21.05.2021, 15:27
Hallo, bei mir stellt sich zum Ende meines Studium die Erkenntnis ein, dass ich eher ein Praktiker bin.
Ich habe kein Problem damit etwas zu lernen, wenn ich weiß, dass ich damit was bewirken kann. Hingegen macht es mir wenig Spaß die 5. Theorie von 1961 zu irgendeinem "Problem" im Strafrecht zu diskutieren, obwohl das vor einem Gericht wohl eh völlig irrelevant wäre. Natürlich lerne ich es dann, aber so wirklich Begeisterung kommt nicht auf...
Frage: muss man als guter Jurist Freude an der Theorie als Selbstzweck haben? Wird das im Referendariat besser? Was ist dazu bzgl. Einer Tätigkeit als Anwalt oder Richter zu sagen?
Ich habe kein Problem damit etwas zu lernen, wenn ich weiß, dass ich damit was bewirken kann. Hingegen macht es mir wenig Spaß die 5. Theorie von 1961 zu irgendeinem "Problem" im Strafrecht zu diskutieren, obwohl das vor einem Gericht wohl eh völlig irrelevant wäre. Natürlich lerne ich es dann, aber so wirklich Begeisterung kommt nicht auf...
Frage: muss man als guter Jurist Freude an der Theorie als Selbstzweck haben? Wird das im Referendariat besser? Was ist dazu bzgl. Einer Tätigkeit als Anwalt oder Richter zu sagen?
21.05.2021, 15:50
Das Wort Praktiker --> Praxis beinhaltet doch schon, dass es eben in der Praxis nicht so theoretisch abläuft.
Vor allem dreht es sich in der Praxis sowieso zu 90% um Sachfragen und nicht um Rechtsfragen.
Vor allem dreht es sich in der Praxis sowieso zu 90% um Sachfragen und nicht um Rechtsfragen.
21.05.2021, 15:55
(21.05.2021, 15:27)Gast schrieb: Hallo, bei mir stellt sich zum Ende meines Studium die Erkenntnis ein, dass ich eher ein Praktiker bin.
Ich habe kein Problem damit etwas zu lernen, wenn ich weiß, dass ich damit was bewirken kann. Hingegen macht es mir wenig Spaß die 5. Theorie von 1961 zu irgendeinem "Problem" im Strafrecht zu diskutieren, obwohl das vor einem Gericht wohl eh völlig irrelevant wäre. Natürlich lerne ich es dann, aber so wirklich Begeisterung kommt nicht auf...
Frage: muss man als guter Jurist Freude an der Theorie als Selbstzweck haben? Wird das im Referendariat besser? Was ist dazu bzgl. Einer Tätigkeit als Anwalt oder Richter zu sagen?
Das wird im Ref besser. Die meisten Theorie Streitigkeiten gerade im Strafrecht sind dann zum Glück obsolet

Raub - räuberische Erpressung darfst du dann immer noch abgrenzen, aber nur noch mit dem BGH Blickwinkel.
Von dem Standpunkt aus gesehen, freu dich aufs Ref, das liegt dir wahrscheinlich mehr.
21.05.2021, 16:19
(21.05.2021, 15:27)Gast schrieb: Hallo, bei mir stellt sich zum Ende meines Studium die Erkenntnis ein, dass ich eher ein Praktiker bin.
Ich habe kein Problem damit etwas zu lernen, wenn ich weiß, dass ich damit was bewirken kann. Hingegen macht es mir wenig Spaß die 5. Theorie von 1961 zu irgendeinem "Problem" im Strafrecht zu diskutieren, obwohl das vor einem Gericht wohl eh völlig irrelevant wäre. Natürlich lerne ich es dann, aber so wirklich Begeisterung kommt nicht auf...
Frage: muss man als guter Jurist Freude an der Theorie als Selbstzweck haben? Wird das im Referendariat besser? Was ist dazu bzgl. Einer Tätigkeit als Anwalt oder Richter zu sagen?
Wird sowohl im Ref, als auch in der Praxis viel besser. Ging mir genau wie dir während dem Studium. Hatte nie Lust hin und her zu diskutieren, sondern hab mir einen Weg rausgesucht, der gepasst hat und bin den gegangen. Das kommt im 1. Examen nicht ganz so gut, im 2. war es aber in Ordnung und auch knapp 2 Punkte besser.
In der Praxis merke ich geschätzt in jedem 10. Fall, dass ich mich damit rechtlich vertiefter auseinandersetzen muss, aber meistens ist das nicht nötig.
21.05.2021, 17:06
Wird im Ref definitiv besser. In meiner ersten strafrechtlichen Klausur (Revision) bekam ich 4p zurück. Ich hatte zwar schön jede Mindermeinung für meinen Mandanten herausgearbeitet und alles mögliche vertreten, um ihn in der Revision so gut wie möglich aufzustellen. Der Korrektor (RiAG) meinte dazu aber völlig unbeeindruckt, dass diese ganzen Theorien ja schön und gut seien, nur sei das so halt komplett praxisfern und eigentlich nicht mehr brauchbar.
21.05.2021, 17:24
bin Theoretiker und fand das Ref zum Kotzen

21.05.2021, 18:12
Studium und Ref sind zwei Paar Schuhe und keine Einheit. Aber die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit streitigen Fragen befähigt einen bei den ganz schwierigen Fällen dann vielleicht mal ein bisschen tiefer und besser zu argumentieren.
Völlig veraltete Theorien habe ich allerdings auch im Studium irgendwann nicht mehr gelernt. Irgendwann merkt man ja wann irgendwas immer nur wiedergekäut wird oder tatsächlich noch eine gewisse Relevanz besitzt.
Im Übrigen wird man aber spätestens im Ref sehr dankbar dafür sein sich die BGH-Meinung als solche eingeprägt zu haben. Im Ref zählt nur noch die und man ist froh sie zu kennen. Ich hatte mehrmals die Situation 2-3 Theorien einigermaßen zu erinnern und nicht mehr zu wissen wo der BGH liegt.
Völlig veraltete Theorien habe ich allerdings auch im Studium irgendwann nicht mehr gelernt. Irgendwann merkt man ja wann irgendwas immer nur wiedergekäut wird oder tatsächlich noch eine gewisse Relevanz besitzt.
Im Übrigen wird man aber spätestens im Ref sehr dankbar dafür sein sich die BGH-Meinung als solche eingeprägt zu haben. Im Ref zählt nur noch die und man ist froh sie zu kennen. Ich hatte mehrmals die Situation 2-3 Theorien einigermaßen zu erinnern und nicht mehr zu wissen wo der BGH liegt.
21.05.2021, 18:56
(21.05.2021, 15:27)Gast schrieb: Hallo, bei mir stellt sich zum Ende meines Studium die Erkenntnis ein, dass ich eher ein Praktiker bin.
Ich habe kein Problem damit etwas zu lernen, wenn ich weiß, dass ich damit was bewirken kann. Hingegen macht es mir wenig Spaß die 5. Theorie von 1961 zu irgendeinem "Problem" im Strafrecht zu diskutieren, obwohl das vor einem Gericht wohl eh völlig irrelevant wäre. Natürlich lerne ich es dann, aber so wirklich Begeisterung kommt nicht auf...
Frage: muss man als guter Jurist Freude an der Theorie als Selbstzweck haben? Wird das im Referendariat besser? Was ist dazu bzgl. Einer Tätigkeit als Anwalt oder Richter zu sagen?
nein, ist bei mir dasselbe.
du musst aber ein gespühr fürs juristisch fundierte argumentieren haben. keine streitigkeiten, sondern grundlagenwissen, mit dem du unbekannte fälle löst. ergänzt wird das dann in den schwerpunkten durch nachschlagen im kommentar.
so kam ich von oberem A im Studium auf bisher oberes B allein schriftlich. liegt mir wesentlich besser.
übrigens kommt es auch im ersten eher auf gutes argumentieren als auf meinung a b c an. in meinen klausuren gab es damals kaum streitigkeiten. nervig war eher der gutachtenstil. urteilsstil mit relationsmethode ist könig.
21.05.2021, 21:43
(21.05.2021, 15:50)Gast Gast schrieb: Vor allem dreht es sich in der Praxis sowieso zu 90% um Sachfragen und nicht um Rechtsfragen.
Nein, als Zivilrichter kann ich das nicht bestätigen. In den meisten Fällen gibt es kaum oder keine Beweisaufnahme, was zeigt, dass sie sich im Rechtlichen entscheiden.
Man muss Freude daran haben, den Fall juristisch zu durchdringen. Das ist aber gleichwohl etwas ganz anderes als irgendwelche Theorien auswendig zu lernen. Und anders als in der Klausur hat die Auslegung natürlich sehr reale und teils tiefgreifende Folgen...