22.02.2022, 21:45
Ich schreibe im Juni 2022 meinen Notenverbesserungsversuch im 2. Stex in Bayern. Ich hatte meinen Ersttermin im November/Dezember 2020 geschrieben und war damals mit den aktuellsten Kommentaren bewaffnet.
Sind die Kommentare von damals eures Erachtens für den jetzigen Termin allesamt nutzlos? Falls nein, auf welche Kommentare sollte ich mich hinsichtlich der Neuanschaffung beschränken?
Nur zur Info: Ich brauche keine Notenverbesserung um jeden Preis; ist für mich nur ein "Nice-to-have".
Sind die Kommentare von damals eures Erachtens für den jetzigen Termin allesamt nutzlos? Falls nein, auf welche Kommentare sollte ich mich hinsichtlich der Neuanschaffung beschränken?
Nur zur Info: Ich brauche keine Notenverbesserung um jeden Preis; ist für mich nur ein "Nice-to-have".
23.02.2022, 11:55
materielle kommentare aktuell, prozessrecht ändert sich selten was prüfungsrelevantes.
23.02.2022, 12:56
(22.02.2022, 21:45)NVVBY schrieb: Ich schreibe im Juni 2022 meinen Notenverbesserungsversuch im 2. Stex in Bayern. Ich hatte meinen Ersttermin im November/Dezember 2020 geschrieben und war damals mit den aktuellsten Kommentaren bewaffnet.
Sind die Kommentare von damals eures Erachtens für den jetzigen Termin allesamt nutzlos? Falls nein, auf welche Kommentare sollte ich mich hinsichtlich der Neuanschaffung beschränken?
Nur zur Info: Ich brauche keine Notenverbesserung um jeden Preis; ist für mich nur ein "Nice-to-have".
Die Ergebnisse sind doch noch nicht draußen oder? Woher die Sicherheit, dass du es nicht „brauchst“? Hast bereits einen Vertrag in der Tasche? Wenn ja, Gratulation :)
23.02.2022, 13:11
(23.02.2022, 12:56)Interessant schrieb:(22.02.2022, 21:45)NVVBY schrieb: Ich schreibe im Juni 2022 meinen Notenverbesserungsversuch im 2. Stex in Bayern. Ich hatte meinen Ersttermin im November/Dezember 2020 geschrieben und war damals mit den aktuellsten Kommentaren bewaffnet.
Sind die Kommentare von damals eures Erachtens für den jetzigen Termin allesamt nutzlos? Falls nein, auf welche Kommentare sollte ich mich hinsichtlich der Neuanschaffung beschränken?
Nur zur Info: Ich brauche keine Notenverbesserung um jeden Preis; ist für mich nur ein "Nice-to-have".
Die Ergebnisse sind doch noch nicht draußen oder? Woher die Sicherheit, dass du es nicht „brauchst“? Hast bereits einen Vertrag in der Tasche? Wenn ja, Gratulation :)
Erstversuch war doch 2020
23.02.2022, 14:39
kann man so lange danach erst den Zweitversuch machen? das sind mehr als 1.5 Jahre :o
23.02.2022, 21:10
23.02.2022, 21:13
24.02.2022, 02:04
aA StPO: da wurde im November 2021 in NRW knackig die Neuregelung aus dem gleichen Jahr abgefragt, da würde ich nochmal nachrüsten
24.02.2022, 07:24
aA zudem ZPO, da wurde zum 1.1. 2022 das Zustellrecht komplett geändert und eine aktive Nutzungspflicht des ERV, i.E. also beA, für die Kommunikation von RA zu Gericht eingeführt
25.02.2022, 11:01
(24.02.2022, 07:24)Gast schrieb: aA zudem ZPO, da wurde zum 1.1. 2022 das Zustellrecht komplett geändert und eine aktive Nutzungspflicht des ERV, i.E. also beA, für die Kommunikation von RA zu Gericht eingeführt
Prüfungsrelevanz = 1%
Ich hab auch gesagt, dass sich SELTEN etwas im Prozessrecht ändert, dass relevant ist... Leseverständnis
Das mit der StPO würde ich mal nachprüfen.