkennen und auch der Richter keinen Hinweis erteilt.
Daher bin ich jetzt etwas ratlos, wie ich damit umgehen soll...
Ich kann jetzt nichts fundiertes sagen.. Aber vllt geht das Gericht davon aus, dass selbst wenn alles so stimmt, der Anspruch nicht besteht. Evtl scheitert es am Schutzzweck der Norm.
Denke 823 I BGB Schutzzweck ist nicht, dass für jede kleine Auseinandersetzung, die zu einer Angststörung führt finanziell als Schadensersatz auszugleichen?