24.01.2022, 11:15
Kann mir jemand sagen, ob der Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall am Tag der mündlichen Prüfung endet oder bis zum Ende des Monats weitergeht, wie ja auch neuerdings der Lohnanspruch?
Viele Grüße
Viele Grüße
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
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04.06.2026, 17:48
Push
05.06.2026, 12:54
Ich weiß nicht, ob es irgendwelche Ausnahmen gibt, aber grundsätzlich richtet sich die Sozialversicherung immer nach dem zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis. Gibt es also bis zum Ende des Monats Gehalt, müsste es bis dahin auch Anspruch auf Beihilfe geben.









