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Antworten

 
Widerspruchsverfahren - Erfolgsaussicht ohne Anwalt?
Gast
Unregistered
 
#11
27.09.2018, 22:31
Ja, weißt du. Geh bitte, bitte zum Anwalt. Das ist viel zu wichtig, um das alleine zu versuchen.
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Guest
Unregistered
 
#12
27.09.2018, 22:46
"Ja, weißt du. Geh bitte, bitte zum Anwalt. Das ist viel zu wichtig, um das alleine zu versuchen."

lol, lange Leitung der Mann.
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be-helpful
Unregistered
 
#13
29.09.2018, 12:25
Wer sagt eigentlich, dass es sich um einen "Er" handelt ;)
Dass es sich um das erste Examen in diesem Forum handelt, das sich an Rechtsreferendare richtet, ist wohl eher unwahrscheinlich.
Also @ Herr/Frau B., nun zu meinen Ratschlägen.
Den Tipp, den EVD zu besuchen, hast du ja schon bekommen. Falls das nicht mehr möglich sein sollte, folgendes:
Es fehlen zwei Punkte. Das ist - so leid mir das tut - eigentlich mindestens einer zu viel. Gerade im zweiten Examen korrigieren Praktiker, die sich teilweise sehr wichtig vorkommen und im Regelfall gerichtsfest formulieren (und leider am längeren Hebel sitzen).
Wenn es von dir, liebe/r B., der letzte Versuch sein sollte, nimm unbedingt (!) einen Anwalt. Da würde ich dann auch wirklich nicht auf den letzten € achten.
Wenn du noch einen Versuch hast, stecke alles (!) in diesen. Du kannst und sollst Einsicht nehmen. Wenn du aber merkst, dass ein Widerspruch nichts bringt, verrenne dich nicht in eine potentielle, ja doch eher unrealistische Chance irgendwie noch zwei Punkte rauszuholen und die 3,5 Punkte Marke zu erreichen. Es sind nun mal zwei Punkte, die fehlen und ich befürchte, die Diskrepanz zwischen den Korrektoren bei der Bewertung wird nicht allzu groß sein (wenn sie überhaupt besteht).
Wer kennt nicht das berühmte "schließe mich aufgrund der obigen Ausführungen uneingeschränkt dem Erstkorrektor an".
Du solltest also abwägen, ob du Widerspruch einlegst (und dich damit über einen längeren Zeitraum belastest), ob du einen Anwalt einschaltest (ich halte es wie gesagt für unrealistisch, aber natürlich klammert man sich an diesen Strohhalm und ich will dir hier auch nicht von irgendwas abraten!) und/oder ob du jetzt - nach einer schöpferischen Pause - Vollgas für den nächsten Versuch gibst.
Du hast ein erstes Examen. Es ist nicht so, dass du juristisch unfähig bist - auch wenn manche Korrektoren das dir vielleicht (gerne) vermitteln würden! Glaub an dich und weiterhin viel Erfolg! Und verlier auch das Leben neben Jura nicht aus den Augen :)
Alles Gute.
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