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  5. Verteidigungsanzeige unvollständig?
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Verteidigungsanzeige unvollständig?
Gast
Unregistered
 
#1
31.05.2021, 19:11
Was geschieht, wenn der Kläger mehrere Anträge formuliert, der Beklage jedoch erklärt, dass er sich nur gegen einige der Anträge verteidigen wolle, zu den andseren Anträgen jedoch ein Wort verleirt. Wie geht man damit im Urteil um?
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Sky
Senior Member
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Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#2
31.05.2021, 19:41
(31.05.2021, 19:11)Gast schrieb:  Was geschieht, wenn der Kläger mehrere Anträge formuliert, der Beklage jedoch erklärt, dass er sich nur gegen einige der Anträge verteidigen wolle, zu den andseren Anträgen jedoch ein Wort verleirt. Wie geht man damit im Urteil um?

kommt drauf an.

wenn VU im schriftlichen vorverfahren beantragt wurde gibt es ein teil VU und der rest geht ins strittige verfahren.

wenn nicht, dann wird der unerwähnte teil unstrittig und ggf. wegen 296 zpo auch unstrittig bleiben.

man könnte auch über ein konkludentes sofortiges anerkenntnis nachdenken, doch müsste dort eigentlich die regel gelten, dass ein solches ausdrücklich erklärt werden muss, aufgrund der weitreichenden rechtsfolgen (besser nochmal im thomas putzo nachsehen, 93 zpo)
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Gast
Unregistered
 
#3
31.05.2021, 19:57
Vielen Dank!
Ich habe irgendwie Probleme damit, das als TeilVU abzuhandeln. § 331 Abs. 3 spricht ja davon, dass der Beklagte nicht anzeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Aber hier gibt es eine Verteidigungsanzeige. In der Klageerwiderung gehr der Beklagte dann aber darqauf ein, dass er die Abweisung einzelner Anträge begehrt. Meinst du auch das fällt unter § 331 Abs. 3 ZPO?
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Gast
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#4
31.05.2021, 20:06
Das sind doch mehrere Klagen. Objektive Klagehäufung, 260 ZPO
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Gast
Unregistered
 
#5
31.05.2021, 20:13
und was wäre vorliegend daraus zu schließen?
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HerrKules
Posting Freak
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Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#6
31.05.2021, 20:27
Du musst zwischen der Verteidigungsanzeige und dem Klageablehnungsantrag unterscheiden!
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Gast
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#7
31.05.2021, 21:06
Was ist daraus zu schließen????
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Sky
Senior Member
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Beiträge: 406
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#8
01.06.2021, 14:35
(31.05.2021, 19:57)Gast schrieb:  Vielen Dank!
Ich habe irgendwie Probleme damit, das als TeilVU abzuhandeln. § 331 Abs. 3 spricht ja davon, dass der Beklagte nicht anzeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen. Aber hier gibt es eine Verteidigungsanzeige. In der Klageerwiderung gehr der Beklagte dann aber darqauf ein, dass er die Abweisung einzelner Anträge begehrt. Meinst du auch das fällt unter § 331 Abs. 3 ZPO?

das ändert das ganze. man kann seine verteidigungsanzeige auch explizit einschränken, doch das ist hier dann nicht der fall.

wenn er verteidigung insgesamt anzeigt aber nur zu einem teil dann was schreibt, dann gilt der nicht erwähnte rest einfach als unstrittig und etwaiges weitere vorbringen danach KANN verspätet sein.

du schreibst ein ganz normales urteil und stellst das im tatbestand als unstrittig dar.
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