12.11.2021, 00:29
Hallo,
ich habe wohl bei zwei Fragen ein Verständnisproblem.
Wann ist eine Verpflichtungsklage auf Erlass einer Baubeseitigungsverfügung einschlägig und wann ein Folgenbeseitigungsanspruch gerichtet auf den Erlass einer Baubeseitigungsverfügung?
Gibt es irgendwo eine Kommentarstelle oder eine Hilfe bezüglich der Vollstreckung von Standardmaßnahmen im Polizeirecht? Ich weiß nie wann ich die Vorschriften des Verwaltungszwangs zusätzlich prüfen muss.
Vielen Dank
ich habe wohl bei zwei Fragen ein Verständnisproblem.
Wann ist eine Verpflichtungsklage auf Erlass einer Baubeseitigungsverfügung einschlägig und wann ein Folgenbeseitigungsanspruch gerichtet auf den Erlass einer Baubeseitigungsverfügung?
Gibt es irgendwo eine Kommentarstelle oder eine Hilfe bezüglich der Vollstreckung von Standardmaßnahmen im Polizeirecht? Ich weiß nie wann ich die Vorschriften des Verwaltungszwangs zusätzlich prüfen muss.
Vielen Dank