01.07.2018, 15:13
(30.06.2018, 16:15)Gast1990 schrieb: Liebe Forumsmitglieder,
mein Problem ist vielleicht ein Luxusproblem, was die Entscheidung aber für mich noch schwerer macht. Darum erbitte ich Euren Rat.
Ich habe kurz nach dem zweiten Examen (das ich gerade so mit einem knappen befriedigend bestanden habe) einen Job angetreten. Über die Arbeitszeit (8h am Tag) und über das Gehalt (E 14 TV-L) kann ich nicht klagen. Auch sind die langfristigen Perspektiven wohl gut, wenngleich die Stelle erstmal befristet ist.
Das große Problem daran: Eigentlich wollte ich allein wegen Familie/Kinder und der damit einhergehenden Sicherheit in die Justiz bzw. in ein Beamtenverhältnis. Dafür sah es, bevor die Ergebnisse des zweiten Examens (oder vielmehr die Klausuren) kamen, auch ganz gut aus. Das erste Examen hatte ich mit einem hohen befriedigend (knapp das VB verfehlt) bestanden. Hierauf folgte ein LL.M. Der Kardinalfehler war vielleicht, mit einer noch nicht ganz fertigen Promotion ins Ref gegangen zu sein. Dafür lief es im Ref aber stets gut: Die AG Noten waren im Durchschnitt bei 10 Punkten, die der Einzelausbilder höher (was ja üblich ist). Dass die Klausuren am Ende nicht wie erwartet liefen, war mir bereits bei deren Abgabe klar. Die Monate davor waren hinsichtlich der Vorbereitung nicht wie geplant gelaufen. Hinzu kam der allbekannte Zeitdruck nebst Examensstress.
Nun weiß ich nicht, ob ich nochmal schreiben soll, zumal die Promotion immer noch nicht fertig ist. Meine ehemaligen Einzelausbilder aus der Justiz (Zivilstation/StA) meinen, dass ich mir den ganzen Stress nicht noch einmal antun solle. Genauso auch meine Einzelausbilderin aus der Verwaltungsstation. Mit den beiden befriedigend (15,4 Punkte aus beiden Examen) käme ich in jedem Falle irgendwie im öffentlichen Dienst auch auf eine Beamtenstelle. Ich solle lieber die Promotion beenden. In die gleiche Richtung tendieren Freunde und ehemalige Ref-Kollegen. Hinzu kommt, dass ich für den Verbesserungsversuch Urlaub nehmen müsste und eine der zwei Examenswochen terminlich, auch mit Blick auf meine Vertretung, sehr schlecht liegt. Ich fürchte, dass das nicht gut ankommt. Dies gilt besonders für den Fall, dass ich mich nicht verbessern würde und der Aufwand (den ich neben der Arbeit noch betreiben müsste) dann umsonst war.
Die Frage lautet also: Verbesserungsversuch wagen (bislang eher die Mindermeinung) oder im Job alles geben und lieber die Promotion beenden? Und denkt Ihr, dass mit den Punkten und weiteren Qualifikationen (so ich die Diss noch fertig bekomme, zumindest aber fertiger LL.M.) die Chancen für das Ziel Verbeamtung im höheren Dienst bzw. irgendwo Justiz tatsächlich nicht so schlecht sind?
Generell: Für den ÖD/Justiz ist es erstmal vollkommen egal, ob du einen Dr-Titel hast (und der LL.M. bringt dir da sowieso überhaupt keine Bonuspunkte). Der Dr.-Titel könnte allenfalls mal bei Beförderungen - wenn überhaupt - relevant werden; dafür muss dann aber primär trotzdem noch die Arbeitsleistung/interne Beurteilung stimmen. LL.M./Dr. wirken sich für den ÖD/Justiz de facto nicht wirklich aus - da gewinnst du in der Privatwirtschaft deutlich mehr mit. Insofern hängt es auch nicht an diesen beiden "Zusatzqualis", ob du verbeamtet wirst oder nicht: verbeamtet wirst du, wenn es die dafür erforderliche Planstelle gibt und man dich weiter behalten möchte. Einige meiner Bekannten haben zunächst auf einer befristeten angestellten Stelle angefangen und wurden dann nach ca. 3 Jahren ins Beamtenverhältnis übernommen; macht netto ja immerhin doch gute 500€ Unterschied netto mehr für dieselbe Tätigkeit. Die Diss solltest du wenn dann für dich abschließen - aber du unterliegst hier m.E. einem Trugschluss, wenn du davon ausgehst, dass die Diss/LL.M. sich auf eine etwaige Verbeamtung oder aber den Einstieg in die Justiz auswirken. Letztlich wird für den direkten Einstieg im Bewerbungsverfahren am Ende stets der "beste" Bewerber genommen - und das misst sich erstmal vorrangig an den Examensnoten. Die Justiz stellt halt gerade viel ein, weil dort Not am Manne herrscht, von daher könnten deine Chancen dort aktuell (um welches Bundesland geht es denn?) trotzdem erfolgreich sein - hast du es denn bereits probiert? Mehrere Bundesländer verlangen ja aktuell nur noch 2 befriedigende Examina - und zwar ist auch 6,5-7.9 Punkte davon umfasst (sofern dann eine besondere Sache wie gute Stationsnoten, besseres 1. Examen o.ä. hinzukommen und sowas wird sich bei jedem irgendwo finden lassen, so dass sie einen schon einstellen können, wenn sie dich denn wirklich wollen).
Wenn du unbedingt in die Justiz willst und es aufgrund deiner aktuellen Note/gewünschtem Bundesland gar nicht klappt, würde ich an deiner Stelle nochmal schreiben. Ob es am Ende klappt kannst du dir nur zerdenken, aber wirst du erst am Ende wissen und dich dann entweder drüber freuen oder über die Zeit die du dafür geopfert hast ärgern. Da kann man einfach nur mutmaßen und die Entscheidung - womit DU zufrieden bist - kann dir niemand abnehmen. Da du jetzt bereits im ÖD angestellt arbeitest und wenn es dir insofern gefällt, würde ich das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen, wie realistisch die Entfristung und spätere Verbeamtung ist. Eine Garantie/feste Zusage wird dir da zwar niemand geben können, aber wenn es im Umfeld in der Vergangenheit vielfach so war, sagt das ja auch immerhin schon etwas aus (und gute Leute hält man ja auch gerne).
01.07.2018, 23:18
Ich habe genau das gleiche Problem. Habe 2 mal ein gutes befriedigend und komme auf 15.3 punkte. Habe ein kind bekommen und arbeite vollzeit. Kam nicht wirklich zum lernen und ich befürchte wenn ich den nächsten termin wahrnehme wird es weiter so aussehen. Es stresst mich total aber auf der anderen seite hätte ich wenigstens gerne ein Prädikat. Die Berufschancen sehen einfach ganz amders dann aus. Ich weiss nicht was ich tun soll..
02.07.2018, 08:28
Auch von meiner Seite: mach es noch mal. Du könntest sonst dein ganzes Leben dieses Gefühl mit dir rumtragen „ach hätte ich doch nur...“
Ich hab im 1. Examen aus diesem ganzen externen (fremdbestimmten) Gründen, die du auch hier schwerpunktmäßig als Contra-Argumente anführst, nicht den Verbesserungsversuch gemacht und ärgere mich nur 2 Jahre später schon darüber zu Tode.
Also: was ist denn das für ein Arbeitgeber, dass er dir schlechte Stimmung macht, wenn du noch mal antreten willst. Vertretung? Du darfst also nicht schreiben, weil da jemand im Urlaub / in Mutterschaft /... ist? Hallo?! Ich denke mal, jedem Juristen ist bewusst, wie wichtig so ein Examen und die Note ist. Also: mit Selbstbewusstsein vertreten, dass dir das am herzen liegt und dich nicht stressen lassen. Die werden dich für den legitimen Wunsch schon nicht feuern und zeitlich ist das Examen ja auch klar eingrenzbar.
Und ansonsten: wenn’s nicht besser wird, war es den Versuch trotzdem wert.
Viel Erfolg
Ich hab im 1. Examen aus diesem ganzen externen (fremdbestimmten) Gründen, die du auch hier schwerpunktmäßig als Contra-Argumente anführst, nicht den Verbesserungsversuch gemacht und ärgere mich nur 2 Jahre später schon darüber zu Tode.
Also: was ist denn das für ein Arbeitgeber, dass er dir schlechte Stimmung macht, wenn du noch mal antreten willst. Vertretung? Du darfst also nicht schreiben, weil da jemand im Urlaub / in Mutterschaft /... ist? Hallo?! Ich denke mal, jedem Juristen ist bewusst, wie wichtig so ein Examen und die Note ist. Also: mit Selbstbewusstsein vertreten, dass dir das am herzen liegt und dich nicht stressen lassen. Die werden dich für den legitimen Wunsch schon nicht feuern und zeitlich ist das Examen ja auch klar eingrenzbar.
Und ansonsten: wenn’s nicht besser wird, war es den Versuch trotzdem wert.
Viel Erfolg