09.04.2022, 13:07
Hallo liebe Mitstreiter,
Ich bin dabei eine Klage wegen Tierhalterhaftung zu fertigen. Ich soll die Hundehaftpflichtversicherung verklagen. Meine Frage diesbezüglich, ob es eine konkrete Norm gibt wie zb 115 VVG nur für Hundehaftpflichtversicherer?
Reicht es nur die Versucherung zu verklagen ? Oder sollte man noch den Halter verklagen er kann nichts zum Geschehen beitragen da sein Sohn den Hund ausführte. (Als Zeuge ausschließen wäre also eh sinnfrei)
Über Tipps wäre ich dankbar:)
Ich bin dabei eine Klage wegen Tierhalterhaftung zu fertigen. Ich soll die Hundehaftpflichtversicherung verklagen. Meine Frage diesbezüglich, ob es eine konkrete Norm gibt wie zb 115 VVG nur für Hundehaftpflichtversicherer?
Reicht es nur die Versucherung zu verklagen ? Oder sollte man noch den Halter verklagen er kann nichts zum Geschehen beitragen da sein Sohn den Hund ausführte. (Als Zeuge ausschließen wäre also eh sinnfrei)
Über Tipps wäre ich dankbar:)
09.04.2022, 13:33
Nein, die Versicherung haftet nicht, weil die VSS von § 115 VVG bei ihr nicht vorliegen. Die Versicherung haftet nur, wenn sie zb ein Schuldanerkenntnis abgegeben hätte oder so.
Verklagen tut man dann Halter und bei VErschulden auch den Tieraufseher.
Verklagen tut man dann Halter und bei VErschulden auch den Tieraufseher.