10.04.2021, 10:46
Hallo, liebes Forum,
ich beginne in Kürze mein Referendariat in Wiesbaden und arbeite nebenbei 1x pro Woche in einer Kanzlei auf 400€-Basis. Zusätzlich korrigiere ich hier und da Klausuren an der Goethe Uni in Frankfurt, was über Werkvertrag abgerechnet wird.
Wie läuft es bei dieser Konstellation mit der Steuer? Die Bezüge im Ref. werden wohl mit Steuerklasse 1 versteuert und wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich den Minijob in der Kanzlei nicht versteuern.
Was ist aber mit den Einnahmen aus der Klausurenkorrektur? Monatlich sind das nur ca. 150€ und ich mache es auch nicht jeden Monat. Muss ich die Einnahmen dann zum Minijob dazu rechnen und insgesamt dann nach Steuerklasse 6 versteuern? Oder einzeln?
Und ich habe gelesen, dass man sich über seine Steuererklärung die horrenden Abzüge in SK 6 irgendwie wieder holen kann?
Kann mich da bitte jemand erleuchten?
Danke euch und LG
ich beginne in Kürze mein Referendariat in Wiesbaden und arbeite nebenbei 1x pro Woche in einer Kanzlei auf 400€-Basis. Zusätzlich korrigiere ich hier und da Klausuren an der Goethe Uni in Frankfurt, was über Werkvertrag abgerechnet wird.
Wie läuft es bei dieser Konstellation mit der Steuer? Die Bezüge im Ref. werden wohl mit Steuerklasse 1 versteuert und wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich den Minijob in der Kanzlei nicht versteuern.
Was ist aber mit den Einnahmen aus der Klausurenkorrektur? Monatlich sind das nur ca. 150€ und ich mache es auch nicht jeden Monat. Muss ich die Einnahmen dann zum Minijob dazu rechnen und insgesamt dann nach Steuerklasse 6 versteuern? Oder einzeln?
Und ich habe gelesen, dass man sich über seine Steuererklärung die horrenden Abzüge in SK 6 irgendwie wieder holen kann?
Kann mich da bitte jemand erleuchten?
Danke euch und LG

10.04.2021, 11:07

Du darfst es dir als Jurist gerne selbst kurz recherchieren, welche meine beiden Alternativen zutreffend ist ;)
10.04.2021, 19:52
Para 3 Nr 26 EStG
11.04.2021, 09:26
(10.04.2021, 19:52)Gast schrieb: Para 3 Nr 26 EStG
Habs genau so gemacht:
Ref wird über Steuerklasse 1 versteuert (ganz normal nicht selbstständige Arbeit)
Minijob wird pauschal mit 2% versteuert unabhängig der Steuerklasse
Korrekturassistenz ist selbstständige Arbeit - Freibetrag sind nach o.g. Vorschrift 2400€ - alles darüber ist als selbstständige Arbeit zu versteuern.
Bitte dran denken, die KoAss bei der Krankenkasse zu melden!!!!! Den Fehler hab ich nämlich gemacht, weil ich sehr viel korrigiert hab bin ich sozialversicherungspflichtig geworden und musste nachzahlen.
Kurz bei der KK anrufen und eben durch geben dass man auch Selbstständig ist und finanziellen Umfang und zeitliche Dauer pro Woche nennen. Denk die im Zweifel was aus - bis 500€ meckert eig keiner.
11.04.2021, 12:49
Ich danke euch für die Antworten. Bin nun um Einiges schlauer
@ Ius_NRW, der privaten Krankenversicherung muss ich das aber nicht melden, oder? In Hessen wird man für die zwei Jahre Ref verbeamtet, weshalb ich für diese Zeit privat versichert bin.
LG

@ Ius_NRW, der privaten Krankenversicherung muss ich das aber nicht melden, oder? In Hessen wird man für die zwei Jahre Ref verbeamtet, weshalb ich für diese Zeit privat versichert bin.
LG
12.04.2021, 08:59
(11.04.2021, 12:49)Ref_Hessen schrieb: Ich danke euch für die Antworten. Bin nun um Einiges schlauer![]()
@ Ius_NRW, der privaten Krankenversicherung muss ich das aber nicht melden, oder? In Hessen wird man für die zwei Jahre Ref verbeamtet, weshalb ich für diese Zeit privat versichert bin.
LG
Da am besten anrufen und fragen ... in NRW war man leider nicht im Beamtenverhältnis ...
12.04.2021, 09:54
(11.04.2021, 12:49)Ref_Hessen schrieb: Ich danke euch für die Antworten. Bin nun um Einiges schlauer![]()
@ Ius_NRW, der privaten Krankenversicherung muss ich das aber nicht melden, oder? In Hessen wird man für die zwei Jahre Ref verbeamtet, weshalb ich für diese Zeit privat versichert bin.
LG
Mir fiele dafür kein Grund ein, weil der Beitrag zur PKV nicht abhängig vom Einkommen ist.