08.06.2021, 21:03
Besteht während der Wohlverhaltensphase eine Hinweispflicht ggü neuen Vertragsparteien? Was passiert, wenn man verschweigt, dass man sich in der Wohlverhaltensphase befint? Droht ein Ansrpuch aus § 826 BGB?
09.06.2021, 14:48
(08.06.2021, 21:03)Gast schrieb: Besteht während der Wohlverhaltensphase eine Hinweispflicht ggü neuen Vertragsparteien? Was passiert, wenn man verschweigt, dass man sich in der Wohlverhaltensphase befint? Droht ein Ansrpuch aus § 826 BGB?
Ich kann nur vermuten, dass keine Hinweispflicht besteht, da ich mir keinen Grund vorstellen kann, aus dem sich eine solche Hinweispflicht ergeben könnte. Der Vertragspartner ist m.E. schon durch die allgemeinen Vorschriften geschützt. Geht der Schuldner einen Vertrag ein, obwohl er weiß, dass er seine Leistungspflichten nicht erfüllen kann, greifen schon die §§ 311 Abs. 2, 280 ff BGB oder § 823, 263 BGB.