03.02.2021, 14:26
Hallo,
macht es eurer Meinung nach für den späteren beruflichen Werdegang einen Unterschied, ob man eine wiss Mit Stelle in einer Kanzlei aus der vierten/fünften Reihe oder eine aus der fünften/sechsten Reihe annimmt oder kann man diese Rankings komplett vergessen? Vom Rechtsgebiet her tendiere ich zu einer aus einer hinter(er)en Reihe; was mich bisher abhält, sind diese blöden Rankings...
Was denkt ihr?
macht es eurer Meinung nach für den späteren beruflichen Werdegang einen Unterschied, ob man eine wiss Mit Stelle in einer Kanzlei aus der vierten/fünften Reihe oder eine aus der fünften/sechsten Reihe annimmt oder kann man diese Rankings komplett vergessen? Vom Rechtsgebiet her tendiere ich zu einer aus einer hinter(er)en Reihe; was mich bisher abhält, sind diese blöden Rankings...
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03.02.2021, 14:45
(03.02.2021, 14:26)WiMitMitWi1994 schrieb: Hallo,
macht es eurer Meinung nach für den späteren beruflichen Werdegang einen Unterschied, ob man eine wiss Mit Stelle in einer Kanzlei aus der vierten/fünften Reihe oder eine aus der fünften/sechsten Reihe annimmt oder kann man diese Rankings komplett vergessen? Vom Rechtsgebiet her tendiere ich zu einer aus einer hinter(er)en Reihe; was mich bisher abhält, sind diese blöden Rankings...
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es macht schon ein Unterschied, ob du bei T1 oder T6 bist (wobei der Unterschied auch wieder egal ist, wenn du einfach auch die Noten für T1 hast). Ansonsten sind diese Rankings eine Orientierung. Das wars aber auch schon. Grade zwischen 1-2 Tiers Unterschied ist das komplett egal.
03.02.2021, 14:55
Ich war mit einem Gut im ersten Examen in einer vergleichsweise kleinen Spezialkanzlei und habe nach dem Zweiten (hohes Befriedigend) in einer T1-Kanzlei angefangen.
03.02.2021, 14:57
Ist wenn die Noten stimmen erstmal egal. Entscheidender ist da, wo du deine erste Station als Anwalt machst.
03.02.2021, 15:26
(03.02.2021, 14:26)WiMitMitWi1994 schrieb: Hallo,
macht es eurer Meinung nach für den späteren beruflichen Werdegang einen Unterschied, ob man eine wiss Mit Stelle in einer Kanzlei aus der vierten/fünften Reihe oder eine aus der fünften/sechsten Reihe annimmt oder kann man diese Rankings komplett vergessen? Vom Rechtsgebiet her tendiere ich zu einer aus einer hinter(er)en Reihe; was mich bisher abhält, sind diese blöden Rankings...
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Ob nun 5. oder 7. Reihe ist egal. In der Praxis unterteilt man so grob in Spitzengruppe, Mittelfeld und Sonstige.
03.02.2021, 15:50
(03.02.2021, 14:26)WiMitMitWi1994 schrieb: Hallo,
macht es eurer Meinung nach für den späteren beruflichen Werdegang einen Unterschied, ob man eine wiss Mit Stelle in einer Kanzlei aus der vierten/fünften Reihe oder eine aus der fünften/sechsten Reihe annimmt oder kann man diese Rankings komplett vergessen? Vom Rechtsgebiet her tendiere ich zu einer aus einer hinter(er)en Reihe; was mich bisher abhält, sind diese blöden Rankings...
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Es geht also um 2 verschiedene Rechtsgebiete? Dann würde ich mir auch jeweils nur das Ranking für das Rechtsgebiet anschauen, kein Gesamtranking oder sowas. Wenn man denn überhaupt auf diese Rankings vertraut.
Und dann würde ich danach entscheiden, wo ich meine Zukunft eher sehe, also bezüglich Rechtsgebiet (= dann Vorerfahrung) oder Kanzlei (= dann schon bekannt+bewährt). Oder wo ich mir auch meine Anwaltsstation vorstellen könnte. Oder welche Kanzlei näher an meinem Wohnort ist. Oder wo die Arbeitszeiten besser sind. Oder wer besser bezahlt...
03.02.2021, 16:48
Du musst auch berücksichtigten, dass die Rankings gerade zu den Rechtsgebieten oftmals nicht repräsentativ sind. Wenn es zum Beispiel nur einen Spitzenpartner oder Spitzenpartnerin gibt, kann das im Ranking auch Mal nur für eine nicht so gute Position reichen, trotzdem weiß im Markt jeder, dass das ein Topteam ist.