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Verzugszinsen
Gast
Unregistered
 
#11
03.06.2021, 11:37
(03.06.2021, 00:05)Praktiker schrieb:  Die Mahnung ist in diesem Fall ja das Verlangen, bis 3. zu zahlen, daher Zinsbeginn am 4.


Darüber habe ich mir noch nie wirklich Gedanken gemacht. Aber tatsächlich, auch beim Mahnschreiben sollte man auf die richtige Formulierung achten.
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Gast
Unregistered
 
#12
03.06.2021, 14:08
Also fällig ist die Leistung ja schon vorher. Aus dem Grund kann ja auch gemahnt werden. Die Zahlung ist schon seit Monaten fällig. Dann schickt der Gläubiger ein Schreiben mit der Mahnung.
Wenn man das Gesetz genau nimmt müsste der Schuldner schon am 1.Tag der Verzugsvoraussetzungen in Verzug sein. Also 1 Tag nach der Mahnung! Und nicht erst nach der Frist, die ihm nochmal gesetzt wird...
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