08.11.2022, 20:04
Guten Tag,
ich muss nun mein erstes Urteil in der Station schreiben.
Es ist allerdings eine Akte aus Berufung. Also vom Amtsgericht abgewiesen und ist nun bei uns im Landgericht gelandet.
Ich soll allerdings ein Urteil aus erstinstanzlicher Sicht schreiben.
Eine Beweisaufnahme/mündliche Verhandlung ist nicht erfolgt
Wie mache ich das dann? Ich weiß, dass das AG auch ohne Verhandlung Urteile schreibt. Aber auf welche gesetzlichen Grundlage tun die das?
Und wann dürfen die das tun?
ich muss nun mein erstes Urteil in der Station schreiben.
Es ist allerdings eine Akte aus Berufung. Also vom Amtsgericht abgewiesen und ist nun bei uns im Landgericht gelandet.
Ich soll allerdings ein Urteil aus erstinstanzlicher Sicht schreiben.
Eine Beweisaufnahme/mündliche Verhandlung ist nicht erfolgt
Wie mache ich das dann? Ich weiß, dass das AG auch ohne Verhandlung Urteile schreibt. Aber auf welche gesetzlichen Grundlage tun die das?
Und wann dürfen die das tun?
09.11.2022, 07:43
Der Arbeitsauftrag ist ja nicht eindeutig:
Sollst Du ein LG-Urteil schreiben, also so, als wäre die Klage beim - unterstellt: sachlich zuständigen - LG eingelegt worden? Dann musst Du natürlich auch unterstellen, dass verhandelt würde oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt ist.
Oder sollst Du erneut ein AG-Urteil schreiben? Also es quasi nochmal ordentlich machen? Da würde dann doch ohnehin verhandelt. Oder 495a ZPO.
Sollst Du ein LG-Urteil schreiben, also so, als wäre die Klage beim - unterstellt: sachlich zuständigen - LG eingelegt worden? Dann musst Du natürlich auch unterstellen, dass verhandelt würde oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt ist.
Oder sollst Du erneut ein AG-Urteil schreiben? Also es quasi nochmal ordentlich machen? Da würde dann doch ohnehin verhandelt. Oder 495a ZPO.
09.11.2022, 17:26
(09.11.2022, 07:43)Praktiker schrieb: Der Arbeitsauftrag ist ja nicht eindeutig:
Sollst Du ein LG-Urteil schreiben, also so, als wäre die Klage beim - unterstellt: sachlich zuständigen - LG eingelegt worden? Dann musst Du natürlich auch unterstellen, dass verhandelt würde oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt ist.
Oder sollst Du erneut ein AG-Urteil schreiben? Also es quasi nochmal ordentlich machen? Da würde dann doch ohnehin verhandelt. Oder 495a ZPO.
Ich soll ein AG-Urteil schreiben und es nochmal quasi ordentlich machen. Ist mein erstes Urteil und bin etwas verwirrt.
Also für mich ist das Klägervorbringen schon gar nicht schlüssig. Deshalb würde ich da schon rausfliegen.
In diesem Fall brauche ich auch keine Beweisaufnahme. Eine mündliche Verhandlung ist ja auch gelaufen. Und die Parteien haben dort einfach nur ihre Anträge gestellt.
LG
09.11.2022, 20:13
(09.11.2022, 17:26)MBTK schrieb:(09.11.2022, 07:43)Praktiker schrieb: Der Arbeitsauftrag ist ja nicht eindeutig:
Sollst Du ein LG-Urteil schreiben, also so, als wäre die Klage beim - unterstellt: sachlich zuständigen - LG eingelegt worden? Dann musst Du natürlich auch unterstellen, dass verhandelt würde oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt ist.
Oder sollst Du erneut ein AG-Urteil schreiben? Also es quasi nochmal ordentlich machen? Da würde dann doch ohnehin verhandelt. Oder 495a ZPO.
Ich soll ein AG-Urteil schreiben und es nochmal quasi ordentlich machen. Ist mein erstes Urteil und bin etwas verwirrt.
Also für mich ist das Klägervorbringen schon gar nicht schlüssig. Deshalb würde ich da schon rausfliegen.
In diesem Fall brauche ich auch keine Beweisaufnahme. Eine mündliche Verhandlung ist ja auch gelaufen. Und die Parteien haben dort einfach nur ihre Anträge gestellt.
LG
Dann ist es doch einfach - Du schreibst das Urteil so, wie das AG es hätte machen müssen. Das ist in Aufbau und Tenorierung einfacher als ein abänderndes Berufungsurteil. Also los ;)
11.11.2022, 20:01
(09.11.2022, 20:13)Praktiker schrieb:(09.11.2022, 17:26)MBTK schrieb:(09.11.2022, 07:43)Praktiker schrieb: Der Arbeitsauftrag ist ja nicht eindeutig:
Sollst Du ein LG-Urteil schreiben, also so, als wäre die Klage beim - unterstellt: sachlich zuständigen - LG eingelegt worden? Dann musst Du natürlich auch unterstellen, dass verhandelt würde oder einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt ist.
Oder sollst Du erneut ein AG-Urteil schreiben? Also es quasi nochmal ordentlich machen? Da würde dann doch ohnehin verhandelt. Oder 495a ZPO.
Ich soll ein AG-Urteil schreiben und es nochmal quasi ordentlich machen. Ist mein erstes Urteil und bin etwas verwirrt.
Also für mich ist das Klägervorbringen schon gar nicht schlüssig. Deshalb würde ich da schon rausfliegen.
In diesem Fall brauche ich auch keine Beweisaufnahme. Eine mündliche Verhandlung ist ja auch gelaufen. Und die Parteien haben dort einfach nur ihre Anträge gestellt.
LG
Dann ist es doch einfach - Du schreibst das Urteil so, wie das AG es hätte machen müssen. Das ist in Aufbau und Tenorierung einfacher als ein abänderndes Berufungsurteil. Also los ;)
Vielen Dank für die motivierenden Worte :)
Für mich ist das Klägervorbringen schon nicht schlüssig. Wird ein klageabweisendes Urteil.
Gibt es da etwas zu beachten? Ich habe das Gefühl, dass das Urteil sehr kurz sein wird. Fühlt sich komisch an...
LG
12.11.2022, 01:07
Ob das die richtige Lösung ist, ist aus der Ferne natürlich nicht zu sagen.
Aber Besonderheiten gibt es nicht. Man schreibt in den Entscheidungsgründen z.B.: "Die Klage ist unschlüssig. Der Anspruch kann bereits nach dem eigenen Tatsachenvortrag des Klägers unter keinem rechtlichen Gerichtspunkt bestehen..."
Aber Besonderheiten gibt es nicht. Man schreibt in den Entscheidungsgründen z.B.: "Die Klage ist unschlüssig. Der Anspruch kann bereits nach dem eigenen Tatsachenvortrag des Klägers unter keinem rechtlichen Gerichtspunkt bestehen..."