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  5. Spezialklausuren in NRW
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Spezialklausuren in NRW
Matze
Unregistered
 
#1
24.05.2017, 17:14
Hallo allerseits,

kann mir jemand sagen, ob in NRW im 2. Examen reine Arbeits- und/oder Wirtschaftsrechtsklausuren bzw. reine Erb- und/oder Familienrechtsklausuren vorkommen? Es werden da von Kaiser Klausuren zu angeboten, deshalb hab ich mich gefragt, ob solche Klausuren auch in NRW drankommen können.

Vielen Dank für eure Antworten!!

Matze
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ffghjk
Unregistered
 
#2
25.05.2017, 09:58
Kurz und knapp: nein.

Natürlich können ArbR/FamR/ErbR/HandR/GesR im Rahmen einer "normalen" Z-Klausur drankommen (selbst das dürfte aber eher selten sein), aber nicht als gesonderte Klausur. Eine kleine Besonderheit gibt es dennoch: Im Aktenvortrag ist ArbR ein eigenes Prüfungsgebiet neben ZR/StR/öR. Mit etwas Glück (oder Pech) kannst du also einen spezifisch arbeitsrechtlichen Aktenvortrag bekommen.
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Matze
Unregistered
 
#3
25.05.2017, 11:52
Vielen Dank für die Antwort!.☺
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Gast
Unregistered
 
#4
25.05.2017, 12:00
.. wobei der arbeitsrechtliche Aktenvortrag sich auf Individualarbeitsrecht beschränkt.

Erb- und Gesellschaftsrecht kommen gerne als Kautelarklausur. Ansonsten steht in § 52 JAG (iVm § 11), dass Wissen in diesen Bereichen nur "im Überblick" verlangt wird, also keine vertieften Kenntnisse.
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Gast
Unregistered
 
#5
26.05.2017, 14:30
(25.05.2017, 12:00)Gast schrieb:  .. wobei der arbeitsrechtliche Aktenvortrag sich auf Individualarbeitsrecht beschränkt.

Und in den meisten Fällen nur der Einstieg ist für einen großen Komplex BGB AT und Schuldrecht AT.
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