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Wahlstation - Berufswunsch Staatsanwältin
Gej.
Unregistered
 
#1
20.12.2021, 13:26
Guten Tag,

Ich würde gerne meine Wahlstation in einer deutsch/spanischen Kanzlei im Ausland (Spanien) absolvieren. Allerdings überlege ich auch meine Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft zu absolvieren, da ich den Beruf später gerne ausüben möchte. Meine Frage ist nun, wie wichtig die Wahlstation für eine spätere Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft ist? Wenn die Noten nicht besonders gut sind, dann bringt mir eine Wahlstation bei der StA auch nicht viel oder könnte das als eine Art „Zusatzqualifikation“ gewertet werden?
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Gast
Unregistered
 
#2
20.12.2021, 15:23
(20.12.2021, 13:26)Gej. schrieb:  Guten Tag,

Ich würde gerne meine Wahlstation in einer deutsch/spanischen Kanzlei im Ausland (Spanien) absolvieren. Allerdings überlege ich auch meine Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft zu absolvieren, da ich den Beruf später gerne ausüben möchte. Meine Frage ist nun, wie wichtig die Wahlstation für eine spätere Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft ist? Wenn die Noten nicht besonders gut sind, dann bringt mir eine Wahlstation bei der StA auch nicht viel oder könnte das als eine Art „Zusatzqualifikation“ gewertet werden?


Wenn es eng wird mit der Note, also knapp daneben, kann eine Empfehlung seitens der GenStA helfen. Ein Selbstläufer ist das aber nicht. 

Auf der anderen Seite schadet es nicht, wenn die Note passt, die Wahlstation woanders gemacht zu haben.
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Gast
Unregistered
 
#3
20.12.2021, 17:08
(20.12.2021, 15:23)Gast schrieb:  
(20.12.2021, 13:26)Gej. schrieb:  Guten Tag,

Ich würde gerne meine Wahlstation in einer deutsch/spanischen Kanzlei im Ausland (Spanien) absolvieren. Allerdings überlege ich auch meine Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft zu absolvieren, da ich den Beruf später gerne ausüben möchte. Meine Frage ist nun, wie wichtig die Wahlstation für eine spätere Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft ist? Wenn die Noten nicht besonders gut sind, dann bringt mir eine Wahlstation bei der StA auch nicht viel oder könnte das als eine Art „Zusatzqualifikation“ gewertet werden?


Wenn es eng wird mit der Note, also knapp daneben, kann eine Empfehlung seitens der GenStA helfen. Ein Selbstläufer ist das aber nicht. 

Auf der anderen Seite schadet es nicht, wenn die Note passt, die Wahlstation woanders gemacht zu haben.

Würde sogar sagen, dass es aufgrund dessen mehr bringt die Wahlstation woanders zu machen. 

Falls es nämlich nicht klappt, bringt dir die Wahlstation bei der StA für andere Bereiche gar nichts.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#4
20.12.2021, 22:14
(20.12.2021, 17:08)Gast schrieb:  
(20.12.2021, 15:23)Gast schrieb:  
(20.12.2021, 13:26)Gej. schrieb:  Guten Tag,

Ich würde gerne meine Wahlstation in einer deutsch/spanischen Kanzlei im Ausland (Spanien) absolvieren. Allerdings überlege ich auch meine Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft zu absolvieren, da ich den Beruf später gerne ausüben möchte. Meine Frage ist nun, wie wichtig die Wahlstation für eine spätere Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft ist? Wenn die Noten nicht besonders gut sind, dann bringt mir eine Wahlstation bei der StA auch nicht viel oder könnte das als eine Art „Zusatzqualifikation“ gewertet werden?


Wenn es eng wird mit der Note, also knapp daneben, kann eine Empfehlung seitens der GenStA helfen. Ein Selbstläufer ist das aber nicht. 

Auf der anderen Seite schadet es nicht, wenn die Note passt, die Wahlstation woanders gemacht zu haben.

Würde sogar sagen, dass es aufgrund dessen mehr bringt die Wahlstation woanders zu machen. 

Falls es nämlich nicht klappt, bringt dir die Wahlstation bei der StA für andere Bereiche gar nichts.


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