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Equity Partnerschaft - Gesellschaftsanteil "kaufen"
Gast
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#1
09.02.2021, 01:44
Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage: 

Wie läuft es eigentlich bei der Equity Partnerschaft in mittelständischen Kanzleien, wenn es darum geht, Equity Partner zu werden. Bei den "Großen" bedeutet es entweder das einfache des Bruttojahresgehalts bis hin zu 1,5 Millionen (so gehört von unterschiedlichen Kanzleien/Big4) einzubringen, wo die Kanzlei/WPG einem den Betrag als Darlehen vermittelt und man zahlt es von seinen Ausschüttungen ab. 

Mich interessiert es, wie unterschiedlich die Mittelständler es machen? Gibt es sogar Beispiele, bei denen man nichts oder nur sehr wenig einbringt, dafür andere Verpflichtungen eingeht? Was sind die Kriterien?

Danke!
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Gast
Unregistered
 
#2
09.02.2021, 08:44
(09.02.2021, 01:44)Ko Gast schrieb:  Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage: 

Wie läuft es eigentlich bei der Equity Partnerschaft in mittelständischen Kanzleien, wenn es darum geht, Equity Partner zu werden. Bei den "Großen" bedeutet es entweder das einfache des Bruttojahresgehalts bis hin zu 1,5 Millionen (so gehört von unterschiedlichen Kanzleien/Big4) einzubringen, wo die Kanzlei/WPG einem den Betrag als Darlehen vermittelt und man zahlt es von seinen Ausschüttungen ab. 

Mich interessiert es, wie unterschiedlich die Mittelständler es machen? Gibt es sogar Beispiele, bei denen man nichts oder nur sehr wenig einbringt, dafür andere Verpflichtungen eingeht? Was sind die Kriterien?

Danke!


So unterschiedlich, wie die Kanzleien sind, so unterschiedlich sind die Modelle.
Aber in der Mehrheit wird es genauso laufen wie von Dir beschrieben, nur eben mit geringeren Beträgen und dass einem evtl nicht die Kanzlei ein „Darlehen“ gibt, sondern man sich selbst bei der Bank darum kümmert. Natürlich gibt es zB auch die Konstellation, in der zB der Senior ausscheidet und dann weiterhin umsatzbeteiligt bleibt oder man „kostenlos“ einsteigt, dafür aber einen großen Teil seiner Umsätze in den gemeinsamen Topf gibt etc. Irgendeine Art Investition wird man aber wohl fast immer tätigen müssen.
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Gast Gast
Unregistered
 
#3
09.02.2021, 09:23
Gibt auch die Regel „nacked in, nacked out“. Hängt auch von der Kanzleiform ab. Denn eine PartmbB braucht wenig Haftungsmasse, so dass es sich nicht lohnen würde groß Kapital aufzubauen.
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Gast
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#4
09.02.2021, 09:41
(09.02.2021, 09:23)Gast Gast schrieb:  Gibt auch die Regel „nacked in, nacked out“. Hängt auch von der Kanzleiform ab. Denn eine PartmbB braucht wenig Haftungsmasse, so dass es sich nicht lohnen würde groß Kapital aufzubauen.


Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass die meisten PartmbBs damit groß "Haftungsmasse" aufbauen. Vielmehr werden das die Partner einfach als "Bezahlung" für den Geselllschaftsanteil sehen bzw. als "Vorschuss" auf den zu erwartenden Gewinn, Wenn der neue Partner z.B. einen Gewinnanteil von 1/5 hat, muss er ja erstmal entsprechend Umsatz erwirtschaften, damit der Betrag, den die Partner bislang entnommen haben, gleich bleibt oder idealerweise steigt. Wenn man da einen "Puffer" von einem Jahresumsatz ist, ist da schon mal eine gewisse Sicherheit.
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Gast
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#5
09.02.2021, 10:30
Wird wirtschaftlich auch oft schlicht so gelöst, dass man nicht mit seiner "vollen" Quote (gerechnet nach Köpfen) anfängt, sondern bspw. mit 50% und diese dann über 5-10 Jahre Schritt für Schritt zu den 100% werden (also bspw. Einstieg in 4er-Kanzlei, Quote wäre dann - mit Einstieg sind es 5 - 20%, man fängt aber mit 10% an und diese 10% erhöhen sich fünf Jahre lang je um 2%-Punkte).
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Gast
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#6
09.02.2021, 10:59
(09.02.2021, 10:30)Gast schrieb:  Wird wirtschaftlich auch oft schlicht so gelöst, dass man nicht mit seiner "vollen" Quote (gerechnet nach Köpfen) anfängt, sondern bspw. mit 50% und diese dann über 5-10 Jahre Schritt für Schritt zu den 100% werden (also bspw. Einstieg in 4er-Kanzlei, Quote wäre dann - mit Einstieg sind es 5 - 20%, man fängt aber mit 10% an und diese 10% erhöhen sich fünf Jahre lang je um 2%-Punkte).

Ja, nennt sich "Lockstep" (wird ja in vielen GKen genauso gehandhabt, dennoch zahlt man zusätzlich noch eine Einlage).
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Gast Gast
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#7
09.02.2021, 11:51
(09.02.2021, 09:41)Gast schrieb:  
(09.02.2021, 09:23)Gast Gast schrieb:  Gibt auch die Regel „nacked in, nacked out“. Hängt auch von der Kanzleiform ab. Denn eine PartmbB braucht wenig Haftungsmasse, so dass es sich nicht lohnen würde groß Kapital aufzubauen.


Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass die meisten PartmbBs damit groß "Haftungsmasse" aufbauen. Vielmehr werden das die Partner einfach als "Bezahlung" für den Geselllschaftsanteil sehen bzw. als "Vorschuss" auf den zu erwartenden Gewinn, Wenn der neue Partner z.B. einen Gewinnanteil von 1/5 hat, muss er ja erstmal entsprechend Umsatz erwirtschaften, damit der Betrag, den die Partner bislang entnommen haben, gleich bleibt oder idealerweise steigt. Wenn man da einen "Puffer" von einem Jahresumsatz ist, ist da schon mal eine gewisse Sicherheit.

Du musst aber bedenken, wer Anteile einkauft, bei dem muss die Partnerschaft beim Ausscheiden die Anteile auch zurückkaufen.

Zur Gewinnentnahme von jungen Partnern machen es doch ganz viele Kanzleien so, dass sie Entnahmerechte auch nach Seniorität verteilen (ist zumindest bei meiner so: Teil Umsatz, Teil Seniorität). Schließlich wird auch nur junger Partner, wer sich bereits ausreichend Geschäft aufgebaut hat, so dass er sich selbst trägt.
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