11.06.2021, 17:30
(11.06.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich danke euch für die Antworten. Offenbar habe ich dann etwas ganz falsch verstanden.
kurzes Beispiel:
Der Beklagte meint, er habe dem Kläger eine Sache übergeben. Der Kläger bestreitet das. Beweisaufnahme ergibt ganz eindeutig, dass der Beklagte dem Kläger die Sache übergeben hat.
Im Tatbestand schreibe ich nun aber trotzdem auf gar keinen Fall "Beklagter hat Kläger die Sache übergeben"? In den Tatbestand käme es aber/nur ein, wenn es zwischen den Parteien unstreitig wäre? Da war ich wohl falsch informiert.
Ja, das hast Du offenbar leider ganz falsch verstanden. Im Tatbestand wird der tatsächliche Parteivortrag geordnet nach streitig/unstreitig dargestellt, also entweder:
Der Beklagte übergab ...
Oder
... behauptet, er habe übergeben.
Was allenfalls passieren kann, ist dass etwas im Anschluss an die Beweisaufnahme unstreitig wird, weil z.B. jetzt der Kläger sein Bestreiten der Übergabe aufgibt. Dann kommt es in den unstreitigen Tatbestand, z.B. so:
Der Beklagte übergab, was der Kläger ursprünglich bestritten hat...
oder
Der Beklagte übergab - inzwischen unstreitig - ...
Zu alledem Schellhammer, Arbeitsmethode des Zivilrichters

13.06.2021, 17:35
(11.06.2021, 17:30)Praktiker schrieb:(11.06.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich danke euch für die Antworten. Offenbar habe ich dann etwas ganz falsch verstanden.
kurzes Beispiel:
Der Beklagte meint, er habe dem Kläger eine Sache übergeben. Der Kläger bestreitet das. Beweisaufnahme ergibt ganz eindeutig, dass der Beklagte dem Kläger die Sache übergeben hat.
Im Tatbestand schreibe ich nun aber trotzdem auf gar keinen Fall "Beklagter hat Kläger die Sache übergeben"? In den Tatbestand käme es aber/nur ein, wenn es zwischen den Parteien unstreitig wäre? Da war ich wohl falsch informiert.
Ja, das hast Du offenbar leider ganz falsch verstanden. Im Tatbestand wird der tatsächliche Parteivortrag geordnet nach streitig/unstreitig dargestellt, also entweder:
Der Beklagte übergab ...
Oder
... behauptet, er habe übergeben.
Was allenfalls passieren kann, ist dass etwas im Anschluss an die Beweisaufnahme unstreitig wird, weil z.B. jetzt der Kläger sein Bestreiten der Übergabe aufgibt. Dann kommt es in den unstreitigen Tatbestand, z.B. so:
Der Beklagte übergab, was der Kläger ursprünglich bestritten hat...
oder
Der Beklagte übergab - inzwischen unstreitig - ...
Zu alledem Schellhammer, Arbeitsmethode des Zivilrichters
Gibt's dafür mittlerweile denn Provision? :p
14.06.2021, 01:36
(13.06.2021, 17:35)Gast schrieb:(11.06.2021, 17:30)Praktiker schrieb:(11.06.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich danke euch für die Antworten. Offenbar habe ich dann etwas ganz falsch verstanden.
kurzes Beispiel:
Der Beklagte meint, er habe dem Kläger eine Sache übergeben. Der Kläger bestreitet das. Beweisaufnahme ergibt ganz eindeutig, dass der Beklagte dem Kläger die Sache übergeben hat.
Im Tatbestand schreibe ich nun aber trotzdem auf gar keinen Fall "Beklagter hat Kläger die Sache übergeben"? In den Tatbestand käme es aber/nur ein, wenn es zwischen den Parteien unstreitig wäre? Da war ich wohl falsch informiert.
Ja, das hast Du offenbar leider ganz falsch verstanden. Im Tatbestand wird der tatsächliche Parteivortrag geordnet nach streitig/unstreitig dargestellt, also entweder:
Der Beklagte übergab ...
Oder
... behauptet, er habe übergeben.
Was allenfalls passieren kann, ist dass etwas im Anschluss an die Beweisaufnahme unstreitig wird, weil z.B. jetzt der Kläger sein Bestreiten der Übergabe aufgibt. Dann kommt es in den unstreitigen Tatbestand, z.B. so:
Der Beklagte übergab, was der Kläger ursprünglich bestritten hat...
oder
Der Beklagte übergab - inzwischen unstreitig - ...
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Gibt's dafür mittlerweile denn Provision? :p
Das ist der Grund, warum die Bücher so teuer sind
