19.08.2021, 22:02
(19.08.2021, 16:52)Gast schrieb:(19.08.2021, 16:20)HerrKules schrieb:(19.08.2021, 09:35)unzufriedenerRef schrieb:(18.08.2021, 20:19)Gast schrieb: What? Die Station soll auf die Praxis vorbereiten, nicht das Examen. Hier wurden die Sachen einfach verwendet.
Das ist fein für Dich, trifft aber nicht immer zu.
Ist vielleicht vom Land abhängig. Bei uns wurde ganz klar auf die Praxis vorbereitet. Irgendwelche Lernaufgaben gabs eigentlich nie, außer es war sonst nichts zu tun. Was bei der StA nie der Fall ist
Es ist völlig praxisfern jemanden in den 3 Monaten auf die Praxis eines StA vorzubereiten.
Deshalb sucht man ja auch als Ausbilder "ausbildungsgeeignete" Akten raus. Ich würde niemals auf die Idee kommen, einem Ref (Ausnahme: Wahlstation) ein Gürteltier (Vorgang mit vielen Bänden) zu geben, welches noch nicht mal entscheidungsreif ist.
Natürlich sollen die auch mal einen Einstellungsbescheid fertigen und mal eine Ermittlungsverfügung schreiben, aber der Schwerpunkt liegt klar auf dem Anfertigen von Anklageschriften.
Ich hab das Ref nicht erfunden, aber so ist es eben. Klar, die Sachen sind vorsortiert. Trotzdem war es bei uns viel 170 II/153a/Strafbefehle. Bei mir würde sagen zusammen 90%.
Ist ja auch egal, ich wollte nur sagen, dass es offensichtlich vom Land/der StA abhängt und man nicht einfach blind Anklagen schreibt für die Mülltonne. Käme ich mir auch dämlich vor bei, da finde ich "unser" System besser.
20.08.2021, 15:43
Offenbar ist jeder Ausbilder anders, so dass man mal mit diesem Rücksprache halten sollte. Aber wenn dieser nicht explizit gesagt hat, dass er eine Anklage will oder einem eine alte, rkr. abgeschlossene Akte gegeben hat, sollte man m.E. die praxisgerechte Lösung wählen.
Ich kenne das nur so, dass der Ausbilder die Arbeit des Referendars nach Möglichkeit auch verwenden will und wenig Interesse an einer Anklage bei einem nicht vorbestraften Ladendieb hat, da er dann ja trotzdem noch alles selber machen muss. Für mich als inzwischen Richter gilt gleiches; ich will die praktisch verwendbare Lösung und kein Gutachten über absurde Probleme. Wenn ich z.B. eine Relation will, dann sage ich das schon, ansonsten steht der Referendar vor der Aufgabe, an meiner Stelle eine Entscheidung zu treffen, die ich dann natürlich kontrolliere.
Ich kenne das nur so, dass der Ausbilder die Arbeit des Referendars nach Möglichkeit auch verwenden will und wenig Interesse an einer Anklage bei einem nicht vorbestraften Ladendieb hat, da er dann ja trotzdem noch alles selber machen muss. Für mich als inzwischen Richter gilt gleiches; ich will die praktisch verwendbare Lösung und kein Gutachten über absurde Probleme. Wenn ich z.B. eine Relation will, dann sage ich das schon, ansonsten steht der Referendar vor der Aufgabe, an meiner Stelle eine Entscheidung zu treffen, die ich dann natürlich kontrolliere.